Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Politik
  3. Haushaltsstreit: SPD-Führung: Mitgliederbegehren zum Haushalt unzulässig

Haushaltsstreit
vor 17 Min.

SPD-Führung: Mitgliederbegehren zum Haushalt unzulässig

Linke SPD-Mitglieder wollen Kürzungen etwa im Sozialbereich abwenden (Archivbild).
Foto: Joerg Carstensen, dpa

Eine linke Gruppierung in der SPD will in die laufenden Haushaltsberatungen mit einem Mitgliederbegehren eingreifen. Die Parteiführung stellt sich dagegen.

Die SPD-Führung hält das von einer linken Parteigruppierung angestrebte Mitgliederbegehren zum Bundeshaushalt 2025 nach einer rechtlichen Prüfung für unzulässig. "Die Haushaltsgesetzgebung liegt beim Deutschen Bundestag und den freigewählten Abgeordneten und kann folglich nicht in einem Mitgliederbegehren verhandelt werden", hieß es nach einer Sitzung des Parteipräsidiums zur Begründung. Es sei juristisch nicht zulässig, den Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion Bedingungen für die Zustimmung zu einem Haushaltsgesetz zu stellen. 

Kürzungen im Sozialbereich sollen verhindert werden

Das "Forum Demokratische Linke 21" (DL21) hatte Mitte Juni ein Mitgliederbegehren beantragt, das sich in den laufenden Verhandlungen für den Bundeshaushalt 2025 gegen Kürzungen unter anderem im Sozialbereich wendet. Für die Bereiche Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie, Bildung, Demokratie und Entwicklungszusammenarbeit legt das Papier fest: "Die Ressort-Ansätze der betroffenen Ministerien dürfen im Vergleich zum Vorjahreshaushalt nicht gekürzt werden. Stattdessen brauchen wir Aufwüchse in diesen Bereichen sowie deutlich mehr Investitionen in bezahlbares Wohnen, eine nachhaltige Infrastruktur, starke Kommunen und einen ambitionierten Klimaschutz." 

Zur Begründung heißt es unter dem Titel "Unsere Demokratie nicht wegkürzen, in unsere Zukunft investieren!": "Ein Sparhaushalt würde eine Geisterfahrt in ökonomischer, ökologischer und demokratischer Hinsicht bedeuten." Der Antrag schließt mit einer klaren Aufforderung an die Parlamentarier: "Die Partei ruft die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion auf, einem Bundeshaushalt nur unter diesen Maßgaben zuzustimmen."

DL21 nennt Entscheidung enttäuschend

Die DL21 nannte die Entscheidung der Parteiführung "enttäuschend". "Es wäre eine sehr gute Möglichkeit gewesen, die Mitglieder zu beteiligen und den Druck auf die FDP zu erhöhen", sagte der Vorsitzende Erik von Malottki der Deutschen Presse-Agentur. "Wir werden das Gutachten nun zusammen mit den unterstützenden Arbeitsgemeinschaften rechtlich und politisch bewerten. Zusätzlich wollen wir mit Parteivorstand über das weitere Vorgehen und Möglichkeiten der stärkeren Einbindung der Mitglieder sprechen."

Die Jusos, die ein Viertel der Bundestagsabgeordneten stellen, hatten das Mitgliederbegehren unterstützt. Es ist möglich, gegen die Entscheidung der Parteiführung juristisch vorzugehen. 

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und Finanzminister Christian Lindner (FDP) wollen noch in dieser Woche eine Grundsatzeinigung auf einen Haushaltsplan erzielen. Am 17. Juli soll das Kabinett ihn beschließen. Nach der Sommerpause sollen dann die Beratungen im Bundestag beginnen. 

76.000 Mitglieder müssten Begehren unterstützen

Für die Einleitung eines Mitgliederbegehrens bedarf es der Unterstützung von einem Prozent der SPD-Mitglieder aus mindestens zehn Unterbezirken von mindestens drei Bundesländern. Das sind derzeit knapp 4.000 Mitglieder, die innerhalb eines Monats online ihre Unterstützung erklären müssten. Schon zu diesem ersten Schritt kommt es nach der Entscheidung der Parteiführung nun zunächst nicht.

In einem zweiten Schritt müssen bei einem Begehren innerhalb von drei Monaten 20 Prozent der Mitglieder zustimmen, also rund 76.000. Der Parteivorstand muss dann erklären, ob er dem stattgibt - anderenfalls kommt es zu einem Mitgliederentscheid.

Themen folgen

Sie haben nicht die Berechtigung zu kommentieren. Bitte beachten Sie, dass Sie als Einzelperson angemeldet sein müssen, um kommentieren zu können. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an moderator@augsburger-allgemeine.de.

Bitte melden Sie sich an, um mit zu diskutieren.