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Migration: Urteil: EU-Gericht weist Orbán erneut in die Schranken

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Urteil: EU-Gericht weist Orbán erneut in die Schranken

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    Ein ungarischer Polizist patrouilliert durch ein Lager für Asylsuchende an der Grenze zu Serbien.
    Ein ungarischer Polizist patrouilliert durch ein Lager für Asylsuchende an der Grenze zu Serbien. Foto: Sandor Ujvari/MTI/AP, dpa

    An der Grenze zwischen Ungarn und Serbien steht das Flüchtlingslager Röszke. Unüberwindbare Zäune und Stacheldraht umgeben das Containerdorf. Wer hier landet, kommt nicht weiter – weder nach

    Seit dem gestrigen Donnerstag ist es höchstrichterlich erlaubt, die Situation so zu beschreiben. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hatte über eine Klage von vier Asylbewerbern aus Afghanistan und dem Iran zu entscheiden. Sie waren über die Türkei, Bulgarien und Serbien gekommen und in Ungarn gelandet. Die dortigen Behörden wiesen das Begehren um Schutz mit dem Hinweis ab, die Zuwanderer seien über ein sicheres Drittland – nämlich das Nicht-EU-Mitglied Serbien – eingereist, wo ihnen weder Verfolgung noch ein sonstiger Schaden drohte. Als die zuständigen serbischen Dienststellen in Belgrad eine Rückkehr ebenfalls ablehnten, landeten die Kläger in der Transitzone Röszke.

    Viktor Orbáns Politik wird ein weiteres Mal als Rechtsbruch entlarvt

    Die Luxemburger Richter prüften nun die Situation und befanden, dass die vier Migranten das abgeschottete Gebiet „aus eigenen Stücken rechtmäßig in keine Richtung verlassen“ könnten. Im Übrigen verlangten sie, dass ein Gericht die Rechtmäßigkeit der „Haft“ (EuGH) überprüfen müsse. Sollte diese Untersuchung ergeben, „dass die Asylbewerber ohne gültigen Grund in Haft genommen wurden, muss das angerufene

    Es ist nur ein weiterer Fall, bei dem die Politik des Regierungschefs Viktor Orbán als Bruch des europäischen Rechts entlarvt wurde. Schon zuvor hatte der EuGH den Umgang Budapests mit den Hilfesuchenden angeprangert. Im Europäischen Parlament war Ungarn vor allem wegen der umfassenden und nicht befristeten Sondervollmachten ein Thema, mit denen Orbán sich zu Beginn der Krise von seinem Parlament hatte ausstatten lassen. Kritiker sprachen damals in Anspielung auf die Nationalsozialisten von einem „Ermächtigungsgesetz“.

    Katarina Barley kritisiert Fidesz-Regierung

    „Die Fidesz-Regierung hat unter dem Deckmantel der Corona-Pandemie das ungarische Parlament auf unbestimmte Zeit entmachtet“, kritisierte die Vizepräsidentin des EU-Parlamentes, die ehemalige Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD). „Die EU-Kommission darf nicht länger warten, alle ihr zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittel bis zum Vertragsverletzungsverfahren zu ergreifen, um darauf zu reagieren.“

    Tatsächlich wurde das entsprechende Verfahren längst in Gang gesetzt, an dessen Ende Ungarn wichtige Subventionen aus Brüssel entzogen werden könnten. Doch im Kreis der EU-Staats- und Regierungschefs gab es bisher keine Chance für die notwendige Einstimmigkeit, da sich die Orbán-Unterstützer Polen, Tschechien und die Slowakei schützend vor ihn stellten. Und über ein neues wirkungsvolles Verfahren in Zusammenhang mit dem künftigen Sieben-Jahres-Etat der Union fehlt bisher eine Übereinkunft.

    Lesen Sie auch den Kommentar: Trotz EuGH-Urteil: Orbán ist nicht zu bremsen

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