Nach dem Tod des CDU-Politikers Wolfgang Schäuble hat Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier zum Gedenken an den am Dienstag gestorbenen ehemaligen Bundestagspräsidenten einen Trauerstaatsakt angeordnet. Ein solches Zeremoniell ist in Deutschland eher selten. Der letzte statt.
Die Rechtsgrundlage für Staatsbegräbnisse, Staatsakte und Trauerstaatsakte geht auf eine Anordnung des damaligen Bundespräsidenten Heinrich Lübke vom 2. Juni 1966 zurück. „Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, die sich um das deutsche Volk hervorragend verdient gemacht haben, kann von der Bundesrepublik Deutschland ein Staatsbegräbnis gewährt werden“, heißt es darin, und weiter: „Neben oder an die Stelle eines Staatsbegräbnisses kann zur Ehrung eines Verstorbenen ein Staatsakt angeordnet werden.“
Politik, Religion, Wirtschaft und Kultur dabei. Eine solche Feier ist nur zulässig, wenn sie nicht gegen den letzten Willen des Verstorbenen oder den Wunsch seiner nächsten Angehörigen verstößt.
der höchsten Repräsentanten der Verfassungsorgane des Bundes statt. Eingeladen werden auch die Hinterbliebenen sowie Weggefährten und Freunde des Verstorbenen. Regelmäßig sind führende Persönlichkeiten ausDie Kosten des Trauerstaatsakts trägt der Bund
Die Organisation von Staatsakten liegt üblicherweise in der Hand des Bundesinnenministeriums. Beim feierlichen Zeremoniell für Wolfgang Schäuble führt jedoch der Bundestag die Regie. Der Trauerstaatsakt umfasst die von Musikstücken umrahmte Traueransprache, Gedenkreden sowie die Nationalhymne. Die Kosten trägt der Bund. Trauerstaatsakte gab es unter anderem für die Bundespräsidenten Roman Herzog und Walter Scheel, Außenminister Hans-Dietrich Genscher und Bundeskanzler Helmut Schmidt.
Neben einem Trauerstaatsakt können Persönlichkeiten auch durch ein Staatsbegräbnis, eine Kranzniederlegung, durch Trauerfeiern oder eine Trauerbeflaggung gewürdigt werden.
Eine „Staatstrauer“ – bei der wie in anderen Ländern Geschäfte geschlossen bleiben und Vergnügungsveranstaltungen abgesagt werden – gibt es in Deutschland übrigens nicht. Es sei „nicht zuletzt aufgrund der föderalen Struktur“ nicht möglich, dass der Bund diese Form kollektiver staatlicher Trauer verordne, schreibt die Inlands-Protokollabteilung des Bundesinnenministeriums.