![](https://www.augsburger-allgemeine.de/resources/1715674498059-1/ver1-0/img/modal-user-780w.jpg)
Kein Kompromiss beim Seilerhaus, aber Entgegenkommen für das Pfarrbüro
![Die Eigentümer des ehmaligen Modehauses Seiler würden gerne etwas weiter zur Straße bauen - doch der Vorplatz muss in seiner jetzigen Form erhalten bleiben. Die Eigentümer des ehmaligen Modehauses Seiler würden gerne etwas weiter zur Straße bauen - doch der Vorplatz muss in seiner jetzigen Form erhalten bleiben.](https://www.augsburger-allgemeine.de/resources/1715674498059-1/ver1-0/img/placeholder/16x9.png)
Höhen, Abstände, Gewerbenutzung: Mering erhält viele Rückmeldungen auf den Bebauungsplan für die Ortsmitte. Kritik kommt von betroffenen Eigentümern.
![Kein Kompromiss beim Seilerhaus, aber Entgegenkommen für das Pfarrbüro](https://www.augsburger-allgemeine.de/img/incoming/crop50009601/9013057429-cv1_1-w40-owebp/Goenuel-Frey?t=.jpg)
Den Charakter der Ortsmitte zu bewahren, ist Ziel des großen Bebauungsplans, den Mering über das Zentrum legt. Für die Eigentümer ist das mit einigen Vorgaben verbunden wie einer zwingenden Gewerbenutzung im Erdgeschoss. Entsprechend gab es bei den Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung auch Kritik an dem Vorhaben. Diese richtete sich neben den Anforderungen für die Gewerbenutzung auch gegen die Maximalhöhen bei künftigen Neubauvorhaben. Ein besonders umfangreicher Widerspruch kam dabei von den Eigentümern des ehemaligen Modehauses Seiler.
Wie Bürgermeister Florian Mayer jedoch anfangs anmerkte, waren die Einsprüche vonseiten der Bürger weniger zahlreich als erwartet. Bei den insgesamt 29 Rückmeldungen - die meisten stammen von Behörden - gab es einige Punkte, bei denen der Gemeinderat noch einmal eine Abwägung treffen musste.
![Für die Metzgerei Reich werden der Bestand sowie Entwicklungsmöglichkeiten für die Zukunft sicher gestellt. Für die Metzgerei Reich werden der Bestand sowie Entwicklungsmöglichkeiten für die Zukunft sicher gestellt.](https://www.augsburger-allgemeine.de/resources/1715674498059-1/ver1-0/img/placeholder/16x9.png)
- Metzgerei Reich Die Metzgerei Reich betreibt eine Schlacht-, Koch- und Räucheranlage - mit der dafür nötigen imissionsschutzrechtlichen Genehmigung. Dadurch ist der Betrieb aber, wie Planerin Bettina Gerlach erläuterte, in einem urbanen Gebiet, wie es der Bebauungsplan ausweist, nicht zulässig. Um die Metzgerei zu sichern und ihr Entwicklungsmöglichkeiten offenzuhalten, wird für das Anwesen mitsamt zwei angrenzenden Grundstücken, die ebenfalls der Metzgerei gehören, ein Bestandsschutz als atypischer Betrieb im urbanen Gebiet festgesetzt.
Bistum spricht von Neubau auf dem Gelände des Pfarrhofs
- Pfarrhof Die bischöfliche Finanzkammer hatte Einwände zum Pfarrhof. Im Erdgeschoss befindet sich derzeit das Pfarrbüro. Im Entwurf hätte der Bebauungsplan hier die Nutzung als Büro oder anderes Gewerbe festgesetzt. Das Bistum bat, im Bestandsgebäude künftig hier auch Wohnen zuzulassen, weil das Büro nach der Erneuerung ins Papst-Johannes-Haus umziehen soll - und am besten das gesamte Grundstück aus dem Bebauungsplan herauszunehmen. Bürgermeister Mayer erläuterte, dass die Gewerbevorschrift tatsächlich nur ein kleines Eck des Gebäudes von maximal drei Quadratmeter betreffen würde. Denn nur auf eine Tiefe von zehn Metern von der Straße weg ist Gewerbe vorgeschrieben - und das Gebäude ist stark zurückversetzt. Insofern hielt Mayer eine Ausnahme für vertretbar. Grundsätzlich bleibt das Grundstück jedoch im Bebauungsplan. Im Falle eines Neubaus, der weiter nach vorn rückt, würde die Vorgabe bezüglich Gewerbe wie für alle anderen gelten. Tatsächlich erwähnt das Bistum in seiner Eingabe bereits das Vorhaben das Nachbaranwesen in der Kirchstraße 3 abzureißen und beide Grundstücke gemeinschaftlich zu überplanen. Wie berichtet, sorgen sich die Meringerinnen und Meringer seit Längerem, dass das Bistum auch den Pfarrhof, der den Menschen sehr am Herzen liegt, abreißen lässt, um auf dem Grundstück Wohnungen zu vermarkten. Derzeit sind dafür aber noch keine konkreten Planungen bekannt. Der Ausnahme fürs Pfarrbüro stimmte der Gemeinderat jedoch mehrheitlich zu.
Im alten Pfarrhof dürfen auch Wohnungen ins Erdgeschoss - bei einem Neubau gilt jedoch auch hier die Pflicht zur Gewerbenutzung.Foto: Gönül Frey - Höhenentwicklung Ein Bürger äußerte die Sorge, dass künftig zu hoch gebaut werden darf. Wie berichtet, sind die Wandhöhen danach gestaffelt, wie weit ein Haus von der Straße entfernt ist, zurückversetzte Anwesen dürfen etwas höher sein. Der Gemeinderat hatte sich bei drei möglichen Varianten für die größten Höhen entschieden. Zulässig sind demnach maximale Wandhöhen von 8,50 Metern, 9,50 Metern oder 10,50 Metern. Das stellte Paul Kuhnert (UWG), der bei der entscheidenden Sitzung verhindert war, massiv infrage. "In 20 Jahren wird der Charme von Mering weg sein", fürchtet er. Das Weltladen-Gebäude, das heute 5,60 Meter hoch ist, könnte durch einen 9,50 Meter hohen Neubau ersetzt werden. CSU-Fraktionsvorsitzender Georg Resch erinnerte daran, dass die Gemeinde den Eigentümern abverlangt, das Erdgeschoss gewerblich zu nutzen. "Ich sehe es als eine gewisse Kompensation, dass sie dafür etwas höher bauen dürfen", sagte Resch. Es sei zwar denkbar, dass dann in zehn Jahren einer in die Höhe baue. "Aber man muss schon zugestehen, dass wir hier in Mering städtische Strukturen haben. Wir sind kein kleines Dorf mehr", sagte er. Der Gemeinderat beschloss mit Gegenstimme von Kuhnert, bei den festgesetzten Höhen zu bleiben.
Modehaus Seiler: Neubau darf nicht nach vorne rücken
- Seilerhaus Das ehemalige Modehaus Seiler gehört der Wolf Gbr, die hier einen Neubau mit Bäckereicafé und Wohnungen errichten will. Diese reichte eine umfangreiche anwaltliche Stellungnahme ein. Wie Planerin Bettina Gerlach erläuterte, ging es darin im Wesentlichen darum, dass die Verfasser hier eine Einschränkung ihres Eigentums sehen. Die Anwälte verweisen auf einen bestehenden Bauantrag, der ihrer Ansicht nach gemäß Paragraf 34 genehmigungsfähig wäre. "Das stimmt so nicht, denn er hätte einige Befreiungen unter anderem von den Abstandsflächen gebraucht", betont die Planerin. Ein wesentlicher Aspekt sei die Baulinie, die den Vorplatz in seiner heutigen Form festlegt. Die Eigentümer würden mit dem Neubau gerne drei Meter nach vorn rücken. Diese Lösung stand daher als Alternative zur Abwägung. Dabei hätte das Gebäude mehr Platz für die Zufahrt zum Nachbargrundstück lassen müssen als heute. Bürgermeister Mayer sah dadurch bei der Zufahrt einige Probleme gelöst und hätte sich dieses Entgegenkommen vorstellen können. UWG-Sprecher Mathias Stößlein stellte heraus, dass der Bebauungsplan ohnehin mehr Höhe zulässt, als das Bestandsgebäude heute hat. "Und wenn einer zwölf Seiten vom Anwalt schickt, dann handelt es sich um einen Maximalverdichter". Dieser werde alles im Rahmen des Zulässigen ausschöpfen. "Und das muss dann auch mal reichen", meinte er. Dem schloss sich Grünen-Sprecherin Petra von Thienen an. Mit 15:8 entschied das Gremium, dass der Vorplatz so groß bleiben muss, wie er heute ist.
- Gewerbenutzung Ein anderer Bürger sprach sich dafür aus, dass im Erdgeschoss nur auf eine Tiefe von sechs Metern die Gewerbenutzung gelten soll - nicht wie im Entwurf zehn Meter. Das Planungsbüro stellte als Kompromiss acht Meter als Alternative zur Abstimmung, was der Gemeinderat jedoch ablehnte.
- Inselgrundstück Das Haus an der Augsburger Str. 24 ist nur über das Grundstück seines Nachbarn erreichbar. Dieser allerdings möchte seit Jahren sein Gebäude an der Augsburger Straße 26, das ehemalige Rot-Kreuz-Gebäude, zu Wohnungen umbauen und im Hof Stellplätze errichten. Der Bauausschuss hatte den jüngsten Antrag unter anderem abgelehnt, weil die Zufahrt für den Nachbarn nicht geklärt war. Bürgermeister Mayer schlug daher vor, den heutigen Innenhof mit der Zufahrt im Bebauungsplan als Bestand festzusetzen. Der Gemeinderat sah dies jedoch als eine zu starke Einschränkung des Grundstückseigentümers und die Zufahrt als Privatproblem des Betroffenen - und stimmte mit 13:10 dagegen.
Am Ende wurde der Bebauungsplan mit den besprochenen Änderungen mit 18:5 gebilligt und geht nun in die zweite öffentliche Auslegung.
Die Diskussion ist geschlossen.