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Auto: Kfz-Steuer berechnen: So geht's für Autos, Wohnmobile und Motorräder

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Kfz-Steuer berechnen: So geht's für Autos, Wohnmobile und Motorräder

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    Die Kfz-Steuer berechnet sich nach unterschiedlichen Faktoren.
    Die Kfz-Steuer berechnet sich nach unterschiedlichen Faktoren. Foto: picture alliance, dpa (Symbolbild)

    Egal ob bei einem Auto, einem Motorrad oder einem Wohnmobil: Zu den Fahrzeugkosten zählen nicht nur der Kauf an sich und die Kosten für Reparaturen, Sprit und Autoversicherung - auch die Kfz-Steuer macht einen nicht zu vernachlässigen Teil der Fahrzeugkosten aus. Aber wie genau berechnet sich diese? Dabei kommt es auf ganz unterschiedliche Faktoren an. Welche das sind, und mit welchem Hilfsmittel Fahrzeughalter ganz einfach die Höhe ihrer Kfz-Steuer berechnen können, erfahren Sie in diesem Artikel.

    Was ist die Kfz-Steuer?

    Die Kfz-Steuer ist eine Verkehrssteuer vom Bund. Wofür das damit zusammengetragene Geld verwendet wird, ist nicht festgeschrieben; die Einnahmen dienen laut Bundesministerium der Finanzen "wie alle Steuereinnahmen als allgemeine Haushaltseinnahmen der Deckung aller Ausgaben".

    Wie genau sich die Kfz-Steuer zusammensetzt, ist im sogenannten Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) festgehalten. Dieses regelt auch die Kriterien, nach denen sich die Steuerhöhe errechnet. 

    Zum 1. Juli 2014 hat der Zoll die Verwaltung der Kfz-Steuer von den Finanzämtern übernommen. Bei der An- und Abmeldung von Kraftfahrzeugen oder Anhängern übermitteln seitdem die Kfz-Zulassungsbehörden die notwendigen Daten an den Zoll, erklärt dieser.

    Wie berechnet sich die Kfz-Steuer beim Pkw?

    Bei der Kfz-Steuer sollen gemäß Gesetz Fahrzeuge mit hohem Schadstoff- und CO2-Ausstoß stärker besteuert werden, während umweltfreundlichere Autos steuerlich entlastet werden. Um das zu erreichen, fließen unterschiedliche Eigenschaften des Fahrzeugs in die Berechnung mit ein. Welche Werte dabei berücksichtigt werden, hängt vom Zulassungsdatum des Fahrzeugs ab. Je nach Fahrzeugart werden Hubraum, Emissionsklasse (Abgasnorm) und CO2-Ausstoß berücksichtigt.

    Beim Hubraum gilt ein Sockelbetrag von 2 Euro je angefangene 100 Kubikzentimeter Hubraum bei Ottomotoren und 9,50 Euro je angefangene 100

    So gilt laut Generalzolldirektion bei einem Pkw:

    • bei Erstzulassung bis 30. Juni 2009: Hubraum und Emissionsklasse (die sogenannte Euro-Abgasnorm)
    • bei Erstzulassung ab 1. Juli 2009 nach Hubraum und CO2-Wert für das Fahrzeug.

    Für Pkw-Erstzulassungen ab dem 1. Januar 2021 gilt eine stärkere Gewichtung der CO2-Komponente durch über insgesamt sechs Stufen ansteigende Steuersätze: Je höher der CO2-Wert, desto höher ist auch der Steuersatz für den Anteil der jeweiligen Stufe. Das soll laut Zoll Anreize für eine klimaschonende Mobilität setzen. 

    Für Pkw mit Erstzulassungsdatum zwischen dem 5. November 2008 und dem 30. Juni 2009 gibt es eine Besonderheit: Hier findet laut dem Zoll eine sogenannte "Günstigerprüfung" zwischen der Berechnungsart mit Hubraum und Emissionsklasse und der neueren CO2-Besteuerung statt. Dabei überprüft das Finanzamt, welche die für für das Fahrzeug günstigere Variante der Kfz-Steuer ist und besteuert den Pkw entsprechend. Der Fahrzeughalter muss hier laut ADAC nicht tätig werden.

    Übrigens: Seit September ist die Fahrzeugzulassung auch online möglich.

    Höhe der Kfz-Steuer herausfinden: Kfz-Steuer-Rechner

    Eine einfache Möglichkeit, die Kfz-Steuer zu berechnen, bietet das Bundesministerium der Finanzen. Dieses hat einen auf seiner Internetseite einen interaktiven Kfz-Steuer-Rechner eingebettet. Fahrzeughalter können dabei ihre Fahrzeugart - etwa PKW mit jeweiligen Zulassungsdaten, Anhänger, Wohnmobil, Oldtimer oder Motorrad - auswählen. Anschließend können sie weitere Felder ausfüllen, die für die entsprechende Berechnung notwendig sind. 

    PKW-Fahrer müssen je nach Zulassungsdatum Hubraum, Emissionsklasse oder CO2-Wert angeben. Hubraum und CO2-Werte können Sie der Zulassungsbescheinigung Teil 1 entnehmen. 

    Auch der Zoll hat eine praktische Übersicht zur Steuerhöhe je nach Fahrzeugart und Zulassung.

    Kfz-Steuer: Welche Fahrzeuge sind befreit?

    Rein elektrisch angetriebene Autos sind von der Kfz-Steuer befreit. Das gilt auch für zwischen 2020 und 2025 erstmals zugelassene Elektro-Pkw, schreibt der ADAC. Grund dafür sei, dass die Bundesregierung die E-Mobilität weiter vorantreiben wolle.

    Menschen mit Schwerbehinderung sind laut ADAC je nach Art ihres Handicaps zu 50 oder zu 100 Prozent von der Kfz-Steuer befreit. Personen mit Behinderungen müssen die Befreiung oder Ermäßigung der Kfz-Steuer für ein einziges Fahrzeug beantragen. Die Vergünstigungen sind in § 3a KraftStG festgelegt.

    Kfz-Steuer berechnen: Wohnmobile und Anhänger

    Wohnmobile unterliegen laut dem zuständigen Zoll in erster Linie einer gewichtsorientierten Besteuerung. Außerdem ist die Höhe der Steuer von der Schadstoffklasse abhängig.

    "Die Steuersätze sind breit gefächert und erstrecken sich in Abhängigkeit der Schadstoffklasse von 10,00 Euro bis 40,00 Euro je angefangene 200 Kilogramm Gesamtgewicht", erklärt der Zoll. Die genauen Steuersätze nach Klassen können Wohnmobil-Besitzer beim Zoll erfragen oder ganz einfach im Kfz-Steuer-Rechner berechnen.

    Kraftfahrzeuganhänger werden laut Angaben des Zolls ebenfalls nach Gewicht besteuert. Hier ist es allerdings etwas einfacher wie bei Wohnmobilen: "Die Höhe der Steuer beläuft sich je angefangene 200 Kilogramm Gesamtgewicht auf 7,46 Euro, jedoch insgesamt nicht mehr als 373,24 Euro", schreibt der Zoll auf seiner Website.

    Kfz-Steuer berechnen: Quads und Motorräder

    Für Quads und Trikes, also zulassungspflichtige drei- und leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge, gilt laut ADAC: Sie werden kraftfahrzeugsteuerrechtlich als Pkw behandelt. Allerdings gibt es hier keine CO2-Werte, die in gesicherten obligatorischen Verfahren ermittelt wurden. Die Steuer für diese Fahrzeuge wird deshalb weiterhin nach dem Hubraum und den Schadstoffemissionen bemessen, so der ADAC

    Für Motorräder, also zulassungspflichtige Zweiräder, ist der Hubraum nennenswert. Der Steuersatz beträgt hier laut Zoll je angefangene 25 Kubikzentimeter Hubraum oder einem Teil davon 1,84 Euro.

    Kfz-Steuer berechnen: Oldtimer

    Für Oldtimerkennzeichen und rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung gibt es laut Zoll eine pauschale Jahressteuer. Diese beträgt:

    • 46,02 Euro für Oldtimer-Motorräder,
    • 191,73 Euro für alle übrigen Kraftfahrzeuge und Anhänger.

    Achtung: Dabei wird nicht das Halten des Fahrzeugs besteuert, sondern die Zuteilung eines entsprechenden H-Kennzeichens durch die Zulassungsbehörden.

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