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Wirtschaft: Muss Deutschland für griechische Banken haften?

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Muss Deutschland für griechische Banken haften?

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    Die EU-Kommission schlägt eine Einführung der gemeinsamen europäischen Einlagensicherung in zwei Phasen vor.
    Die EU-Kommission schlägt eine Einführung der gemeinsamen europäischen Einlagensicherung in zwei Phasen vor. Foto: Peter Kneffel, dpa (Symbolbild)

    Wolfgang Schäuble hat sich von der Brüsseler Finanzwelt erst am Montag verabschiedet. Seine Mahnungen und Warnungen aber sind geblieben. Das bekam am Mittwoch die EU-Kommission zu spüren, als sie die letzte noch ausstehende Säule für die Bankenunion errichten wollte: die gemeinsame europäische Einlagensicherung. „Die Voraussetzung ist, dass man nicht nur weitere Risiken vergemeinschaftet, sondern zunächst einmal die Risiken reduziert“, hatte der deutsche Finanzminister oft gewarnt – und damit einen entsprechenden Vorschlag der Brüsseler Behörde vom Tisch gewischt. Am Mittwoch war das Zitat wieder in aller Munde.

    CSU und Grüne kritisieren die Pläne zur Einlagensicherung

    Kommissionsvize Valdis Dombrowskis präsentierte einen neuen Versuch für den Aufbau eines rund 43 Milliarden Euro schweren Fonds, mit dem Europas Banken sich gegenseitig im Problemfall helfen sollen. Dabei zeigte sich zwar, dass Brüssel die zum Teil heftige Kritik vor allem der deutschen Sparkassen und Raiffeisenbanken gehört hatte. Kritik gab es aber trotzdem. „Die Kommission gießt alten Wein in neue Schläuche“, kommentierte der finanzpolitische Sprecher der Grünen-Europa-Fraktion, Sven Giegold. Sein CSU-Kollege Markus Ferber sah das ähnlich: „Auch die abgeschwächte Version eines vergemeinschafteten Einlagensicherungssystems geht immer noch zu weit“, erteilte er den Plänen eine Absage.

    EU-Kommission will Zeitpunkt für Übergang in volle Vergemeinschaftung bestimmen

    Im Falle einer Krise soll jeder Sparer seine Einlagen bis zur Höhe von 100.000 Euro zurückbekommen. Wenn der jeweilige nationale Fonds damit überfordert ist, will die Kommission die Einlagensicherungssysteme anderer Mitgliedstaaten nutzen können. Neu ist nun, dass dieser Griff in die Notkasse der anderen als Darlehen vergeben würde und somit zurückgezahlt werden muss. Dies wäre die erste Phase der neuen Regelung. Bisher sollte schon ab dem Start ein gegenseitiger Ausgleich stattfinden, was vor allem hierzulande zu der Angst geführt hatte, dass die gut gefüllten institutseigenen Notkassen von Sparkassen, Raiffeisen- und auch privaten Banken zugunsten von maroden Geldhäusern im Süden der Gemeinschaft geplündert worden wären. Diese Idee ist zumindest in der ersten Phase vom Tisch.

    Allerdings soll im zweiten Schritt genau diese Vergemeinschaftung eingeführt werden. Neu daran ist allerdings der Zeitpunkt: Es soll nämlich keinen automatischen Start dieser gemeinschaftlichen Risikovorsorge geben, sondern erst dann, wenn alle Banken in den Mitgliedstaaten ihre Risiken beseitigt haben. Die Finanzpolitiker des Europäischen Parlamentes wollen jedoch auch da noch nicht wirklich mitziehen. Denn die Kommission will den Zeitpunkt für den Übergang in die volle Vergemeinschaftung alleine bestimmen. Giegold: „Man macht den Bock zum Gärtner.“ Schließlich habe die Behörde im Fall italienischer Geldhäuser gezeigt, dass bestehende Haftungsregeln mit Füßen getreten wurden, als die Kommission der italienischen Regierung erlaubte, in die Steuerkasse zu greifen, um Geldinstitute zu retten.

    Gemeinsame europäische Einlagensicherung ist wohl kaum realisierbar

    Ralf W. Barkey, Vize-Chef des Genossenschaftsbankenverbandes, sieht noch ein weiteres Problem: „Die von der Europäischen Zentralbank beaufsichtigten Kreditinstitute in Europa haben derzeit notleidende Kredite in Höhe von rund 865 Milliarden Euro in den Bilanzen.“ In Deutschland seien das zwar nur drei Prozent, in anderen Euroländern betrage dieser Anteil aber über zehn Prozent. Barkley: „Ein glaubwürdiger, nachhaltiger Risikoabbau ist in absehbarer Zeit kaum umsetzbar.“

    Und so könnte dem überarbeiteten Entwurf der Einlagensicherung ein ähnliches Ende bevorstehen wie dem Original von 2015: Das Papier strandete im Parlament, die Finanzminister haben sich bis heute nicht einmal damit beschäftigt.

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