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Urteil: Extra-Gebühren nicht immer erlaubt

Urteil

Extra-Gebühren nicht immer erlaubt

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    Die Sparkasse Freiburg forderte Zusatz-Entgelt.
    Die Sparkasse Freiburg forderte Zusatz-Entgelt.

    Karlsruhe Wer bei der Sparkasse Freiburg Kunde ist, muss für ein paar Posten extra zahlen. So fallen für eine postalische Benachrichtigung über eine abgelehnte SEPA-Lastschrifteinlösung fünf Euro an. Für die Aussetzung und Löschung eines Dauerauftrages verlangte die Bank bis vor gut vier Jahren zwei Euro. Die Führung eines Pfändungsschutzkontos kostete bis 2012 pro Monat sieben Euro. Die Verbraucherschützer der Schutzgemeinschaft für Bankkunden halten diese Klauseln für rechtswidrig und klagten. Der Bundesgerichtshof (BGH) gab ihnen nun recht.

    Warum hat das Gericht so entschieden?

    Banken müssen laut BGH bestimmte Preise an den tatsächlich dafür anfallenden Kosten ausrichten. Dies sei bei einigen Zusatz-Entgelten der Sparkasse Freiburg nicht geschehen – etwa bei Gebühren für Benachrichtigungen per Post über abgelehnte Überweisungen. Die Bank habe Aufwände wie Personalkosten auf die Kunden abgewälzt, die nicht mit der eigentlichen Unterrichtung zusammenhängen. Auch für die Aussetzung oder Löschung eines Dauerauftrages dürfe die Bank kein Entgelt verlangen. Es handele sich dabei nämlich um einen Widerruf, der laut Gesetz in der Regel unentgeltlich bearbeitet werden müsse.

    Warum hat die Sparkasse diese Zusatz-Entgelte verlangt?

    Durch die aktuelle Zinspolitik zähle jeder Euro, sagte Jörg Frenzel von der Sparkasse Freiburg. Das Geld, das der Sparkasse nun fehle, sei aber verschmerzbar. Erst vergangene Woche hatte der Präsident der Europäischen Zentralbank (EZB), Mario Draghi, seine Nullzinspolitik verteidigt. Der Leitzins im Euroraum bleibt weiter beim Rekordtief von null Prozent. Die EZB versucht damit, die Konjunktur zu beleben.

    Lohnen sich die Zusatz-Entgelte, obwohl es um verhältnismäßig kleine Beträge geht?

    Vorsichtigen Schätzungen der Schutzgemeinschaft zufolge fallen pro Girokonto durchschnittlich Gebühren in Höhe von 200 Euro pro Jahr an. Dazu zählten Entgelte für die Kontoführung, Buchungsposten oder geplatzte Lastschriften. Doch etwa zehn Prozent dürften auf Nebenleistungen entfallen, die eigentlich nichts kosten dürften, meint der erste Vorsitzende des Vereins, Jörg Schädtler. Bei Einnahmen von mindestens 20 Milliarden Euro durch Bank-Entgelte seien demnach etwa zwei Milliarden Euro ungerechtfertigt. Wie viel davon auf die Sparkassen entfallen, sei zwar schwer einzuschätzen, Schädtler geht aber von rund der Hälfte aus.

    Was sagen die Verbraucherschützer zu dem Urteil?

    Für Verbraucherschützer Schädtler ist es ein „grandioses Urteil, das die Verbraucher in diesem Bereich stärkt“. Er riet Kunden aller Banken, zu viel bezahlte Entgelte zurückzufordern.

    Wie reagiert die Sparkasse?

    Die Freiburger Bank will nach eigenen Angaben ihre Gebührenpolitik überdenken. Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) betonte allerdings im Gegensatz zu Schädtler, dass es sich um einen Einzelfall handele.

    Was hat Karlsruhe bisher zu Extra-Gebühren von Banken gesagt?

    2012 entschied der BGH, dass für Pfändungsschutzkonten in der Regel keine höhere Kontoführungsgebühr verlangt werden darf als für ein Standardkonto. Auch dagegen hatte die Freiburger Sparkasse bis 2012 verstoßen. Mit einem Urteil im Juli entlastete der BGH Verbraucher nur eingeschränkt: Die Richter entschieden, dass der SMS-Versand von Transaktionsnummern (TAN) von Banken und Sparkassen extra berechnet werden darf. Allerdings nur, wenn die Nummer tatsächlich für einen Zahlungsauftrag eingesetzt wird. Khang Nguyen, dpa

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