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Storno, Tickets, Buchung: Fluglotsenstreik: Das sind Ihre Rechte als Passagier

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Fluglotsenstreik: Das sind Ihre Rechte als Passagier

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    Wenn Fluglotsen streiken, sollten Passagiere ihre Rechte kennen.
    Wenn Fluglotsen streiken, sollten Passagiere ihre Rechte kennen. Foto: dpa

    Der drohende Fluglotsenstreik verunsicherte viele Flugreisende. Der ADAC beantwortet die wichtigsten Fragen zu den Folgen eines möglichen Ausstands.

    Was ist, wenn ein Flug wegen des Streiks annuliert wird?

    Passagiere erhalten in diesem Fall von den Fluggesellschaften den kompletten Ticketpreis inklusive Steuern und Gebühren zurück.

    Kann ich einen annulierten Flug auch umbuchen?

    Ja, auch das ist möglich. "Die Fluggesellschaft ist zudem verpflichtet, eine Beförderung mit anderen Verkehrsmitteln zu vergleichbaren Reisebedingungen anzubieten", so der ADAC. Starte der Flieger mit einer Verspätung von mehr als fünf Stunden, kann der Passagier entscheiden, ob er die Reise noch antritt. Ansonsten bekomme er den Flugpreis zurück.

    Dürfen Pauschalreisende bei einem Streik die komplette Reise stornieren?

    Nein. Pauschalurlauber müssen eine längere Reise gegebenenfalls später antreten. Nur wenn der Streik länger dauert, muss der Reisepreis anteilig erstattet werden.

    Kann ich als Individualreisender  den Hotelpreis kürzen, wenn ich erst später anreisen kann?

    Nein, das gebuchte Hotel oder die anfallenden Stornokosten müssen trotzdem bezahlen, so der ADAC. Die Anreise zum Urlaubsort sei eigenes Risiko.

    Was ist, wenn ich wegen des Fluglotsenstreiks an einem Flughafen strande?

    In diesem Fall muss Ihnen die Fluggesellschaft die Unterbringung in einem Hotel anbieten. AZ

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