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Patentstreit mit Samsung: Osram droht US-Importverbot

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Patentstreit mit Samsung: Osram droht US-Importverbot

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    Osram soll gegen acht Patente im Zusammenhang mit LED-Chips, der Gerätetechnologie in LED-Lampen und Hochspannungsanwendungen verstoßen haben.
    Osram soll gegen acht Patente im Zusammenhang mit LED-Chips, der Gerätetechnologie in LED-Lampen und Hochspannungsanwendungen verstoßen haben. Foto: dpa

    Der südkoreanische Leuchtdioden-Hersteller Samsung LED hat den Patentstreit mit der Siemens-Lichttochter Osram ausgeweitet:

    Zugleich verklagte Samsung das Münchener Unternehmen auf Patentrechtsverletzungen beim US-Bezirksgericht für Delaware. Wie bereits in einer in Südkorea eingereichten Samsung-Klage werden Osram Verstöße gegen acht LED-Technologien vorgeworfen. Diese Technologien kämen in einer ganzen Reihe von Produkten zur Anwendung, darunter in Lampen, Projektoren und Handy-Bildschirmen, hieß es. Neben einer Unterlassung strebt Samsung auch Schadenersatz an.

    Zudem prüft das Unternehmen den Angaben zufolge rechtliche Schritte gegen weitere Firmen, die LED-Produkte von Osram im US-Markt verkauften.

    Samsung hatte bereits im Juni - wie in Patentstreitereien üblich -  mit einer Gegenklage in Südkorea auf eine Klage Osrams reagiert. Das  Münchener Unternehmen hatte sowohl Samsung wie auch Firmen des südkoreanischen Elektronikhersteller LG Electronics in den USA und Deutschland auf Patentrechtsverletzungen verklagt. Der Vorwurf lautete, diese benutzten widerrechtlich grundlegende Osram-Technologien. Dabei geht es um weiße und oberflächenmontierbare Leuchtdioden. Solche Produkte werden zum Beispiel bei mit LED hinterleuchteten Fernsehgeräten oder Computermonitoren verwendet.

    LG Electronics und dessen Schwesterunternehmen und Komponentenhersteller LG Innotek hatten zuletzt ein Importverbot von LED-Produkten Osrams bei der koreanischen Handelskommision beantragt. Sie werfen Osram vor, gegen sieben Patente zu verstoßen. Im Juni hatte LG bereits eine Klage bei einem Gericht in Seoul eingereicht. LG will damit neben einer Unterlassung auch Schadenersatz erreichen. dpa

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