Die Rocket Factory Augsburg ist umgezogen, der neue Standort, dort wo früher Osram war, ist bereit und am Dienstag eröffnet worden. Die Rocket Factory will hoch hinaus, der New Space soll erschlossen werden. Nicht nur von den Augsburger Raketenbauern, sondern auch von der Konkurrenz, von Isar Aerospace oder High Impulse, von anderen Unternehmen, die am neuen Weltraum-Boom teilhaben wollen.
So faszinierend dieser Boom ist, so erstaunlich ist auch, dass die Bundesregierung in einer dafür wesentlichen Sache nicht weiterkommt. Die Rede ist vom Weltraumgesetz, das zwar im Koalitionsvertrag der Bundesregierung auf der To-do-Liste steht, die diesen Punkt aber nach wie vor nicht abgearbeitet hat. Ein Weltraumgesetz wäre wichtig, um Rechtssicherheit zu gewährleisten, wenn die privaten, nicht-staatlichen Unternehmen künftig Richtung Orbit und darüber hinaus unterwegs sind. Ohne gesetzliche Grundlage kann der Staat privat im All tätigen Firmen keine Haftung auferlegen.
Ingo Baumann sagt zum Weltraumgesetz: "Da ist nicht genügend Druck auf dem Kessel"
Im Augenblick gibt es nur den „Vertrag über die Grundsätze zur Regelung der Tätigkeiten von Staaten bei der Erforschung und Nutzung des Weltraums einschließlich des Mondes und anderer Himmelskörper“. Dieser stammt aus dem Jahr 1967. Und dann gibt es das Weltraumhaftungsübereinkommen von 1972, das den internationalen Weltraumvertrag konkreter macht. Aber, sagen Experten: Das reicht nicht mehr. Das reichte für die alte Bundesrepublik – in der Raumfahrt bislang überwiegend staatlich organisiert war – vielleicht irgendwie, aber inzwischen hat sich viel getan. Die Kommerzialisierung des Weltraums schafft neue Notwendigkeiten.
Das sagt Ingo Baumann. Der Jurist ist Gründungspartner von BHO Legal, die öffentliche Auftraggeber im Technologierecht beraten, unter anderem in den Bereichen Luft- und Raumfahrt. Bisher, so erklärt es der Jurist, gilt – ohne eigenes deutsches Weltraumgesetz – das, was 1967 und 1972 völkerrechtlich vereinbart wurde. Und das bedeutet, sehr verkürzt: Für Schäden, die deutsche Unternehmen im All anrichten, die entstehen, weil vielleicht ein Satellit oder eine Rakete irgendwo runter kommen, haftet im Augenblick der Staat.
Die Bundesregierung weiß das, aber ein dieses Problem lösendes Gesetz gibt es noch immer nicht. Auf Anfrage heißt es aus dem damit befassten Wirtschaftsministerium (CDU): Das „Gesetz zur Stärkung nicht staatlicher Weltraumaktivitäten“ sei erarbeitet und „die Abstimmung mit den Ressorts“ habe begonnen. Ziel des Entwurfs sei es, sicherzustellen, dass die „nicht staatlichen Raumfahrtaktivitäten nach Maßgabe der Vorgaben des Weltraumvertrages erfolgen. Außerdem sollen Haftungsrisiken, die bei einer erwarteten Kommerzialisierung an Bedeutung gewinnen, adressiert werden.“
Die Bundesregierung will bis Ende der Legislaturperiode Einigkeit für ein Weltraumgesetz erzielen
Weiter teilt das Ministerium mit, dass nach „Erreichen der Ressorteinigkeit“ die Verbände einbezogen würden. Der Zeitplan des Vorhabens hänge maßgeblich vom „Fortgang der derzeit noch laufenden Ressortberatungen ab“. Das klingt nicht so, als würde es schnell gehen. Dabei neigt sich die Legislaturperiode bereits dem Ende zu, eine Sommerpause gibt es auch noch. Aus dem ebenfalls zuständigen Finanzministerium (SPD) heißt es ferner, man habe das „gemeinsame Ziel, das neue Weltraumgesetz noch in der laufenden Legislaturperiode dem Bundestag zur Entscheidung vorzulegen“. Zur Frage nach den finanziellen Auswirkungen stünden beide Ministerien in Gesprächen.
Der Raumfahrtjurist Baumann sieht allerdings baldigen Umsetzungsbedarf. „Da ist nicht genügend Druck auf dem Kessel.“ Es gebe inzwischen rund 90 New-Space-Unternehmen. Für die sei die derzeitige Situation einerseits „paradiesisch“, weil sie ihre Produkte weitestgehend unreglementiert entwickeln könnten, ohne Gebühren etwa, oder Pflichtversicherungen. Andererseits aber wollten gerade Investoren Rechtssicherheit, klare Rahmenbedingungen. Und auch die Unternehmen bräuchten Planungssicherheit. Sie wollten wissen, was ist erlaubt, was nicht?
Baumann betont: „Es muss im Unglücksfall klar sein, inwieweit Deutschland, das völkerrechtlich haftet, die Unternehmen in Rückruf nehmen kann.“ In manchen Ländern erstreckten sich – geregelt durch nationale Weltraumgesetze – die Haftungsgrenzen auch auf zivilrechtliche Belange. 60 Millionen Euro als Haftungsobergrenze sei im Augenblick ein europäischer Standardwert. Ob der nun – vor dem Hintergrund der neuen Space-Entwicklungen – angemessen sei, müsse diskutiert werden.
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