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Neue Gesetze: Kreuze und Fahrverbot: Das ändert sich ab 1. Juni in Deutschland

Neue Gesetze

Kreuze und Fahrverbot: Das ändert sich ab 1. Juni in Deutschland

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    Fahrverbot für Diesel, Kreuze in bayerischen Behörden, Public Viewing erlaubt- hier ein Überblick, was sich ab 1. Juni 2018 in Deutschland ändert.
    Fahrverbot für Diesel, Kreuze in bayerischen Behörden, Public Viewing erlaubt- hier ein Überblick, was sich ab 1. Juni 2018 in Deutschland ändert. Foto: Daniel Bockwoldt, dpa

    Neue Gesetze ab 1. Juni 2018 in Deutschland: Gleich mehrere Neuregelungen sind vom kommenden Monat an zu beachten. Davon sind unter anderem Autofahrer betroffen. Der Überblick:

    Hamburg verhängt als erste Stadt Fahrverbot für Diesel

    Als bundesweit erste Stadt verhängt Hamburg Diesel-Fahrverbote wegen zu schlechter Luft. Wie die Umweltbehörde der Hansestadt ankündigte, werden die Durchfahrtsbeschränkungen für ältere Dieselautos und Lastwagen am Donnerstag auf zwei Straßenabschnitten in Kraft treten. Damit soll die Stickoxid-Belastung in diesem besonders belasteten Bereich reduziert werden. Kritik kommt sowohl von Umweltschützern als auch vom ADAC und der Opposition.

    Von den Verboten betroffen sind alle Diesel, die nicht die Abgasnorm Euro-6 erfüllen. Sie gelten für Abschnitte zweier Straßen im Stadtteil Altona-Nord - auf dem einen allerdings nur für Lkw..

    Der Termin für das Inkrafttreten des Verbots hatte sich verzögert. Zunächst mussten die schriftlichen Begründungen des Bundesverwaltungsgerichts zu dessen Grundsatzurteilen vom Februar von den Hamburger Behörden ausgewertet werden. Das Gericht hatte darin Fahrverbote grundsätzlich für zulässig erachtet, um die Belastung der Luft mit Stickoxiden zu verringern.

    Kreuze sind ab 1. Juni Pflicht in bayerischen Behörden

    Der bundesweit kontrovers diskutierte und auch innerkirchlich umstrittene bayerische Kreuzerlass tritt am 1. Juni 2018 in Kraft. Das bedeutet, dass in Bayerns Dienstgebäuden von da an "im Eingangsbereich" gut sichtbar ein Kreuz zu hängen hat, und zwar "als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung

    Erlaubnispflicht für landwirtschaftliche Fahrzeuge

    Transportfahrzeuge von Unternehmen aus der Land- und Forstwirtschaft mit einer Mindestgeschwindigkeit von 50 Stundenkilometern fallen ab dem 1. Juni 2018 unter den gewerblichen Güterverkehr und bedürfen einer Erlaubnispflicht. Für Landwirtschaftsunternehmen bedeutet das, dass sie bei der IHK eine Prüfung zur fachlichen Eignung ablegen müssen. Mehr dazu auch hier.

    Lärmschutzregeln für die WM gelockert - Public Viewing möglich

    Im JUni beginnt die Fußball-WM. Rechtzeitig vor dem Start haben Bundesrat und Bundeskabinett die Lärmschutzregeln in Deutschland gelockert. Freiluft-Übertragungen der WM-Spiele auf Großleinwänden sind während des Turniers nun  auch nach 22 Uhr grundsätzlich erlaubt. Über konkrete Genehmigungen entscheiden die jeweiligen Kommunen.

    Bei der WM in Russland trifft Deutschland in der Vorrunde am 17. Juni auf Mexiko (17.00 Uhr), am 23. Juni auf Schweden (20.00 Uhr) und am 27. Juni auf Südkorea (16.00 Uhr). (AZ)

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