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Gleichstellung von Frauen: Frauenquote: Ab 2016 ist die Gleichstellung Gesetz

Gleichstellung von Frauen

Frauenquote: Ab 2016 ist die Gleichstellung Gesetz

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    Viele Konzerne in Deutschland tun sich bei der Frauenförderung unverändert schwer.
    Viele Konzerne in Deutschland tun sich bei der Frauenförderung unverändert schwer. Foto: Jan-Philipp Strobel (dpa)

    Am Freitag ist ein Referentenentwurf des von der SPD geführten Ressorts Justiz und Familie an die anderen Ministerien verschickt worden. Darin ist eine gesetzliche Frauenquote für die Spitze deutscher Unternehmen vorgesehen. Ab 2016 sollen Aufsichtsräte börsennotierter Unternehmen eine feste Geschlechterquote von 30 Prozent haben.

    Das von Familienministerin Manuela Schwesig und Justizminister Heiko Maas (beide SPD) erarbeitete Konzept mit 119 Seiten soll der Unverbindlichkeit in der Frage der Frauenquote ein Ende bereiten. Konkrete und verbindliche Ziele des Entwurfs betreffen nicht nur die Geschlechterquote in Aufsichtsräten, sondern sehen auch eine Reform der Gesetze vor, die jeweils die Geschlechterquote im öffentlichen Dienst betreffen.

    Frauenquote: Auch staatliche Unternehmen sind betroffen

    Die neue Regelung soll laufende Mandate nicht beeinflussen. Wenn das Gesetz ab 2016 gilt, wie es momentan geplant ist, dann muss die Quote bei anstehenden Gremien-Neuwahlen angewendet werden. Wird die Quote nicht erfüllt, bleiben die Plätze laut Entwurf unbesetzt. Zusätzlich ist eine Berichtspflicht der Unternehmen vorgesehen. Darin soll im Fall der unerklärten Quote erklärt werden, welche Gründe das Erfüllen verhindert haben.

    Viele Wege führen zur Frauenquote

    Der vom Bundesrat gebilligte Gesetzentwurf aus Hamburg sieht vor, dass von 2018 an 20 Prozent der Mitglieder von Aufsichts- und Verwaltungsräten Frauen sein sollen. 2023 soll die Quote auf 40 Prozent steigen.

    Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) macht sich für eine feste 30-Prozent-Frauenquote in den Vorständen und Aufsichtsräten von Unternehmen stark.

    Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (ebenfalls CDU) plädiert für eine von den Firmen jeweils selbst festzusetzende „Flexi-Quote“.

    Die EU-Kommission will den rund 5000 börsennotierten Firmen in der EU bis 2020 eine Frauenquote von 40 Prozent in Aufsichtsräten vorschreiben.

    Im Koalitionsvertrag der Großen Koalition von Union und SPD haben sich die Parteien auf einen Kompromiss zur Frauen-Quote geeinigt: Ab 2016 sollen Aufsichtsräte börsennotierter Unternehmen mindestens 30 Prozent Frauenanteil aufweisen.

    Außerdem müssen große Unternehmen ab 2015 eigene verbindliche Ziele für die Erhöhung des Frauenanteils in Aufsichtsrat, Vorstand und oberstem Management definieren und veröffentlichen. (dpa/AZ)

    Auch die Gleichstellung der Geschlechter in Bundesverwaltung, Gerichten und Bundesunternehmen ist ein Ziel des Entwurfs. So soll in Privatwirtschaft und Staat einigermaßen synchron vorgegangen werden, was den Frauenanteil an Führungspositionen angeht. Betroffen sind Unternehmen, an denen der Bund mehr als 50 Prozent hält.

    Wirtschaft spricht sich gegen Frauenquote aus

    Auch Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) und eingetragene Genossenschaften (eG) sollen zur Frauenförderung verpflichtet werden. Allerdings wird hier keine Mindestquote vorgeschrieben. Die Wirtschaft hat sich gegen die Pläne von Schwesig und Maas ausgesprochen. Die Besetzung von Aufsichtsratposten solle weiterhin nach Qualifikation und Erfahrung vorgenommen werden.

    "Gesetzliche Quoten beseitigen nicht die eigentlichen Ursachen für den unterschiedlichen Anteil von Frauen und Männern in Führungspositionen", argumentierte ein Sprecher der Arbeitgebervereinigung BDA. Die wahren Gründe seien, dass Frauen ein geringeres Arbeitszeitvolumen, häufige Erwerbsunterbrechungen und ein anderes Berufswahlverhalten hätten. dpa/sh

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