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Geld: Wer haftet für einen Roboter?

Geld

Wer haftet für einen Roboter?

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    Das selbstfahrende Roboterauto auf Deutschlands Straßen stößt nicht nur auf technische Hürden. Den Gesetzentwurf von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) für das automatisierte Fahren finden Rechtsexperten bei Versicherungswirtschaft, ADAC und Verbraucherschützern in Teilen zu wolkig. Der Grund: Die Fachleute fürchten, dass rechtliche Unklarheiten nach Autounfällen zu langwierigen Streitigkeiten ums Geld führen könnten – wer soll zahlen, wenn ein teilautomatisiertes

    In der Kfz-Haftpflicht gilt eine einfache Regel: Der Halter haftet, im Falle eines Falles zahlt seine Versicherung. Ein wesentliches Prinzip dabei ist die Gefährderhaftung. Wer eine potenziell gefährliche Maschine betreibt, muss für Schäden haften, auch wenn er selbst an einem Unfall nicht unmittelbar beteiligt war.

    An diesem Prinzip hält Dobrindts Gesetzentwurf fest – und das finden sowohl die Versicherungsbranche als auch der ADAC richtig. „Das eigentliche finanzielle Risiko tragen somit die Versicherer“, sagt Joachim Müller, Chef der Allianz. „Und wenn Schäden zunehmen, weil die Systeme der Hersteller nicht wie versprochen funktionieren, werden wir die Hersteller in die Verantwortung nehmen.“ Denn es gibt auch eine Produkthaftung der Hersteller für technische Defekte. Die knifflige Frage beim automatisierten Fahren: Wer haftet, wenn manchmal der Fahrer und manchmal der Computer fährt?

    „Der Gesetzentwurf ist ein Schritt in die richtige Richtung“, sagt ADAC-Jurist Markus Schäpe. Allerdings werden an einigen Stellen viel zu weiche Rechtsbegriffe verwendet. So heißt es zum Beispiel, der Fahrer solle „unverzüglich“ wieder die Kontrolle über das Fahrzeug übernehmen – allerdings ohne eine nähere Definition von „unverzüglich“ zu geben.

    Ein weiterer Kritikpunkt: „Nach dem Gesetzentwurf ist außerdem derjenige, der am Steuer sitzt, als der Fahrer definiert, auch wenn er das Fahrzeug gar nicht steuert. Dabei bleibt ungeklärt, was der Fahrer alles darf, wenn das Auto selbst fährt – etwa mit dem Handy telefonieren oder Zeitung lesen“, sagt ADAC-Jurist Schäpe. Carsten Hoefer, dpa

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