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Corona-Pandemie: Impfstatus: Holetschek will Auskunftsrecht für weitere Arbeitgeber

Corona-Pandemie

Impfstatus: Holetschek will Auskunftsrecht für weitere Arbeitgeber

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    Laut einem Beschluss der Großen Koalition sollen Kitas, Schulen und Heime bald den Impfstatus ihrer Beschäftigten abfragen dürfen.
    Laut einem Beschluss der Großen Koalition sollen Kitas, Schulen und Heime bald den Impfstatus ihrer Beschäftigten abfragen dürfen. Foto: Friso Gentsch, dpa

    Sollen Arbeitgeber den Impfstatus ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfragen dürfen? Die Regierungskoalition aus Union und SPD hatte sich in der Nacht zum Freitag darauf verständigt, dass auch die Beschäftigten in Kitas, Schulen und Pflegeheimen künftig ihrem Arbeitgeber Auskunft darüber geben sollen, ob sie gegen Corona geimpft sind oder eine Erkrankung überstanden haben. Bisher war diese Abfrage laut Infektionsschutzgesetz etwa in Krankenhäusern, bei ambulanten Pflegediensten und Arztpraxen erlaubt. Der nun gefundene Kompromiss sorgt aber für weitere Diskussionen.

    Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) hat zunächst begrüßt, dass Arbeitgeber künftig von Beschäftigten in Kitas, Schulen und Pflegeheimen Auskunft über eine Corona-Impfung oder eine überstandene Covid-Erkrankung verlangen können. Holetschek sagte unserer Redaktion: „Wir müssen insbesondere ältere Menschen vor Corona schützen – deshalb ist es wichtig zu wissen, ob Pflegekräfte geimpft sind. Genauso sinnvoll ist es, den Impfstatus von Beschäftigten in Kitas und Schulen zu kennen.“ Holetschek fordert aber eine Ausweitung: „Nach meiner Ansicht sollte es sogar darüber hinaus in anderen Bereichen ein Auskunftsrecht von Arbeitgebern über den 3G-Status ihrer Mitarbeitenden geben. Denn damit könnten konkrete Hygienekonzepte am Arbeitsplatz besser umgesetzt werden.“

    Arbeitgeber dürfen Impfstatus in sensiblen Branchen erfragen

    Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte sich am Freitagmorgen im Gespräch mit dem Deutschlandfunk nicht zufrieden mit dem Kompromiss gezeigt. Er hätte, wie er dem Radiosender sagte, die Abfrage des Impfstatus gerne auf alle Arbeitsbereiche ausgeweitet: „Zum Beispiel für die Arbeit im Großraumbüro und für die Organisation der Arbeit macht es schon Sinn, wenn der Arbeitgeber weiß, wie jeweils der Impfstatus ist.“

    Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) machte sich auch für eine Ausweitung stark. Er sagte: „Dies ist ein erster wichtiger Schritt. Ich bin aber überzeugt, dass weitere Schritte notwendig und erforderlich sind. Ich setze darauf, dass der Koalitionspartner seine ablehnende Haltung ändert. Es geht immerhin um den Gesundheitsschutz von vielen tausend Menschen bei der Arbeit.“

    Und Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger sieht ebenfalls Nachbesserungsbedarf. Er kritisierte den Beschluss so: „Manche Kompromisse sind notwendig, manche wirken und wiederum andere wirken wie Budenzauber im Wahlkampf. Die Festlegung der Koalition auf eine Mini-Ausweitung des Fragerechts des Arbeitgebers über den Impfstatus gehört zu Letzterem. Es ist erstaunlich, dass aufgrund der Blockade eines Koalitionspartners dem betrieblichen Gesundheitsschutz Steine in den Weg gelegt werden. Es ist unverständlich, dass der Arbeitgeber bei der Festlegung und der Umsetzung der Maßnahmen des betrieblichen Infektionsschutzes den Impf- oder Genesungsstatus der Beschäftigten berücksichtigen kann, ihn aber nicht erfragen darf.“ Dulger erklärte weiter, dass wer von den Betrieben zu Recht vollen Einsatz beim Gesundheitsschutz der Beschäftigten verlangt, der dürfe beim Auskunftsrecht nicht kneifen. „Daher sollte der Bundestag in der nächsten Woche das Fragerecht für alle Branchen und Betriebe öffnen. Weg vom Klein Klein hin zu einer erfolgreichen Pandemiebekämpfung.“

    IHK-Schwaben: Jetzige Einigung ist keine Verbesserung

    Die regionale Wirtschaft äußerte gleichfalls Kritik: Marc Lucassen, Hauptgeschäftsführer der IHK Schwaben, sagte: „Wir begrüßen jede Lösung, die zu einem optimalen Infektionsschutz am Arbeitsplatz beiträgt und gleichzeitig die Interessen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern berücksichtigt. Die jetzige Einigung bringt in den allermeisten Unternehmen keine Verbesserung des betrieblichen Gesundheitsschutzes mit sich.“ Das Ziel solle daher weiterhin sein, allen Unternehmen – branchenunabhängig – eine „zielgerichtete Steuerung“ betriebsinterner Hygienekonzepte zu ermöglichen, ohne die Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten zu verletzen. Die allgemeine Einführung der 3G-Regel auch für Beschäftigte könnte solch ein pragmatischer und praxisnaher Weg sein.

    Lehrer- und Lehrerinnenverbands-Präsidentin Simone Fleischmann übt Kritik

    Es gibt die, denen die Ausweitung des Auskunftsrechtes nicht weit genug geht. Und es gibt die, für die der jetzige Kompromiss bereits zu übergriffig ist: Die Präsidentin des Bayerischen Lehrer- und Lehrerinnenverbandes (BLLV), Simone Fleischmann, kennt die Impfquote in der bayerischen Lehrerschaft nicht genau. Auch wenn sie sie als „sehr hoch“ bezeichnet, hält sie nichts davon, dass der Impfstatus ihrer Kolleginnen und Kollegen nun erfragt werden darf. Fleischmann sagte im Gespräch mit unserer Redaktion: „Es gibt sehr gute Gründe, die Rechte und den Datenschutz der Lehrerschaft zu wahren. Wir sind nun möglicherweise nur einen Schritt von der Impfpflicht entfernt.“

    Auch die Gewerkschaften stehen der Ausweitung des Abfragerechts für die Arbeitgeber zum Teil skeptisch bis ablehnend gegenüber.

    Eine Sprecherin von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sagte am Freitag in der Pressekonferenz der Bundesregierung, das Arbeitsrecht sehe keine grundsätzliche Abfrage des Impfstatus vor und mache dies auch nicht möglich. Der Minister sei aber offen für pragmatische Lösungen.

    Der Bundestag wird sich nun am Dienstag der kommenden Woche mit der vom Gesundheitsausschuss auf den Weg gebrachten Änderung des Infektionsschutzgesetzes befassen.

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