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Arbeitsrecht: Warum für Frauen in Top-Positionen oft kein Mutterschutz gilt

Arbeitsrecht

Warum für Frauen in Top-Positionen oft kein Mutterschutz gilt

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    Delia Lachance ist die Gründerin von Westwing. Für die Dauer ihres Mutterschutzes und der Elternzeit muss sie den Konzernvorstand verlassen. Das Mutterschutzgesetz greift bei Frauen in Top-Positionen oft nicht.
    Delia Lachance ist die Gründerin von Westwing. Für die Dauer ihres Mutterschutzes und der Elternzeit muss sie den Konzernvorstand verlassen. Das Mutterschutzgesetz greift bei Frauen in Top-Positionen oft nicht. Foto: Andreas Gebert, dpa

    Der Zeitpunkt war – wenn wohl auch eher zufällig – gut gewählt. Kurz vor dem Internationalen Frauentag, an dem es weltweit um Frauenrechte und Gleichstellung geht, lief eine Meldung über den Nachrichtenticker, die viel über den Stand der Gleichberechtigung in deutschen Vorstands-Etagen verriet. Der Online-Möbelhändler Westwing kündigte an, dass Delia Lachance, Gründerin des Konzerns und eine der bekanntesten Unternehmerinnen Deutschlands, in Mutterschutz und Elternzeit geht und dafür "wie rechtlich erforderlich" aus dem Vorstand des Konzerns zurücktritt. Nach sechs Monaten, heißt es weiter in der Mitteilung, wolle sie wieder zurückkehren. 

    Für Frauen, die wie Lachance in herausgehobenen Führungspositionen sind, gelten in Deutschland oft weder Mutterschutz noch Elternzeit. So greift das Mutterschutzgesetz nur bei angestellten Arbeitnehmerinnen sowie Schülerinnen und Studentinnen, nicht aber bei selbstständigen Frauen, Geschäftsführerinnen oder weiblichen Vorstandsmitgliedern. Sie müssen ihren Beruf rein theoretisch in dieser Zeit wie gewohnt ausüben.

    Nur 15 Prozent aller Start-up-Gründer sind weiblich

    Die Gründerin hat sich in einem langen Instagram-Post selbst dazu geäußert: Würde sie im Amt bleiben, schreibt Lachance dort, und in dieser Zeit nicht zu einer wichtigen Sitzung erscheinen, könnte sie dafür zur Verantwortung gezogen werden – selbst, wenn es sich um den Tag ihrer Entbindung handelt.

    Anlass für ihren Beitrag war ein Artikel des Online-Magazins Gründerszene, in dem die Frage aufgeworfen worden war, ob die Elternzeit von Lachance "zum Problem für ihre Firma" werden könnte. "Ihr solltet euch dafür schämen, mich und mein Unternehmen dafür zu kritisieren, dass ich in den Mutterschutz gehe", antwortete die Gründerin und erhielt dafür im Internet viel Zuspruch.

    Die Westwing-Gründerin bemängelt in ihrem Beitrag auch den Stand der Gleichberechtigung in Deutschland. "Das ist die frustrierende Realität und zeigt, dass wir immer noch einen langen Weg vor uns haben, wenn wir Frauen gleiche Chancen im Beruf geben wollen", schreibt Lachance.

    Frauen in der Digitalwirtschaft verdienen im Schnitt 35.876 Euro

    Deutschland hinkt bei der Zahl der Gründerinnen in der Tat hinter anderen Nationen hinterher. Nur 15 Prozent aller Start-up-Gründer sind weiblich. Geht es um Hochtechnologie-Firmen, sind es sogar nur fünf Prozent.

    Das Institut für Innovation und Technik hat anlässlich des Weltfrauentags ausgerechnet, dass der generelle Frauenanteil in der Digitalwirtschaft bei nur 17 Prozent liegt. In den USA sind es 26, in Kanada 25, in Australien sogar 28 Prozent – auch in Bulgarien, Litauen, Rumänien und den skandinavischen Ländern sind es mindestens 20 Prozent. Daneben verdienen Frauen in der Internetbranche deutlich weniger als ihre männlichen Kollegen: Im Schnitt liegt ihr Verdienst bei 35.876 Euro, Männer erhalten durchschnittlich 25 Prozent mehr.

    "Das größte Potenzial, das Deutschland bisher brach liegen lässt, sind Mädchen und Frauen in der IT und Digitalwirtschaft", betonte Oliver J. Süme, Vorstandsvorsitzender des Verbands der Internetwirtschaft, der an der Studie beteiligt war. Süme forderte, dass Unternehmen die Förderung von Frauen zur Chefsache machen.

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