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ADAC-Übersicht: Lärm, Verspätung, Baustelle: Für was Urlauber Geld zurückfordern können

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Lärm, Verspätung, Baustelle: Für was Urlauber Geld zurückfordern können

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    Was tun, wenn der Reisende keinen sauberen Strand vorfindet oder das Hotel eine Baustelle ist?
    Was tun, wenn der Reisende keinen sauberen Strand vorfindet oder das Hotel eine Baustelle ist? Foto: Tobias Schormann/dpa (Symbolbild)

    Haaach, endlich Urlaub! Raus aus dem Büro, rein in den Flieger. Im Hotel den Koffer aufs Bett geschmissen und rein in den blitzblank sauberen Pool direkt am Strand. Traumvorstellung. Was jedoch, wenn das so nicht funktioniert? Wenn der Flieger drei Stunden Verspätung hat, das Gepäck in Australien statt in Thailand landet und das Hotel nicht am Strand sondern an einer vierspurigen Autobahn steht? Dann liegt meist ein Reisemangel vor - und je nach Schwere kann der Gast Geld zurückfordern.

    Der ADAC hat die bundesweite Rechtsprechung zum Reiserecht der vergangenen zehn Jahre ausgewertet. Das Ergebnis: eine Übersicht zur Höhe der Reisepreisminderung bei den häufigsten Minderungsgründen.

    Für was es alles Geld zurück gibt

    Ein Reisender musste zum Beispiel in einem Hotel nächtigen, in dem nur wenige Zimmer fertig, Sport- und Freizeitanlagen nicht benutzbar und das Animationsangebot nicht verfügbar waren. Dazu hatte er ständigen Baulärm. Das Amtsgericht Bonn sprach ihm 100 Prozent des Reisepreises zu.

    Ein anderer Reisegast musste wegen Überbuchung seines Hotels eine Nacht in einem Tauchboot verbringen. Vom Landgericht Baden-Baden gab's dafür eine Minderung von 100 Prozent des Reisepreises. Tatsächlich zwei Prozent des Reisepreises bekam ein Gast zugesprochen, der keinen Hummer auf dem Speiseplan fand - trotz einer Zusage des Reiseveranstalters.

    Keine Minderungen bekam dagegen ein Urlauber, der keine Sektgläser in der Ausstattung seiner gebuchten Winterurlaubshütte fand. Auch ein weiterer, der in seinem abgeschiedenen Ferienhaus in Südschweden keine Toilette mit Wasserspülung vorfand, bekam keine Reisepreisminderung. Ebenso wenig sprach das Oberlandesgericht Düsseldorf diese einem Urlauber zu, dessen Hotel an einem Friedhof gelegen hatte.

    Wann ist ein Reisemangel gegeben?

    Ein Reisemangel ist laut ADAC in der Regel gegeben, wenn die Reiseleistungen des Veranstalters von den Vereinbarungen im Reisevertrag abweichen. Zum Beispiel also dann, wenn das Hotel Leistungen nicht bietet, die es in seinem Prospekt anpreist. Kein Reisemangel liegt in der Regel vor, wenn sich das Problem des Reisenden als Unannehmlichkeit herausstellt, als landesübliche Gegebenheit oder als allgemeines Risiko. Ein Beispiel: Insekten sind in tropischen Ländern eine landesübliche Gegebenheit.

    Was muss ein Reisender bei einem Reisemangel tun?

    Und was ist nun zu tun, wenn ein Reisemangel besteht? Erstmal muss der Gast das Problem bei der Reiseleitung rügen, rät der ADAC. Erst wenn es sich vor Ort nicht beheben lässt oder der Reisende die Reiseleitung nicht erreicht, kann er eine Beschwerde an den Reiseveranstalter richten. Außerdem gilt: Beweise sichern. Der dreckige Pool sollte fotografiert, bei der Fluggesellschaft eine Bestätigung für die Verspätung geholt werden. eh

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