Reisen ist in der Corona-Pandemie eine Wissenschaft für sich. Schon in den Bundesländern gelten bekanntlich unterschiedlichste Regeln. Doch auch unter den Staaten handhabt jeder die Vorgaben für Urlauber oder Besucher anders.
Damit soll jetzt Schluss sein. Der Europäische Rat verabschiedete Einreise-Regeln, die in allen 27 EU-Mitgliedsländern bereits ab dem 1. Februar greifen sollen. Vor allem Geboosterte und Genesene haben es damit einfacher.
Denn unterschieden wird bei den Reise-Regeln anhand des Immunstatus. Dieser ist mithilfe des Covid-Impf-Zertifikats der EU nachweisbar. Das Dokument gilt ganz im Gegensatz zum deutschen Impfpass als fälschungssicher.
Hierzulande gibt es die Möglichkeiten, den QR-Code in der Corona-Warn-App oder in der CovPass-App vorzulegen. Laut Focus Online soll sogar ein Ausdruck des digitalen Zertifikats genügen.
Neue Corona-Regeln fürs Reisen: Geimpfte brauchen innerhalb der EU keinen Test mehr vorlegen
Für Geimpfte steht demnach kein Test mehr an, wenn ein anderes EU-Land betreten wird. Allerdings ist zu beachten: Die Grundimmunisierung gilt nur noch für 270 Tage, dann muss zwingend die Booster-Impfung folgen oder die Person rutscht in die Gruppe der Ungeimpften. Noch offen ist, wie lange der Booster letztlich als vollständige Immunisierung anerkannt wird.
Als Impfstoffe akzeptiert werden die innerhalb der EU zugelassenen Vakzine, aber auch solche, die die Weltgesundheitsorganisation WHO oder die nationalen Behörden erlauben. Der Tagesspiegel nennt als Beispiele auch die Wirkstoffe von Novavax, Sinovac aus China oder Bharat aus Indien.
Anders als in Deutschland gilt die Genesung EU-weit für 180 Tage. Auch die Personen dieser Gruppe kommen um Tests herum. Spätestens nach Ablauf des halben Jahres muss jedoch zwingend eine Booster-Impfung folgen, um nicht als ungeimpft durchzugehen.
Corona-Reise-Regeln: Ohne Imfpung muss PCR- oder Antigentest vorgelegt werden
Bleiben die Ungeimpften. Diese müssen bei der Einreise einen bis zu 72 Stunden alten PCR-Test oder einen maximal 24 Stunden zurückliegenden Antigentest vorlegen. Möglicherweise kann dieser auch nach der Ankunft binnen 24 Stunden nachgeholt werden, aber darauf sollten sich die Betroffenen eher nicht verlassen.
Zumindest für Deutschland soll weiterhin gelten, dass sich Ungeimpfte nach ihrer Rückkehr aus einem Hochrisikogebiet für bis zu zehn Tage in Quarantäne begeben müssen. Eine Freitestung ist nach fünf Tagen möglich.
Hier soll jedoch die Ampel des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) zur Anwendung kommen. Diese umfasst die vier Stufen grün, orange, rot und dunkelrot und schaltet anhand der Indikatoren Neuinfektionen, Impfquote und durchgeführte Tests.
Von nicht notwendigen Reisen in dunkelrote Gebiete soll offiziell abgeraten werden, schreibt der Europäische Rat. Bei Ein- oder Rückreisen können von Personen ohne Impfung oder Genesung Tests und Quarantäne gefordert werden.
Die Reisevorgaben sollen für alle Bürger ab zwölf Jahren gelten. Ausnahmen sind Grenzgänger und Personen, die eine wichtige Funktion ausüben oder deren Reise zwingend notwendig ist.
Reisen innerhalb der EU: Notbremse bei verschlechterter Lage oder Anstieg der Infektionszahlen
Die EU plant aber auch eine Notbremse. Heißt: Verschlechtert sich die epidemische Lage oder die Infektionszahlen steigen etwa wegen einer neuen Corona-Mutation an, sollen die Einreise-Regeln wieder von jedem Mitgliedsstaat selbst getroffen werden.
Schon die jetzt neuen Maßnahmen sind jedoch eher eine Orientierung und nicht rechtlich bindend. Auch in den bisherigen zwei Jahren Pandemie wichen immer wieder Mitgliedsstaaten von länderübergreifenden Vorgaben ab, siehe der Genesenenstatus in Deutschland.
Zudem werden sich gerade in den Ländern selbst die Maßnahmen weiter deutlich unterscheiden - etwa beim Restaurant- oder Kinobesuch. So hebt Dänemark alle Regeln im Land auf, verlangt weder einen Nachweis des Impfstatus noch das Tragen einer Maske.