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Wer darf hier fahren?: So müssen Sie sich in Fahrradstraßen verhalten

Wer darf hier fahren?

So müssen Sie sich in Fahrradstraßen verhalten

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    Fahrradstraßen sind für Fahrräder, E-Scooter und Pedelecs gedacht, dürfen jedoch auch von Autos und Motorrädern befahren werden, sofern Zusatzschilder dies erlauben.
    Fahrradstraßen sind für Fahrräder, E-Scooter und Pedelecs gedacht, dürfen jedoch auch von Autos und Motorrädern befahren werden, sofern Zusatzschilder dies erlauben. Foto: Moritz Frankenberg, dpa

    Fahrräder, E-Tretroller und die ebenfalls als

    Allgemein ist gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Fahrradstraßen maximal Tempo 30 erlaubt. Falls nötig müssen Autos und Co. ihre Geschwindigkeit aber noch weiter reduzieren und den Radlern anpassen. Und der Radverkehr darf weder behindert noch gefährdet werden. Zudem ist die ganze Breite der Fahrbahn für Radler reserviert. Kinder bis zum Alter von acht Jahren müssen allerdings einen Gehweg zum Radeln nutzen.

    Nicht drängeln und den erforderlichen Abstand einhalten

    Autofahrer dürfen zum Beispiel nicht drängeln, so der ADAC. Auch nicht, wenn die Radler hier nebeneinander fahren. Das sei hier ausdrücklich erlaubt. Allerdings sollten langsam nebeneinander Radelnde im Sinne der allgemeinen Rücksichtnahmepflicht aber Schnellere vorbeilassen.

    Wie innerorts generell ist auch hier beim Überholen darauf zu achten, dass auf einen Mindestabstand von 1,50 Meter der Autofahrer gegenüber den Radlern geachtet wird. In allen anderen Straßen dürfen Radelnde zwar auch vom Grundsatz her nebeneinander fahren, ergänzt der ADAC. Allerdings nur, sofern der Verkehr dadurch nicht behindert wird.

    In Bezug auf die Vorfahrtsregeln in Fahrradstraßen gilt: Sofern es nicht Verkehrszeichen anders regeln, gilt vom Grundsatz her rechts vor links. Auch dürfen Autos und Motorräder in solchen Straßen parken, falls das nicht Schilder verbieten oder einschränken.

    (dpa)

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