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Österreich: Strafen für Raser in ab 1.3. im Überblick

Strafen für Raser

Neue Regelung in Österreich ab 1. März: Härtere Strafen für Raser

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    Raserinnen und Raser haben ab 1. März in Österreich drastischere Strafen zu befürchten.
    Raserinnen und Raser haben ab 1. März in Österreich drastischere Strafen zu befürchten. Foto: Frank Rumpenhorst (Symbolbild)

    Ab dem ersten März ist in Österreich für Raser Schluss mit lustig. Laut dem ADAC werden ab dann die Regeln bei Geschwindigkeitsüberschreitungen verstärkt. In besonders rücksichtslosen und gefährlichen Fällen könnten Fahrzeuge an Ort und Stelle sogar für bis zu 14 Tagen beschlagnahmt werden. 

    Dafür muss allerdings ordentlich aufs Gaspedal gedrückt werden: Eine Beschlagnahmung droht laut dem ADAC etwa bei mehr als 60 km/h innerorts oder mehr als 70 km/h außerorts. Wenn jemand mehr als 80 km/h innerorts oder 90 km/h außerorts fährt, kann das Auto auch dauerhaft beschlagnahmt und dann versteigert werden - bei einschlägigen Vorstrafen auch schon bei jeweils zehn km/h darunter. 

    Was, wenn das Auto nicht das eigene ist?

    Wenn das Auto nicht den Rasenden gehört, können die Autos zwar beschlagnahmt, aber nicht versteigert werden. In dem Fall erhält der oder die Rasende einen Eintrag im Führerschein oder Führerscheinregister mit "Lenkverbot" für das beim Rasen genutzte Fahrzeug. Gleichzeitig steigen auch die Geldbußen für Überschreitungen innerorts um mehr als 60 oder mehr als 70 km/h außerorts: Bis zu 7500 Euro können nun fällig werden, bisher waren es nur 5000. 

    Härtere Strafen für Raser in Österreich: Wie ist die Lage für Deutsche?

    Sowohl die Geldstrafen, als auch drohende Konsequenzen in Form von Beschlagnahmung oder sogar Versteigerung gelten auch für ausländische Autofahrerinnen und Autofahrer und damit für Deutsche. Ein Fahrverbot in Form von Führerscheinentzug gilt allerdings nur in dem Land, in dem es ausgesprochen wurde und hätte für deutsche Autofahrerinnen und Autofahrer also in der Regel nur Auswirkungen auf die Fahrerlaubnis in Österreich. Bußgelder können jedoch auch über Landesgrenzen hinaus vollstreckt werden. Der ADAC empfiehlt daher, Strafzettel aus dem Ausland nicht zu ignorieren. 

    Schon seit 2021 gelten in Österreich härtere Strafen für Raser

    Schon 2021 hatte Österreich die Gesetzeslage bei Geschwindigkeitsüberschreitungen verschärft, seitdem wird Autofahrenden ihr Führerschein bei Überschreitungen von mehr als 40 km/h innerorts und mehr als 50 km/h außerorts mindestens vier Wochen lang entzogen. Seitdem gibt es außerdem den Straftatbestand "illegale Wettrennen": Eine Teilnahme an einem solchen Rennen zieht einen mindestens sechsmonatigen Führerscheinentzug mitsamt verkehrspsychologischen Überprüfungen und gegebenenfalls einer Beschlagnahmung des Autos mit sich. 

    Der österreichische Partnerclub des ADAC (ÖAMTC) bezweifelt allerdings, dass die härteren Strafen Raserwillige abschrecken. Laut dem ÖAMTC-Juristen Matthias Wolf sollen derart drastische Eingriffe in das Eigentum zudem von Strafgerichten entschieden werden und nicht von Verwaltungsbehörden. 

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