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FC Bayern: Jura-Professor beantragt Auflösung des FC Bayern

FC Bayern

Jura-Professor beantragt Auflösung des FC Bayern

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    Ein Jurist hat die Auflösung des FC Bayern beantragt. (Symbolbild)
    Ein Jurist hat die Auflösung des FC Bayern beantragt. (Symbolbild) Foto: dpa

    Wir der FC Bayern München bald aus dem Vereinsregister gelöscht? Wenn es nach Lars Leuschner, Professor für bürgerliches Recht und Handels- und Gesellschaftsrecht an der Uni Osnabrück geht, dann ja.

    Der Jurist hat genau das beim Amtsgericht München angeregt. In seinem Schreiben, aus dem "Zeit Online" zitiert, beruft sich Leuschner auf eine "Rechtsformverfehlung".

    Leuschner: Vereine müssen ideellen Zweck verfolgen

    Denn im Paragraf 21 des bürgerlichen Gesetzbuches heißt es, dass Vereine stets einen ideellen Zweck verfolgen müssen und nur im untergeordneten Sinne Umsatz erwirtschaften sollten - das treffe nach Einschätzung des Juristen Leuschner nicht auf den FC Bayern zu.

    Als Beispiel führte der Jurist den ADAC an. Der Automobilclub hatte seine Vereinsstruktur wegen zu hoher Umsätze nach einem Beschluss des Münchner Amtsgerichts ändern müssen. So sollte der Einfluss des Vereins auf den wirtschaftlich geprägten Teil des Automobilclubs verringert werden.

    Ein ähnliches Schicksal droht nun auch dem FC Bayern. Leuschner räumt ein, dass es an den Strukturen des FC Bayern eigentlich nichts zu beanstanden gebe. Doch es habe sich "eine Rechtsauffassung entwickelt, die, würde man sie ernst nehmen, viele funktionierende Vereinsstrukturen vor kaum lösbare Probleme stellen würde" heißt es in dem Schreiben des Juristen.

    Müssen die Mitglieder ihren Einfluss aufgeben?

    Neben der theoretischen Möglichkeit der Löschung des FC Bayern könnte der Verein, mit seinen fast 280.000 Mitgliedern der größte der Welt, alternativ auch seinen Einfluss auf das operative Geschäft der Profifußballer aufgeben oder zumindest stark verringern. Dass der Präsident des FC Bayern in der Regel auch den Posten des Aufsichtsratsvorsitzenden bekleidet, erschwert dies jedoch.

    Die Grundsatzentscheidung, die das Münchner Amtsgericht nun treffen muss, könnte auch Einfluss auf die sogenannte 50+1-Regel haben. Diese besagt, dass Vereine stets die Stimmenmehrheit besitzen müssen. Deutschland ist eines der wenigen Fußball-Länder auf der Welt, die an einer solchen Regelung festhalten, um Vereine vor der Übernahme von Investoren zu schützen.

    Der FC Bayern München ist nicht der einzige Verein, der in dieser strukturellen Form arbeitet. Auch Schalke 04 und der VfB Stuttgart haben ihre Lizenzspielerabteilung nicht aus dem Verein ausgegliedert.

    Die Verantwortlichen des FC Bayern wollen bis zum 20. September offiziell Stellung nehmen. "Mein Bauchgefühl sagt mir, dass sich da jemand sehr wichtig machen will", sagte Hoeneß (64) dem Sender Sky Sport News HD. Im Verein geben sich die Führungskräfte gelassen. lare

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