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Urlaub: Reisen in Corona-Zeiten? Diese Versicherungen sind eine Überlegung wert

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Reisen in Corona-Zeiten? Diese Versicherungen sind eine Überlegung wert

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    Mit Anzahlung buchen? Oder besser mit günstiger oder gar kostenloser Stornierungsmöglichkeit? Wer schon Urlaubspläne schmiedet, sollte ein paar Ratschläge beherzigen.
    Mit Anzahlung buchen? Oder besser mit günstiger oder gar kostenloser Stornierungsmöglichkeit? Wer schon Urlaubspläne schmiedet, sollte ein paar Ratschläge beherzigen. Foto: Jens Büttner, dpa (Symbolbild)

    Corona macht die Urlaubsplanung für 2022 nicht gerade leicht. Frühbucher können einerseits auf sehr kulante Storno- und Umbuchungsmöglichkeiten bauen, die Hotels und Reiseveranstalter oft bis zwei Wochen vor Abfahrt anbieten. Viele Traumreisen gibt es zudem zu Schnäppchenpreisen. Andererseits ist nicht vorhersehbar, wie sich die Pandemie entwickelt, ob Strand-, Städteurlaub oder Kreuzfahrt nicht doch im letzten Moment platzen, was bei Quarantäne, positivem Testergebnis oder Erkrankung passiert. Wer 2022 wegwill, sollte vor allem eins dabei haben: guten Versicherungsschutz, von Reiserücktritt-, Abbruch- bis hin zur Auslandskrankenpolice, wie Birgit Brümmel empfiehlt, Expertin von Stiftung Warentest in Berlin. Auf alte Policen ist kein Verlass, weil sie die Leistung bei Pandemie in der Regel ausschließen. Aber auch viele neue Tarife bieten kein automatisches Rundum-sorglos-Paket.

    Kann ich eine Reise kostenfrei wegen Corona stornieren?

    Wer jetzt schon für den Sommer bucht, sollte sich genau informieren, bis zu welchem Zeitpunkt ein kostenfreies Rücktrittsrecht greift, rät Andrea Heyer von der Verbraucherzentrale Sachsen. Wird die eingeräumte Frist zur letztmöglichen Absage von Pauschalreise, Hotel oder Ferienwohnung eingehalten, ist für den Kunden alles in Butter. Veranstalter müssen Gezahltes dann innerhalb von 14 Tagen nach Stornierung erstatten. Auch kostenfreie Umbuchungen sind möglich. Ein Gutschein statt Rückzahlung des Geldes muss nicht akzeptiert werden. Aber: Gibt es kurz vor Abfahrt Einschränkungen im Zielland oder eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes und der Pauschalreisende will im letzten Moment noch stornieren, sei damit zu rechnen, dass Veranstalter sich gegen Rückzahlungsforderungen wehren, gibt Brümmel zu bedenken. Kunden müssten sich nach zwei Jahren Pandemie darauf einstellen, die Erstattung von Stornokosten einklagen zu müssen, betonen auch die Juristen des Autoklubs ADAC in München.

    Was bringt eine Reiserücktrittsversicherung in der Corona-Pandemie?

    Ja. Wer seine Frühbuchung bestmöglich absichern will, sollte eine Reiserücktrittversicherung haben, rät Brümmel. Grundsätzlich springt diese Absicherung ein, wenn jemand vor der Reise schwer erkrankt. Außerdem bei Unfall und Tod von Angehörigen, bei Komplikationen in der Schwangerschaft, bei Jobverlust oder -wechsel, Kurzarbeit und Eigentumsschäden wie ein Brand im eigenen Haus. Die Versicherung gegen Stornierungskosten umfasst oft auch nahe Angehörige oder Mitreisende. Aber: Urlauber sollten in jedem Fall abklären, ob der Versicherer darin den Pandemiefall ausklammert, wie Brümmel betont. Vor allem auf ältere Jahrespolicen ist in dieser Hinsicht kein Verlass. Erst am 11. März 2020 wurde Corona von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als Pandemie eingestuft. Für den Fall, dass der Urlaub 2022 pandemiebedingt kurzfristig abgesagt werden muss, kann eine Rücktrittpolice mit Corona-Schutz also bares Geld wert sein, so Heyer.

    Auf diese Details kommt es bei einer Reiserücktrittsversicherung an

    Die Tücke liegt im Detail: Die einen Anbieter zahlen eine ungeplante Verlängerung des Aufenthalts, was bei Kreuzfahrten wichtig sein kann. Andere Versicherer verlangen dafür noch eine Zusatzpolice gegen Aufpreis. Einige Assekuranzen akzeptieren sogar Quarantäne wegen Infektionsverdachts und einen positiven PCR-Test als Grund für Rücktritt oder Verlängerung der Reise. Bei vielen ist dieser Schutz aber nicht inklusive. Wichtig: Kein Geld gibt es, wenn für die Urlaubsregion ein Einreiseverbot oder eine Reisewarnung ausgesprochen wird. Wer aus Angst vor Ansteckung absagt, muss die Stornokosten ebenfalls selbst tragen.

    Diese Dinge sollten Urlauber in Corona-Zeiten beachten

    Ist ein Urlauber schon auf dem Weg und muss seine Reise wegen schwerer Erkrankung abbrechen, greift eine Reiserücktrittversicherung nicht mehr. Die Mehrkosten für die außerplanmäßige Rückreise, notwendige Umbuchungen und Extra-Hotelkosten können schnell ins Geld gehen. Das bekommen immer wieder Kreuzfahrt-Reisende zu spüren, die bei Einschiffung einen positiven Corona-Test haben, ins Quarantänehotel müssen und ihre Schiffsreise gar nicht antreten können. In solchen Fällen können Kombitarife aus Reiserücktritt- plus Reiseabbruchversicherung ratsam sein, so Brümmel. Die Abbruch-Police übernimmt meist Umbuchungskosten bei vorzeitiger Rückreise. Viele Anbieter erstatten auch Mehrkosten für einen längeren Aufenthalt, eine spätere Rückreise und für nicht genutzte Reiseleistungen. Aber: Manche Versicherer leisten nicht, wenn vor Abfahrt eine Reisewarnung bestand und der Aufenthalt am Urlaubsort dann wegen Covid-19-Erkrankung oder Quarantäne verlängert werden muss. Steht ein ganzes Schiff unter Quarantäne, springt auch kein Versicherer ein. Wer die bestmögliche Absicherung finden will, kann sich an der neusten Untersuchung von Stiftung Warentest orientieren. Die Verbraucherschützer haben ihrer Zeitschrift Finanztest 130 Tarife auf Pandemie- und Covid-19-Absicherung geprüft.

    Diese Versicherungen sollten Sie bei Reiseantritt haben

    Versicherungen gegen Storno oder Abbruch sind ratsam, vor allem bei teuren Reisen. Die wichtigste Absicherung sei jedoch eine Auslandskrankenversicherung, wie Heyer betont. Und zwar für gesetzlich wie privat Krankenversicherte. Die Police deckt kostspielige Arzt- und Krankenhauskosten außerhalb deutscher Grenzen ab. Wer ganz sicher mehrfach reist in diesem Jahr, sollte sich möglichst eine Jahrespolice zulegen. Sie ist in der Regel preiswerter als Einzelabschlüsse. Die Auslandskrankenpolice kann noch auf den letzten Drücker abgeschlossen werden, notfalls am gleichen Tag der Abreise. Eine Wartezeit gibt es nicht. Neue Vertragsklauseln sind oft leistungsstärker als alte Verträge.

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