Startseite
Icon Pfeil nach unten
Geld & Leben
Icon Pfeil nach unten

Reisevollmacht fürs Kind: So vermeiden Sie Probleme

Ratgeber

Reisevollmacht fürs Kind: Das müssen Sie beachten

    • |
    Wenn Kinder ohne ihre Eltern verreisen, gilt es einiges zu beachten.
    Wenn Kinder ohne ihre Eltern verreisen, gilt es einiges zu beachten. Foto: Daniel Karmann, dpa (Symbolbild)

    Ob im Urlaub mit Freunden, mit den Großeltern, mit nur einem Elternteil oder vielleicht mit dem Sportverein oder dem Sprachkurs: Wenn minderjährige Kinder ohne ihre Eltern verreisen, gibt es einiges zu beachten, um unnötige Schwierigkeiten bei der Einreise in anderen Länder zu vermeiden. Für Kinder ist das Reisen schon stressig genug und ein Reisepass alleine reicht oft nicht, damit alles reibungslos läuft. Speziell das Thema Reisevollmacht ist wichtig und es lohnt sich, sich damit auseinanderzusetzen, bevor man das eigene Kind losschickt. Eine Übersicht über alle wichtigen Vorkehrungen, die getroffen werden sollten.

    Reisevollmacht: Was braucht mein Kind wenn es alleine reist?

    Eine Reisevollmacht für ein Kind ist laut dem Auswärtigen Amt ein formloses Dokument, das eine Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Person zu der Auslandsreise des Kindes beinhaltet. Dieses Dokument ist deshalb nötig, da es "der Verhinderung einer möglichen Kindesentziehung oder eines unerlaubten Entfernens des Kindes aus dem Einflussbereich des/der Erziehungsberechtigten" dient. Es sollen also Fälle vermieden werden, in denen Kinder gegen den Willen eines Elternteils von dem anderen Elternteil ins Ausland gebracht werden.

    Das Auswärtige Amt empfiehlt, der Reisevollmacht die folgenden Informationen beizufügen:

    • Personalien zum Minderjährigen
    • Personalien und Erreichbarkeit des/der Personensorgeberechtigten
    • Reiseroute
    • Personalien evtl. volljähriger Begleitpersonen

    In manchen Fällen reicht diese formlose Vollmacht nicht aus, besonders wenn der Nachname des mitreisenden Elternteils und der des Kindes nicht der gleiche sind, sollten noch eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes und des Ausweises der sorgeberechtigten Person mitgegeben werden.

    Welche Länder verlangen eine Reisevollmacht für Kinder?

    Das klingt alles zunächst einmal nach sehr viel Aufwand. Aber keine Sorge, die meisten Länder verlangen keines dieser Dokumente für Reisen von Kindern ohne ihre Eltern. Laut ADAC braucht man die Reisevollmacht nur in den folgenden Ländern:

    • Bosnien und Herzegowina
    • Griechenland
    • Großbritannien
    • Kroatien
    • Nordmazedonien
    • Slowenien
    • Serbien

    Einige dieser Länder machen es einem sogar noch schwerer, hier muss die Reisevollmacht amtlich beglaubigt werden, entweder durch einen Notar oder durch die Gemeinde- oder Stadtverwaltung:

    • Bosnien und Herzegowina
    • Griechenland
    • Nordmazedonien
    • Serbien (empfohlen)

    Es kann auch sinnvoll sein, sich die Reisevollmacht von einem Übersetzerbüro in die Landessprache übersetzen zu lassen, um Schwierigkeiten zu vermeiden. In speziellen Fällen ist auch eine gerichtliche Sorgerechtsentscheidung mit Übersetzung empfehlenswert.

    Reisevollmacht fürs Kind: Von Land zu Land unterschiedlich

    Die Liste der Länder, die eine Reisevollmacht verlangen, die der ADAC angibt, ist nicht unbedingt vollständig. Vor einer Reise sollte unbedingt mithilfe der Website des Auswärtigen Amtes überprüft werden, welche Reise- und Sicherheitshinweise für das Zielland gelten. Dort ist auch angegeben, ob und in welchem Umfang eine Reisevollmacht für Kinder nötig ist. Alternativ kann auch die deutsche Botschaft in dem Zielland kontaktiert werden.

    Vorlagen: Reisevollmacht für Kinder

    Die Reisevollmacht muss eigentlich keinerlei Form haben, es reichen eine klare Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Person zu der Auslandsreise des Kindes und eine Unterschrift. Wer sich dennoch einer Vorlage bedienen möchte, findet Vorlagen für verschiedene Situationen und in unterschiedlichen Sprachen auf der Website des ADAC.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden