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Corona & Reisen: Das müssen Reiserückkehrer zur Testpflicht wissen

Testpflicht ab 1. August

Neue Testpflicht seit Sonntag: Das müssen Reiserückkehrer wissen

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    Wer künftig nach Deutschland einreist, muss ab 1. August einen negativen Corona-Test vorweisen.
    Wer künftig nach Deutschland einreist, muss ab 1. August einen negativen Corona-Test vorweisen. Foto: Robert Michael, dpa

    Die allgemeine Testpflicht bei der Einreise nach Deutschland gilt ab Sonntag. Das Bundeskabinett beschloss am Freitag eine entsprechende Verordnung von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) im Umlaufverfahren, wie die stellvertretende Regierungssprecherin Ulrike Demmer mitteilte. Sie soll unabhängig vom Urlaubsland und dem Verkehrsmittel für alle gelten. Urlauber stellt das vor viele Fragen - gerade zum Beginn der Sommerferien in Bayern und Baden-Württemberg. Wir haben zusammengefasst, was Reiserückkehrer zu der generellen

    Warum wird eine generelle Testpflicht für Einreisende kommen?

    Der Anteil der Infektionen, die aus dem Ausland nach Deutschland eingetragen werden, steigt. Derzeit hat sich nach Zahlen des Robert-Koch-Instituts jeder zehnte Corona-Infizierte in Deutschland im Ausland angesteckt.

    Müssen geimpfte und genesene Reiserückkehrer einen negativen Test vorlegen?

    Nein. Jede Person ab zwölf Jahren muss bei der Einreise nachweisen können, dass bei ihnen das Übertragungsrisiko verringert ist: entweder mit dem Nachweis einer Impfung, einem Genesenen-Nachweis oder einem negativen Testergebnis.

    Bundesinnenminister Horst Seehofer schloss eine generelle Testpflicht für geimpfte und genesene Reiserückkehrer aus.
    Bundesinnenminister Horst Seehofer schloss eine generelle Testpflicht für geimpfte und genesene Reiserückkehrer aus. Foto: Jörg Carstensen, dpa

    Welche Reisen sind von der Testpflicht betroffen?

    Die einheitliche Testpflicht gilt für alle Reisen, unabhängig aus welchem Land und mit welchem Verkehrsmittel Rückkehrer nach Deutschland einreisen wollen. Bislang galt eine solche Testpflicht nur für Flugreisen. Künftig müssen auch Autofahrer und Bahnreisende ein Testergebnis vorlegen.

    Wie soll die Testpflicht kontrolliert werden?

    An Flughäfen müssen Reisende schon bisher einen negativen Corona-Test bei der Einreise nach Deutschland vorlegen. An Bahnhöfen und besonders auf Straßen gestaltet sich die Kontrolle freilich schwieriger. Söder und Seehofer erklärten, dass die Kontrollen nur stichprobenartig erfolgen sollen. Stationäre Grenzkontrollen werde es nicht geben, sagte der Bayerische Ministerpräsident im Vorfeld. Insbeondere zum Start sollen die stichprobenartigen Kontrollen aber erweitert werden, kündigte Innenminister Seehofer in der Bild am Sonntagan. In Bayern überprüften Schleierfahnder an den Grenzen zu Österreich und Tschechien, ob die Menschen sich an die neuen Einreise-Regeln halten. An der deutsch-österreichischen Grenze in Kiefersfelden seien die Kontrollen problemlos angelaufen, sagte eine Sprecherin der Bundespolizei: "Die Reisenden sind gut vorbereitet."

    Was für ein Corona-Test ist für die Einreise notwendig?

    Laut dem Bundesgesundheitsministerium gelten bei der Einreise nach Deutschland PCR- und Antigentests als hinreichender Testnachweis. Das negative Testergebnis muss von einer entsprechenden Stelle dokumentiert sein - Selbsttests genügen also nicht. Antigentests dürfen maximal 48 Stunden alt sein, PCR-Tests 72 Stunden.

    Was ändert sich mit dem Beschluss sonst noch bei der Einreise?

    Seit Sonntag gibt es nur noch zwei statt drei Kategorien für weltweite Gebiete mit höheren Infektionsrisiken: Hochrisikogebiete und Gebiete, in denen neue, besorgniserregende Virusvarianten kursieren. Als Virusvariantengebiete stehen auf der Liste des Robert Koch-Instituts zum Zeitpunkt der Änderung nur Brasilien und Uruguay. (mit dpa)

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