Softdrinks oder generell gezuckerte Getränke schaden dem Körper – sie erhöhen das Risiko für Übergewicht und Erkrankungen wie Diabetes und Herz-Kreislauf-Beschwerden. Damit der Zuckergehalt der Getränke gesenkt wird, wollen neun Bundesländer eine Zuckersteuer auf stark gesüßte Getränke einführen. Doch die Idee wird stark diskutiert. Andere Länder sind da schon weiter als Deutschland. In 54 Staaten gibt es bereits eine Zuckersteuer.
2018 hatten sich Hersteller in Deutschland selbst verpflichtet, den Zuckergehalt in ihren Produkten zu reduzieren. Doch der Zuckergehalt in süßen Getränken ist gerade einmal um zwei Prozent zurückgegangen. Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Thüringen und das Saarland kommen zu dem Schluss: "Trotz freiwilliger Selbstverpflichtung und Zusagen der Industrie in Deutschland ist der durchschnittliche Zuckergehalt von z. B. Softgetränken in den vergangenen Jahren nicht in dem Maße gesunken, wie für eine gesundheitsförderliche Ernährung erforderlich wäre", so die Verbraucherschutzminister der Länder.
Wie soll die Zuckersteuer funktionieren?
Hersteller, die ihren Lebensmitteln und Getränken eine bestimmte Menge Zucker beisetzen, sollen die Zuckersteuer bezahlen. Das soll sie motivieren, den Zuckergehalt ihrer Produkte zu reduzieren. Das Hauptaugenmerk der Steuer würde auf stark zuckerhaltigen Getränken wie Cola, Limonade und Fruchtsäften liegen.
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfiehlt eine Sondersteuer auf zuckerhaltige Getränke. Sie fordert Regierungen weltweit auf, die Preise um mindestens 20 Prozent zu erhöhen. Damit soll Diabetes, allgemein mit Übergewicht verbundenen Krankheiten sowie Zahnproblemen entgegengewirkt oder diese reduziert werden.
Einer Studie zufolge würde eine Zuckersteuer in Deutschland allein innerhalb der nächsten zwei Jahrzehnte bis zu 16 Milliarden Euro sparen und zahlreiche Erkrankungen vermeiden. Nach Angaben des Forschungsteams von der Technischen Universität München und der britischen Universität Liverpool im Fachmagazin PLOS Medicine würde bei allen simulierten Varianten weniger Zucker konsumiert, und Erkrankungen wären seltener. "So ließen sich volkswirtschaftliche Kosten senken und das Gesundheitssystem entlasten." Es mache allerdings einen Unterschied, ob die Abgabe darauf abzielt, den Softdrink-Konsum generell zu senken oder Rezeptur-Änderungen herbeizuführen. Wenn die Abgabe unabhängig vom Zuckergehalt fällig wird, führe dies internationalen Studien zufolge vor allem zu einer verringerten Nachfrage nach Softdrinks. Richtete sich die Steuer hingegen nach der Zuckermenge, würden zudem die Rezepturen der Getränke verändert.
In welchen Ländern gibt es eine Zuckersteuer?
Bislang haben laut dem Obesity Evidence Hub 54 Länder verschiedene Formen einer Zuckersteuer eingeführt. Eines der ersten Länder war Norwegen im Jahr 1981. Die Steuer wird jährlich angepasst und liegt in diesem Jahr bei umgerechnet 80 Cent pro Kilogramm des besteuerten Produktes. Sie gilt für Streuzucker, Zuckerguss, Kandiszucker, Zuckerwürfel und Zuckerperlen und alle Getränke, die diese Zuckerarten enthalten.
In Großbritannien beispielsweise gibt es seit 2018 eine entsprechende Steuer. Getränke mit mehr als fünf Gramm Zucker pro 100 Milliliter werden mit einer Abgabe von 18 Pence pro Liter belegt. Bei Softdrinks mit mehr als acht Gramm Zucker pro 100 Milliliter fallen 24 Pence pro Liter an. Auch in Irland gibt es seit 2018 eine Zuckersteuer. Getränke mit mehr als fünf Gramm Zucker pro 100 Milliliter werden mit 20 Cent pro Liter besteuert, Softdrinks mit mehr als acht Gramm Zucker pro 100 Milliliter mit 30 Cent.
In Europa gibt es zudem etwa in Lettland seit 2004, in Finnland und Ungarn seit 2011, in Belgien seit 2016, in Frankreich und Portugal seit 2017, in seit 2018 sowie in Spanien und Polen seit 2021 eine Zuckersteuer. Außerhalb von Europa fällt beispielsweise auch in Chile, Mexiko, Indien, , Thailand und Südafrika eine solche Steuer an.