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Verfassungsgericht: Jetzt prüft Karlsruhe das Betreuungsgeld: Fragen und Antworten

Verfassungsgericht

Jetzt prüft Karlsruhe das Betreuungsgeld: Fragen und Antworten

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    Vor dem Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag die Verhandlung darüber begonnen, ob das auf Druck der CSU eingeführte Betreuungsgeld wieder abgeschafft werden muss.
    Vor dem Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag die Verhandlung darüber begonnen, ob das auf Druck der CSU eingeführte Betreuungsgeld wieder abgeschafft werden muss. Foto: Sebastian Kahnert/Archiv (dpa)

    Das Betreuungsgeld war vom Bund auf Drängen der CSU zum 1. August 2013 eingeführt worden. Es ist nach wie vor umstritten und spaltet die Republik. Nun prüft das Bundesverfassungsgericht, ob das Betreuungsgeld wieder abgeschafft werden muss oder verfassungskonform ist.

    Betreuungsgeld: Die Argumente der Befürworter und der Gegner

    Kritiker schmähen das Betreuungsgeld als "Herdprämie", weil Mütter, die ihre Kinder für monatlich 150 Euro selbst erziehen, statt sie in eine Kita zu geben, aus dem Berufsleben gelockt würden. Konservative Politiker hingegen verteidigen die Prämierung der klassischen Hausfrauen-Rolle dagegen als Würdigung der "Erziehungsleistung" von Eltern. Welche der beiden Lager die besseren Argumente hat, prüft nun das Bundesverfassungsgericht auf die Klage Hamburgs.

    Wie funktioniert das Betreuungsgeld?

    So funktioniert das Betreuungsgeld

    Wer sein Kind unter drei Jahren nicht in einer Kindertagesstätte oder von einer staatlich geförderten Tagesmutter hüten lassen will, kann die Familienleistung beantragen.

    Betreuungsgeld wird maximal vom 15. Lebensmonat bis zum dritten Geburtstag gezahlt. Dabei darf das Kind nicht vor dem 1. August 2012 geboren sein.

    Die Prämie wird unabhängig davon gezahlt, ob die Eltern erwerbstätig sind.

    Es wird bei Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe und Kinderzuschlag angerechnet. Väter und Mütter können Betreuungsgeld nicht parallel mit dem Elterngeld bekommen - nur nacheinander.

    Bei der Einführung des Geldes im August 2013 erhielten Eltern zunächst 100 Euro monatlich. Seit August 2014 sind es 150 Euro.

    Im vierten Quartal 2014 bezogen laut Statistischem Bundesamt deutschlandweit 386 483 Eltern Betreuungsgeld - Tendenz steigend. Im Bundeshaushalt sind etwa 900 Millionen Euro für die Familienleistung veranschlagt. (dpa)

    Eltern, die für ihr Kind im zweiten und dritten Lebensjahr keine öffentlich geförderte Betreuung in Anspruch nehmen, bekamen nach der Einführung des Betreuungsgeldes zunächst 100 Euro pro Monat, mittlerweile sind es 150 Euro Betreuungsgeld. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes gab es Ende 2014 rund 386.000 Empfänger. Harz-IV-Familien sind von dieser Leistung ausgeschlossen.

    Warum prüft jetzt das Bundesverfassungsgericht das Betreuungsgeld?

    Um das auch von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) abgelehnte Betreuungsgeld zu Fall zu bringen, bringt das SPD-regierte Hamburg nun Argumente vor, die der Rechtsgelehrte Joachim Wieland in einem für die SPD-Bundestagsfraktion erstellten Gutachten teilt.  Wieland zufolge werden die Bezieher des Betreuungsgeldes gegenüber anderen Familien unzulässig bevorzugt, weil sie Geld dafür bekommen, eine Betreuungseinrichtung nicht zu nutzen: Bürger, die Bücher selbst kaufen, anstatt eine Stadtbibliothek zu nutzen, würden dafür auch keine Prämie bekommen, argumentiert der Jurist. Zudem muss sich der Staat früheren Karlsruher Urteilen zufolge aus der Kindererziehung heraushalten und könne nicht eine Betreuungsform prämieren.

    Kritiker sehen im Betreuungsgeld zudem einen Verstoß gegen das im Artikel 3 des Grundgesetzes seit 1994 festgeschrieben Gebot, wonach der Staat "die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern" zu fördern hat. Die Prämie zementiere dagegen die klassische Rollenverteilung der Hausfrauen-Ehe und halte Frauen aus dem Beruf, mit gravierenden Folgen etwa nach einer Scheidung oder bei der Rente. Das gewichtigste Argument des Hamburger Senats ist ein eher formales: Nur die Länder hätten die Kompetenz, solch eine Regelung zu erlassen. Der Bund sei bei Fragen der öffentlichen Fürsorge nur zuständig, wenn "die Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse" nur durch ein Bundesgesetz gewahrt oder hergestellt werden kann. Einen Missstand, der durch das Betreuungsgeld behoben werde, gebe es jedoch nicht.

    Wie reagiert die CSU auf die Kritik?

    Die CSU-Landesgruppenchefin Gerda Hasselfeldt ficht das nicht an. Weil mittlerweile immer mehr Eltern das Betreuungsgeld beantragten sei "es ein Erfolg, nicht nur in Bayern", sagte sie der "Welt". Nach Studien des Soziologen Stefan Sell, den die "Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung" in ihrer jüngsten Ausgabe zitiert, wird das Betreuungsgeld "vor allem von der klassischen Mittelschichtsfamilie mitgenommen", zudem profitierten wohlhabende Familien und Akademikerinnen. Einen Lenkungseffekt habe die Prämie aber nicht.

    Hasselfeldt treibt zudem ein anderes Detail um: Bei der mündlichen Verhandlung lässt sich Bundesministerin Schwesig, die die Gesetzgebungskompetenz des Bundes in Karlsruhe zu verteidigen hat, von ihrem Staatssekretär Ralf Kleindiek vertreten. Der war allerdings zuvor Mitglied in der Hamburger Justizbehörde, die die Klage entworfen hat. "Wir werden mit Argusaugen beobachten, mit welchen Argumenten Herr Kleindiek das Betreuungsgeld vor dem Bundesverfassungsgericht verteidigt", kündigte Hasselfeldt an.

    Wann fällt das Urteil?

    Das Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet.

     afp/AZ

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