Der Rundfunkbeitrag in Deutschland soll nach einer Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten ab 2025 um 58 Cent auf 18,94 Euro steigen. Das bestätigte die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) am Freitag in Berlin bei der Übergabe ihres Berichts an die Bundesländer.
Länder entscheiden über Höhe des Rundfunkbeitrags
Über die Höhe des Beitrags entscheiden die Länder. Doch sie müssen sich eng an der KEF-Empfehlung orientieren. Wann genau eine Entscheidung gefällt wird, ist unklar. Denn es droht ein Konflikt, weil die Länder einstimmig die Höhe festlegen müssen, es aber unterschiedliche Positionen gibt. Bereits vor Monaten machten mehrere Ministerpräsidenten deutlich, dass sie eine Erhöhung nicht mittragen werden. Sie sehen dafür in der Bevölkerung nicht genug Rückhalt. Sie argumentieren auch, dass die Sender von ARD, ZDF und Deutschlandradio effizienter wirtschaften müssten. Die Krise beim ARD-Sender RBB um Vorwürfe der Vetternwirtschaft hätte Vertrauen gekostet.
Andere Länder würden im Zweifel wohl eine Erhöhung der Rundfunkgebühr mittragen. In der Debatte kamen auch Stimmen auf, die davor warnten, dass das Thema Rundfunkbeitrag als Wahlkampfthema benutzt werden oder damit Populismus betrieben werden könnte. Letztendlich könnte der Fall sogar vor dem Bundesverfassungsgericht landen.
Rundfunkbeitrag finanziert öffentlich-rechtlichen Rundfunk
Haushalte und Firmen zahlen den Rundfunkbeitrag, mit dem im Wesentlichen der öffentlich-rechtliche Rundfunk mit ARD, ZDF und Deutschlandradio finanziert wird. Im Jahr 2022 lagen die Gesamterträge bei etwa 8,57 Milliarden Euro.
Per Staatsvertrag beauftragen die Bundesländer den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Sie bestimmen also, was er für die Bevölkerung leisten oder welche Programme er anbieten soll. Dafür müssen die Häuser finanziell ausgestattet sein. Der wirtschaftliche Aufwand folgt dem Auftrag. Die KEF überprüft regelmäßig die Finanzpläne von ARD, ZDF und Deutschlandradio und achtet auf Sparsamkeit. Mit diesem ausgefeilten Gesamtgefüge soll auch die verfassungsrechtlich geschützte Rundfunkfreiheit gesichert werden. (mit dpa)