Seit dem Jahr 2013 gibt es in Deutschland den Rundfunkbeitrag, der die vorherigen Rundfunkgebühren ersetzte. Immer wieder wird über den Rundfunkbeitrag gestritten, über die Höhe, die Verteilung der Gelder und die Legitimität des Beitrags generell. Eine Zusammenfassung dessen, was Sie über den Rundfunkbeitrag wissen müssen.
Rundfunkbeitrag: Wie hoch ist der Beitrag?
Seit dem 1. August 2021 beträgt der Rundfunkbeitrag 18,36 Euro monatlich. Das ist eine Steigerung von fast fünf Prozent im Vergleich zu dem vorherigen Beitrag, der seit dem 1. April 2015 galt. Die Höhe des Rundfunkbeitrags wird nicht von den Rundfunkanstalten festgelegt, sondern von den Ministerpräsidenten der Länder und einem unabhängigen Sachverständigengremium, der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF).
Das Ganze geschieht in mehreren Schritten. Zunächst ermitteln die Rundfunkanstalten ihren jeweiligen Finanzbedarf für einen bestimmten Zeitraum. Diesen geben sie weiter an die KEF. Die KEF verfasst dann einen Bericht, in dem sie einschätzt, ob der geforderte Betrag angemessen, zu hoch oder zu niedrig ist. Auf der Basis dieses Berichts legen dann die Ministerpräsidenten der Länder die Höhe des Beitrags fest. Dafür müssen alle 16 Landesparlamente zustimmen.
Rundfunkbeitrag: Wer muss den Beitrag zahlen – und wer nicht?
Grundsätzlich ist jede volljährige Person, die eine Wohnung in Deutschland bewohnt, dazu verpflichtet, den Rundfunkbeitrag zu zahlen. In Deutschland sind das etwa 46,1 Millionen Haushalte. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie den öffentlich-rechtlichen Rundfunk konsumieren oder vielleicht nicht einmal einen Fernseher oder ein Radio besitzen. Wenn mehrere Menschen in einer Wohnung leben bzw. gemeldet sind, teilen sie sich den Rundfunkbeitrag, sie müssen ihn also nicht alle einzeln bezahlen. Früher waren außerdem auch Zweitwohnungen beitragspflichtig. Das gilt seit einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 2018 nicht mehr. Seitdem müssen Sie für Ihre Zweitwohnung keinen Beitrag mehr zahlen.
Es gibt allerdings auch Ausnahmen: Beispielsweise können Menschen, die Sozialleistungen in Anspruch nehmen, sich von dem Rundfunkbeitrag befreien lassen. Das gilt für Menschen, die Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Grundsicherung oder Sozialgeld erhalten. Auch Menschen, die BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld bekommen und nicht bei ihren Eltern leben, können von der Beitragspflicht befreit werden. Diese Befreiung gilt dann auch für Ehepartner, eingetragene Lebenspartner oder Kinder unter 25, die mit in der Wohnung leben. Menschen mit Behinderungen, die einen RF-Vermerk in ihrem Ausweis haben, können eine Ermäßigung beantragen und zahlen ein Drittel des normalen Beitrags, also 6,12 Euro. Taubblinde und Empfänger von Blindenhilfe müssen keinen Beitrag zahlen, ebenso Menschen, die in Pflegeheimen wohnen.
Auch Institutionen und Betriebe sind verpflichtet, den Beitrag zu zahlen. Die Höhe setzt sich zusammen aus der Art der Einrichtung, der Zahl der dort Beschäftigten und der Anzahl der zugehörigen Fahrzeuge bzw. der vermieteten Zimmer und Wohnungen. Immer wieder beschweren sich Unternehmen über diese Regelung, es gab in der Vergangenheit auch bereits Klagen dagegen, etwa von der Drogeriekette Rossmann.
VdK Bayern reicht Klage gegen GEZ-Zahlungen von Pflegebedürftigen ein
Anders als in anderen Bundesländern, in denen alle Empfänger von Landespflegegeld automatisch von der Rundfunkbeitragspflicht befreit sind, gilt dies in Bayern nicht. Daniel Overdiek, Leiter der Rechtsabteilung beim Sozialverband VdK Bayern, betont gegenüber der Nürnberger Presse seinen Unmut über die Extraregelung im Freistaat: "Bayern ist das einzige Bundesland, das Landespflegegeld gewährt, einen Bezieher aber nicht vom Rundfunkbeitrag befreit."
Der Sozialverband (VdK) Bayern will nun beim Bundesverfassungsgericht und dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof Klage einreichen, um zu erwirken, dass pflegebedürftige Personen vom Rundfunkbeitrag befreit werden. Konkret geht es dabei um Menschen, die Landespflegegelder erhalten und somit mindestens unter den Pflegegrad 2 fallen. In Bayern sollen rund 350.000 Menschen betroffen sein.
Rundfunkbeitrag: An wen gehen die Gelder?
Im Jahr 2021 erhielt der öffentlich-rechtliche Rundfunk mit dem Rundfunkbeitrag insgesamt 8,42 Milliarden Euro. Die Verteilung der Gelder ist auf der Website des Rundfunkbeitrags aufgelistet. Von den 18,36 Euro, die jeder Haushalt monatlich zahlt gehen...
- 12,78 Euro an die ARD
- 4,69 Euro an das ZDF
- 0,54 Euro an das Deutschlandradio
- 0,35 Euro an die Landesmedien wie den Bayerischen Rundfunk oder den Hessischen Rundfunk
Rundfunkbeitrag: Wieso gibt es den Beitrag?
Begründet wird der Rundfunkbeitrag mit dem gesetzlichen Auftrag, den der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland hat. Er soll die Bevölkerung umfassend und vielfältig informieren, bilden und unterhalten. Das beinhaltet neben der Tagesschau und Polit-Talkshows auch den "Tatort" und die Übertragung der Fußball-Weltmeisterschaft. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss diese Bereiche alle bedienen. Außerdem sieht er sich auch als Pfeiler der Demokratie in Deutschland. Um diese Aufgaben zu erfüllen, müsse der Rundfunk unabhängig von Geldgebern und Werbeeinnahmen sein, die sie beeinflussen könnten, so die Erklärung. Aus diesem Grund baue man auf ein "Solidarmodell", um einen unabhängigen und qualitativen Journalismus zu finanzieren. Alle Bürger müssen mitzahlen, um das zu ermöglichen, so die Idee.
Rundfunkbeitrag: Was wird an dem Beitrag kritisiert?
Bei einer Umfrage vom Mai 2018 gaben 58 Prozent der Befragten an, dass sie den Rundfunkbeitrag auch ohne Beitragspflicht zahlen würden. Trotzdem gibt es immer wieder Streit um den Rundfunkbeitrag. Ist er zu hoch, gehört er vielleicht sogar ganz abgeschafft? Kritiker empfinden den öffentlich-rechtlichen Rundfunk oft als zu "staatsnah" und als "zwangsfinanziert". Auch in der Parteienlandschaft gibt es unterschiedliche Meinungen zum Rundfunk. Union, SPD, Grüne und Linkspartei bekannten sich im Bundestagswahlkampf 2021 klar zu einem starken öffentlich-rechtlichen Rundfunk, die FDP aber wollte die Finanzierung und Größe des Rundfunks deutlich zurückschrauben. Die AfD wollte den Rundfunkbeitrag gänzlich abschaffen.
Im Jahr 2020 weigerte sich die CDU Sachsen-Anhalt, die den Ministerpräsidenten des Landes, Reiner Haseloff stellte, der Erhöhung des Rundfunkbeitrags auf 18,36 Euro zuzustimmen und drohte damit, das Inkrafttreten des neuen Beitrags zu verhindern. Der Partei gelang es immerhin, ein Inkrafttreten des neuen Beitrags zum 1. Januar 2021 zu verhindern. Erst mit einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, das die Blockade des Landes Sachsen-Anhalt als Verstoß gegen das Grundgesetz aufgrund der Rundfunkfreiheit wertete, konnte der Rundfunkbeitrag zum 1. August 2021 auf 18,36 Euro erhöht werden.