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Reform der Öffentlich-Rechtlichen: Großer Plan, kleine Wirkung?

Kommentar

Wird aus der großen ÖRR-Reform doch noch eine kleine?

Daniel Wirsching
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    Die Sender sollten sich auf ihren Auftrag, besonders den der Bildung, konzentrieren. Stattdessen wird gespart – auch bei den Politmagazinen.
    Die Sender sollten sich auf ihren Auftrag, besonders den der Bildung, konzentrieren. Stattdessen wird gespart – auch bei den Politmagazinen. Foto: Oliver Berg, dpa

    Die Länderchefinnen und -chefs haben sich für ihre Pläne für ARD, ZDF und Deutschlandradio kräftig selbst gelobt. Dabei gehen die umfassenden Strukturreformen, die sie den Sendern auferlegen, immer noch nicht weit genug. Aber: immerhin. Die jetzt beschlossene Reform des Rundfunkbeitrags-Modells dagegen ist alles, nur kein großer Wurf.

    Zu den Strukturreformen: Ob die bevorstehende, größte Reform der Öffentlich-Rechtlichen seit Langem tatsächlich groß genug ist, ist fraglich. Zwar sollen unter anderem Hörfunk- und TV-Kanäle gestrichen werden. Welche Einsparungen das jedoch bringt: unklar. Ebenfalls unklar, ob die Sender zum Kern ihres Auftrags, insbesondere dem der Information, zurückkehren. Und ihre Beitragsmilliarden für ein hochwertiges Programm einsetzen, das von Quotendruck und Klickzwängen befreit ist. Paradoxerweise ist gerade zu beobachten, dass im Programm, auch im Bereich der Politmagazine, gekürzt wird. Begründet wird das mit Sparzwängen oder mit der verstärkten Ausrichtung auf digitale Angebote und jüngere Zuschauergruppen. So kann eine Reform, die ja die Akzeptanz von ARD, ZDF und Deutschlandradio stärken soll, nicht gemeint sein.

    Rundfunkbeitrag: Wieder wird wohl das Bundesverfassungsgericht entscheiden müssen

    Zum Rundfunkbeitrag: Von 2027 an soll ein Widerspruchsmodell gelten. Heißt: Eine bestimmte Zahl von Ländern muss eine Erhöhung von weniger als fünf Prozent aktiv ablehnen, damit diese nicht unmittelbar greift. Empfohlen wird die Beitragshöhe unverändert von der – unabhängigen – Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF). Im Prinzip bleibt es beim bisherigen Verfahren, wenngleich die Möglichkeit zur Blockade erschwert wird. Bislang mussten alle 16 Länderchefinnen und -chefs sowie alle 16 Landesparlamente einstimmig eine Erhöhung beschließen. Dies aber ist zum Ding der Unmöglichkeit geworden – angesichts von Ländern, in denen eine die Öffentlich-Rechtlichen als „Staatsfunk“ schmähende AfD stark ist. Oder in denen mit der Finanzierung von ARD, ZDF und Deutschlandradio Politik gemacht wird. Mit dem neuen, alten Modell wird das auch künftig nicht auszuschließen sein.

    Nun wird auch im Programm gekürzt – so aber kann eine Reform nicht gemeint sein

    Auch künftig könnten polemisch geführte Debatten an der Sache orientierte Diskussionen verunmöglichen – und am Ende könnte das Bundesverfassungsgericht entscheiden müssen. Wie nach 2021 nun wohl wieder im Streit um die von den Ländern gestoppte Beitragserhöhung: Zum Jahreswechsel sollte jeder Haushalt pro Monat eigentlich 58 Cent mehr, nämlich 18,94 Euro, zahlen.

    Es ist ein Trauerspiel, schließlich hätten die Länder genug Zeit gehabt, ein wirklich neues Rundfunk-Finanzierungsmodell auf den Weg zu bringen. Am besten im Paket mit den Strukturreformen – und mit der nächsten, regulären Beitragsperiode ab 2029. Dies hätte für alle Beteiligten einen sinnvollen Vorlauf und Planungssicherheit bedeutet. Zudem wäre es möglich gewesen, die Auswirkungen der Strukturreformen – die sich ohnehin konkret erst in einigen Jahren zeigen werden – etwas vernünftiger einzupreisen.

    Stattdessen bleibt es also, bis Karlsruhe entschieden hat, zunächst bei einem Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro. Eine vertane Chance und eine kurzsichtige, eine unter Vorbehalt stehende Medienpolitik. Unter Vorbehalt stehen auch die Sender: Sie können wesentlich dazu beitragen, dass sie ihre Akzeptanz nicht verspielen. Manchmal hat man den Eindruck, sie tun genau das mit voller Absicht.

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