Ein Unbekannter hat Ermittlern zufolge am Grab von Wolfgang Schäuble ein etwa 1,20 Meter tiefes Loch gegraben. Nach bisherigen Erkenntnissen drang der Unbekannte jedoch nicht zum Sarg des verstorbenen Politikers vor, wie Polizei und Staatsanwaltschaft in Offenburg im badischen Ortenaukreis mitteilten. Es verblieb eine rechteckige Erdfläche, das Holzkreuz mit dem Namen Schäubles war nicht mehr zu sehen, wie ein dpa-Mitarbeiter am Montag berichtete.
Die Tathintergründe des Vorfalls sind noch unklar
Nach Angaben eines Polizeisprechers gab es vor der Beschädigung keinen Grabstein. Nicht näher bezeichnete "Utensilien" auf dem Grab seien als Beweismittel beschlagnahmt worden. Dazu dürfte auch das Kreuz gehört haben.
Städtische Mitarbeiter bemerkten am Montagmorgen auf dem örtlichen Waldbachfriedhof den Erdaushub. Nach Angaben eines Polizeisprechers dürfte sich die Tat in der Nacht zum Montag ereignet haben.Städtische Mitarbeiter bemerkten demnach am Montagmorgen auf dem örtlichen Waldbachfriedhof den Erdaushub. Der polizeiliche Staatsschutz ermittele in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft. Zu den Hintergründen des Vorfalls gebe es zunächst keine Erkenntnisse, hieß es in der Mitteilung.
Spitzenpolitiker und Angehörige hatte Anfang Januar von dem CDU-Politiker Abschied genommen. Schäuble war am zweiten Weihnachtstag im Alter von 81 Jahren nach langer schwerer Krankheit gestorben.
Der Badener hatte wichtige politische Ämter inne: Er war Minister, CDU-Chef, Fraktionsvorsitzender und Präsident des Deutschen Bundestages. Niemand gehörte dem Parlament länger an als er.
Oberbürgermeister hofft auf harte Bestrafung
Der Offenburger Oberbürgermeister Marco Steffens (CDU) erklärte, am Grab Schäubles sei in niederträchtiger Weise die Totenruhe gestört worden. "Das ist schrecklich und macht uns traurig", sagte der Rathauschef laut einer Erklärung. "Wir hoffen auf rasche Aufklärung durch die Polizei und eine harte Bestrafung der Täter."
Die Störung der Totenruhe kann laut Strafgesetzbuch mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden. (dpa)