Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Politik
  3. Krieg in Nahost: Ein Haftbefehl wäre für Deutschland ein politisches Dilemma

Krieg in Nahost
21.05.2024

Ein Haftbefehl wäre für Deutschland ein politisches Dilemma

Der israelische Premierminister Benjamin Netanjahu sieht sich heftigen juristischen Vorwürfen ausgesetzt.
Foto: Amir Cohen, dpa

Der Antrag des Chefanklägers des Internationalen Strafgerichtshofs auf Haftbefehle gegen die Führung Israels und der Hamas sorgt für politische Schockwellen. Welche Folgen die juristische Verfolgung Netanjahus haben könnte.

Der Anspruch ist nicht weniger, als die Welt zu einem besseren Ort zu machen. Politische und militärische Machthaber sollen nicht mehr davonkommen mit ihren Verbrechen gegen das Völkerrecht. Nicht die Kleinen, sondern die ganz Großen nehmen die Richter in Den Haag seit nunmehr 26 Jahren ins Visier. Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) gilt als eine der wichtigsten Einrichtungen im Kampf gegen Kriegsverbrechen. „Diese Institution ist ein Wunder“, hatte der erste Chefankläger Luis Moreno Ocampo einmal gesagt. Mehr als 40 Haftbefehle wurden seit dem Jahr 2002 ausgestellt – bald könnte sich auch der israelische Ministerpräsident Benjamin Netanjahu in die Liste der Schande einreihen. Chefankläger Karim Khan hat Antrag auf Haftbefehl gestellt. Ob der tatsächlich erlassen wird, müssen nun die Richterinnen der Vorverfahrenskammer des IStGH entscheiden.

Die Wahrscheinlichkeit, dass die Richterinnen Iulia Motoc, Reine Alapini-Gansou und Socorro Flores Liera dem Antrag von Khan folgen, ist relativ groß. Ministerpräsident Netanjahu und dem israelischen Verteidigungsminister Joav Galant werden unter anderem vorgehalten, für das Aushungern von Zivilisten als Methode der Kriegsführung sowie für willkürliche Tötungen und zielgerichtete Angriffe auf Zivilisten verantwortlich zu sein. Den Hamas-Führern wirft Khan unter anderem „Ausrottung“ sowie Mord, Geiselnahme, Vergewaltigungen und Folter als Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor. 

Israel erkennt den Strafgerichtshof nicht an

So umfassend der Anspruch des IStGH auch ist, so offensichtlich bleibt seine Schwäche: Israel ist – wie auch die USA, China und Russland – nicht Mitglied des Gerichtshofes und deshalb nicht verpflichtet zu kooperieren. Vollzogen werden könnte der internationale Haftbefehl nur dann, wenn sich Netanjahu in einem Land aufhält, das die Den Haager Institution anerkennt – 124 Staaten haben das getan, unter anderem Deutschland. Für die Regierung in Berlin würde sich ein gewaltiges Dilemma auftun: Auf der einen Seite wäre die Bundesrepublik verpflichtet, Galant und Netanjahu festzunehmen, sollten sie deutschen Boden betreten. Staatsbesuche wären also kaum mehr möglich – auch, weil ein Haftbefehl nicht verjährt. Auf der anderen Seite ist gerade die Bundesregierung im Umgang mit Israel um größtmögliches diplomatisches Fingerspitzengefühl bemüht. Immer wieder hatte Bundeskanzler Olaf Scholz in den vergangenen Wochen betont, dass Israels Sicherheit Teil der deutschen Staatsräson sei. 

Staatsanwalt Karim Khan ist Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofes.
Foto: Peter Dejong, dpa

Sollte Deutschland einen möglichen Haftbefehl ignorieren und damit gegen internationale Verträge verstoßen, müsste die Bundesregierung zwar kaum mit weitreichenden Sanktionen rechnen, würde sich aber dem Vorwurf aussetzen, mit zweierlei Maß zu messen. Im Jahr 2015 etwa hatte Südafrika den vom IStGH gesuchten damaligen sudanesischen Machthaber Omar al-Baschir unbehelligt ausreisen lassen und musste sich scharfe Kritik unter anderem aus Berlin gefallen lassen. Auch in einem anderen Fall pocht die Bundesregierung auf die Umsetzung eines Haftbefehls: Den Haag hat den russischen Präsidenten Wladimir Putin wegen der Verschleppung von ukrainischen Kindern zur Fahndung ausgeschrieben. Sollte sich Berlin im Fall Israels nicht an die Vorgaben halten, wäre das zumindest Gift für die eigene Reputation – zumal Paris dem IStGH bereits den Rücken gestärkt hat. „Frankreich unterstützt den Internationalen Strafgerichtshof, seine Unabhängigkeit und den Kampf gegen Straflosigkeit in allen Situationen“, teilte das französische Außenministerium mit. Das Leiden sowohl der Israelis als auch der Palästinenser müsse beendet werden. 

Experte: Israel wird Opfer seiner eigenen verfehlten Politik

Unabhängig davon, welche juristischen Schritte unternommen werden, ist der Schaden für Israel immens. Das Land nimmt für sich in Anspruch, über eine der moralisch integersten Armeen der Welt zu verfügen und im Gazastreifen einen „gerechten Krieg“ zu kämpfen. Der Einwurf aus Den Haag trifft das Land deshalb gleich doppelt an einer empfindlichen Stelle. „Israel sieht sich selbst in einem existenziellen Abwehrkampf gegen die Hamas“, sagt Stephan Stetter, Nahost-Experte an der Universität der Bundeswehr in München. Der Anschlag vom 7. Oktober hat ein schweres Trauma in der Gesellschaft hinterlassen. Auch deshalb werde vieles, was im Gazastreifen geschehe, ausgeblendet. „Die Vorwürfe aus Den Haag zeigen, dass der israelischen Regierung ihre Kriegsführung vollkommen entglitten ist“, sagt Stetter. „Israel wird zum Opfer seiner eigenen verfehlten Politik.“ Benjamin Netanjahu habe sich nie auf eine Nachkriegslösung eingelassen, das militärische Vorgehen sei nicht in einen politischen Plan eingebettet worden. „Ein wichtiges Mittel, die Hamas zu bekämpfen, wäre eine alternative palästinensische politische Kraft, die in der Lage wäre, den Gazastreifen zu regieren“, sagt der Experte. Stattdessen würden zumindest die rechtsradikalen Kräfte innerhalb der israelischen Regierung ganz offen das Ziel propagieren, die Palästinenser aus dem Gazastreifen vertreiben und das Gebiet wieder durch israelische Siedler besetzen zu wollen. Die Vorwürfe von Chefankläger Khan seien auch deshalb nicht so einfach vom Tisch zu wischen. 

Lesen Sie dazu auch

Doch die israelische Regierung habe sich angewöhnt, emotional-moralisch statt nüchtern und sachlich zu argumentieren. Am Dienstag nannte Netanjahu Karim Khan einen „der großen Antisemiten der Moderne“. Er verglich Khan sogar mit den NS-Scharfrichtern und warf ihm „Blutverleumdung“ vor – dieser auch als Ritualmordlegende bekannte Begriff bezieht sich auf antisemitische falsche Anschuldigungen gegen Juden seit dem Mittelalter. „Das deutet darauf hin, dass sich Israel weder juristisch noch politisch-diplomatisch wirklich den Erfordernissen stellt“, sagt Stetter. Auch das sei ein Grund, warum sich nun der Strafgerichtshof einschalte. Denn der wird nur dann tätig, wenn eigene nationale Strafverfolgungsbehörden nicht dazu in der Lage oder willens sind, entsprechende Verbrechen zu ahnden.

Themen folgen

Sie haben nicht die Berechtigung zu kommentieren. Bitte beachten Sie, dass Sie als Einzelperson angemeldet sein müssen, um kommentieren zu können. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an moderator@augsburger-allgemeine.de.

Bitte melden Sie sich an, um mit zu diskutieren.

22.05.2024

Es besteht durchaus die Gefahr, dass sich der Internat. Gerichtshof mit der derzeitigem Vorgehen im Nahost Krieg selbst schadet , und sein Ansehen schwindet. In ersten Reaktionen aus verschiedenen europ Ländern zeichnet sich in der Meinungsbildung eine Spaltung in pro und contra ab. Hinzu kommen wichtige Akteure (Länder) , die den Gerichtshof sowieso nicht anerkennen. Es ist zwar ein hehrer Ansatz Menschenrechte weltweit nach gleichem Maßstab durchzusetzen, aber der Gerichtshof kann exekutiv nur indirekt wirken. Aktuell würden sich theoretisch Putin, der israel Ministerpräsident und Hamas zusammen auf der Anklagebank finden. Länder wie die USA, China und RU würden es nie zulassen, dass ihre Bürger nach Den Haag verbracht werden.

23.05.2024

Hat der IStGH denn wirklich ein großes Ansehen? Wenn die größten und wichtigsten Nationen diesen aus den verschiedensten Gründen nicht akzeptieren kann das Ansehen nicht sehr groß sein.