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Volker Wissing: Vor einer solchen Politik kann man nur warnen

Kommentar

Wirbel um Diesel: Volker Wissing - das Warndreieck der Ampel!

Michael Stifter
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    Müssen bald Millionen Dieselautos von der Straße? Der Verkehrsminister warnt. Doch die Gefahr scheint gering zu sein.
    Müssen bald Millionen Dieselautos von der Straße? Der Verkehrsminister warnt. Doch die Gefahr scheint gering zu sein. Foto: Bernd von Jutrczenka, dpa

    Verkehrsminister Volker Wissing ist das personifizierte Warndreieck der Bundesregierung. Im Frühjahr zum Beispiel schlug der FDP-Politiker Alarm wegen vermeintlich drohender Fahrverbote in den Sommerferien. Das entpuppte sich schnell als taktisches Manöver, um zu kaschieren, dass der von ihm verantwortete Verkehrssektor mal wieder die Klimaziele verfehlt hatte.

    Der Minister versuchte damals recht durchsichtig, den Grünen den Schwarzen Peter zuzuschieben. Das Manöver war zwar offensichtlich, doch der Initiator kam damit ans Ziel. Der Koalitionspartner gab damals seinen erbitterten Widerstand dagegen auf, Klimaschutzziele der Regierung nur noch als Gesamtpaket und nicht mehr aufgeschlüsselt nach Bereichen zu betrachten.

    Nun warnt Wissing also wieder – dieses Mal vor der EU-Kommission und davor, dass angeblich Millionen von Dieselfahrzeugen stillgelegt werden könnten.

    EU-Kommissar Breton hält Wissings Warnung für „irreführend“

    In der selbst erzeugten Aufregung versucht er, als Anwalt ausgebremster Autofahrer Punkte zu machen. Doch der zuständige EU-Kommissar lässt die fragwürdige Methode Wissing umgehend auffliegen. Die EU-Kommission habe nicht die Absicht, rückwirkende Änderungen vorzunehmen oder Maßnahmen zu ergreifen, die Bürger, die Autos in gutem Glauben gekauft haben, in irgendeiner Weise benachteiligen würden, stellt er klar.

    Hat Wissing also in höchster Not heldenhaft und mutig Schlimmeres verhindert? Mehr spricht dafür, dass er schon wieder versucht hat, sich als Retter vor etwas zu inszenieren, das in Wahrheit gar niemand wollte. Vor einer solchen Politik kann man nur warnen.

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    6 Kommentare
    Raimund Kamm

    Danke, Herr Stifter, für diese klaren Worte! Herr Wissing hat mit einer Lüge der EU Falsches unterstellt. Denn die EU plant keine zwangsweise Stilllegung alter Diesel-PKW. Eigentlich leider, denn die Leidtragenden sind die Menschen, die die Abgase einatmen müssen. Der erste Kommentar Ihres Kollegen C. Grimm hatte den Sachverhalt noch nicht richtig verstanden und wurde so wie die BILD zum Medium für Wissings Lügenkampagne. Gut, Herr Stifter, dass Sie auch auf Wissings politischen Betrug im Frühjahr hinweisen, als er mit der Drohung von Fahrverboten am Wochenende eine Verwässerung des Klimaschutzgesetzes erreichte. So ein betrügender Minister muss des Amtes enthoben werden!

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    Klemens Hain

    Herr Raimund Kamm, Ihr Kommentar hat mich voll überzeugt, sehe ich genauso wie Sie und füge hinzu ich habe noch nie so einen schlechten Verkehrsminister erlebt, da waren die zwar die CSU Minister keineswegs besser, aber was diese Wissing veranstaltet spottet jeder Beschreibung, wie Sie recht festgestellt haben dieser Herr sollte dringest seinen Hut nehmen. Sonst erleben die Steuerzahler das gleiche wie bei den Vorgängern. Werden nicht zur Rechenschaft gezogen.

    Franz Xanter

    Leider alles am Kern des Problems vorbei. Zwar ist richtig, nicht die EU entscheidet a b e r der Europäische Gerichtshof. Und wie man weiß, die EU - seine Mitgliedstaaten - sind an diese Rechtsauslegung gebunden. Wird folglich festgestellt, dass die Prüfkriterien nicht ausreichen würden, so würde zum jetzigen Zeitpunkt die betroffenen Dieselfahrzeuge stillgelegt werden müssen. Das ist Fakt! Alles andere ist wieder nur Blasenmacherei. Und leider verstehen dies auch viele Kommentatoren nicht korrekt bzw. können den Kern des Problems mit seinen Auswirkungen nicht erkennen.

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    Martin Goller

    Gut dass Sie das besser wissen als alle ADAC, EU und anderen Fachjustiziare! Vielleicht sollten Sie sich ans Verkehrsministerium wenden, dann können Sie auch dort anfangen!

    Helmut Eimiller

    Das Rückwirkungsverbot gilt im Strafrecht (Art. 103 Abs. 2 GG). Welche Rechtsgrundlage die Interessenvertreter der Automobilindustrie im Hinterkopf haben, wenn sie dieses auch bei einem drohenden Dieselfahrverbot in die Diskussion mit einbringen (siehe auch heute unter mdr.de), sollte dem Bürger bzw. dem Leser schon genannt werden. Hinweise auf evtl. neu zu besetzenden Stellen in irgendwelchen Justitiariaten führen meiner Ansicht nach allerdings zu keinem weiteren Erkenntnisgewinn.

    Helmut Eimiller

    Ingo Zamperoni erklärt heute im Interview mit Simon Kaminski, warum Journalisten niemals Aktivisten sein sollten. Aber Lügen müssen benannt werden. « ↵↵ » „Eine fragwürdige Methode“, ist für mich jedenfalls, wenn der erste Satz lautet: „Der Bundesverkehrsminister hat … künstlich eine Aufregung erzeugt, um damit zu punkten.“ Und dann im letzten Absatz keine eindeutige Antwort gegeben wird, auf die Frage: „Hat Wissing also in höchster Not heldenhaft und mutig Schlimmeres verhindert?“

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