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Kommentar: Diese Abschiebungen sind keine Wende in der Asylpolitik

Kommentar

Diese Abschiebungen sind keine Wende in der Asylpolitik

Stefan Lange
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    Ein Großteil der Abschiebungen passiert auf dem Luftweg. (Archivbild)
    Ein Großteil der Abschiebungen passiert auf dem Luftweg. (Archivbild) Foto: Thomas Banneyer, dpa (Symbolbild)

    Regelmäßig kündigen die jeweiligen Bundesregierungen einen härteren Kurs in der Asylpolitik an. Der damalige Innenminister Horst Seehofer etwa drohte vor vier Jahren mit der Zurückweisung von Flüchtlingen, die von Griechenland nach Deutschland einreisen. Passiert ist so gut wie nichts. Seehofer gehört bekanntlich der CSU an. Wenn die Union also derzeit die Ampel aus SPD, Grünen und FDP wegen vermeintlicher Fehler in der Asylpolitik kritisiert, ist das ein sehr durchsichtiges Manöver: Sie bekam es während ihrer 16 Jahre an der Regierung auch nicht auf die Reihe.

    Die amtierende Regierung hat jetzt 28 Afghanen in ihre Heimat abgeschoben. Es passiert also etwas. Ein Wendepunkt in der Asylpolitik ist diese Rückführung allerdings nicht.

    Es hat ein Vierteljahr gedauert

    Mehr als drei Monate hat es gebraucht, um die Abschiebung zu organisieren. Die Männer waren verurteilte Straftäter. Sie saßen bereits in Abschiebegewahrsam, mussten nur noch eingesammelt und nach Leipzig zum Flughafen gebracht werden. Eine im Grunde genommen relativ leichte Übung, und trotzdem brauchte die Regierung dafür ein Vierteljahr. Wie lang eine Abschiebung wohl dauert, wenn die Ausreisepflichtigen erst noch dingfest gemacht werden müssen?

    Für einen Durchbruch in der Asylpolitik müssten weitere Abschiebungen straffälliger Flüchtlinge folgen. Es wäre das erhoffte starke Signal, das den Vertrauensverlust in die Politik stoppen könnte. Die Bundesregierung kann damit aber nicht dienen, die Aktion vom Freitag bleibt zunächst eine einmalige Sache. Weder nach Afghanistan noch nach Syrien sind weitere Rückführungen geplant.  

    Droht den Abgeschobenen der Tod?

    Hinzu kommt, dass die Abschiebung von 28 Männern in die Hände der Taliban in einem Fiasko enden könnte. Nämlich dann, wenn sie in Kabul wegen der von ihnen begangenen Straftaten zum Tode verurteilt werden. Gemäß afghanischem Recht kann das nicht ausgeschlossen werden. Eine drohende Todesstrafe ist aber nach deutschem Recht ein Asylgrund. Kontrollieren kann die Regierung in Berlin das Vorgehen der Taliban nicht, auch wenn sie einen anderen Eindruck erwecken will. Die Machthaber in Kabul interessieren sich nicht ein bisschen für die deutsche Verfassung.

    Mit den Landtagswahlen im Osten hat diese Abschiebung angeblich nichts zu tun. Das kann man glauben, muss man aber nicht, denn Zufälle sind in der Politik eher selten. Vielleicht haben Abschiebungen nach den Wahlen weiter Priorität. Doch eher wahrscheinlich ist, dass das Thema schnell von anderen überlagert wird – dem Haushaltsstreit zum Beispiel - und der unbefriedigende Zustand anhält.

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    1 Kommentar
    Rainer Kraus

    Diese Abschiebung ist Aktionismus und soll den Bürger und Wähler vernebeln und ruhigstellen. Die Mehrzahl werden wieder kommen, wenn sich in der Asylpolitik nichts grundlegendes ändert.

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