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Eine große Pflegereform wird immer drängender, doch die Koalition blockiert sich selbst. Lauterbach sollte deshalb ausnahmsweise auf die Bundesländer setzen.
Die Bevölkerungsentwicklung stellt Deutschland vor zunehmend größere Probleme. Lange halfen eine kräftige Wirtschaft und sprudelnde Steuereinnahmen dabei, die Herausforderungen auf die lange Bank zu schieben und Schwierigkeiten kurzfristig mit zusätzlichem Geld zu lösen. Dieses Modell gerät seit den teuren Folgen des Ukraine-Kriegs und eines schärfer werdenden internationalen Wettbewerbs an seine Grenzen.
Die Probleme in der Pflege schlagen immer härter durch
Besonders deutlich wird dieses Dilemma im Pflegebereich: In wirtschaftlich guten Zeiten hat die Politik aus guten Gründen die Leistungen der Pflegeversicherung vor allem im Bereich der Altersdemenz deutlich ausgeweitet und erweist dabei Millionen Menschen wertvolle Hilfe. Doch nun schlägt die Rechnung dafür mit steigenden Beiträgen und Belastungen auf die Beschäftigten und Unternehmen bei den Sozialabgaben immer härter durch. Zugleich droht die Zahl der Pflegefälle stärker als erwartet zu steigen.
Lauterbach ist bei der Pflegereform in der Koalition gefesselt
Gesundheitsminister Karl Lauterbach würde sich gerne schneller an eine Reform machen, als seine Koalition ihn lässt. Da die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass sich die Regierungsmehrheiten nach der Wahl ändern werden, sollten nun die großen Parteien an Gespräche für eine überparteiliche, langfristige Reform machen, die ohnehin Zeit braucht. Lauterbach sollte die Chance nutzen, die Länder einzuladen, sonst könnte die Reform nach der Wahl ohne ihn laufen.
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Einen Platz in einem Pflegeheim kann man sich vielleicht als Pensionär der Besoldungruppe A13, eher mehr, gerade noch leisten. Wer drunterliegt hat nach einigen Jahren die Ersparnisse aufgebraucht und nach einigen weiteren Jahren sind auch noch die Angehörigen Pleite. Als Familienmensch kann man sich nur wünschen, daß man früh genug die Bleamln von unten anschaut.
Da hilft auch keine irgendwie geartete Reform.
Seit Inkrafttreten des Angehörigen-Entlastungsgesetzes am 01.01.2020 gibt es hier eine Einkommensgrenze: Nur Angehörige (Eltern oder Kinder) mit einem Einkommen von mehr als 100.000 Euro brutto im Jahr können für die Pflegeheim-Kosten herangezogen werden. Das Jahresbruttoeinkommen bezieht sich dabei auf ein einzelnes Kind.
Allerdings was den Zugriff auf das Vermögen des Pflegebedürftigen angeht, dürfte sich nichts Grundlegendes verändert haben. Viel menschlicher geht es dagegen in Österreich zu (und das nicht nur, weil dort kein Minister „Russland ruinieren“ will):
Seit 1. Jänner 2018 ist ein Zugriff auf das Vermögen der zur Pflege aufgenommenen Person und deren Angehörigen zur Abdeckung der Pflegekosten unzulässig.
Bei Unterbringung in einem Heim auf Kosten der Sozialhilfe verbleiben der Heimbewohnerin/dem Heimbewohner 20 Prozent der Pension samt Sonderzahlungen sowie 10 Prozent des Pflegegeldes der Stufe 3 (derzeit € 46,00) monatlich.
(Quelle: https://www.seniorenheim-hofgastein.at/info/)
Die Pflege braucht dringend Sozialdienst Leistende.