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Kinderrechte im Grundgesetz gescheitert: Kritik von Grünen und FDP

Familie

Grüne und FDP kritisieren Scheitern der Kinderrechte im Grundgesetz

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    Der Plan die Rechte von Kindern zu stärken, ist gescheitert.
    Der Plan die Rechte von Kindern zu stärken, ist gescheitert. Foto: Jörg Carstensen, dpa (Symbol)

    Das Scheitern der Pläne für eine Verankerung von der Rechte von Kindern im Grundgesetz verankert stößt auf Kritik und Enttäuschung bei Grünen und FDP. „Ich bin sehr enttäuscht, dass die Verhandlungen über die Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz gescheitert sind“, sagte die stellvertretende FDP-Fraktionschefin Katja Suding unsere Redaktion. „Die Blockaden insbesondere von CDU und Grünen, waren zu groß“, kritisierte Suding.

    FDP fordert neuen Anlauf für Kinderrechte im Grundgesetz

    „ Als FDP-Fraktion haben wir über viele Runden konstruktiv verhandelt, haben eigene Vorschläge gemacht und waren zu Zugeständnissen bereit“, betonte sie. „Der nächste Bundestag muss einen neuen Anlauf machen, denn gerade in Zeiten der Pandemie hat sich gezeigt, wie sehr die Rechte unserer Kinder unter die Räder kommen können“, forderte die FDP-Politikerin.

    Auch die Grünen kritisierten das Scheitern des Vorhabens. „Ich bin maßlos enttäuscht“, sagte die Fraktionssprecherin für Kinder- und Familienpolitik Ekin Deligöz der „Augsburger Allgemeinen“. „Seit über einem Jahr wird bei der Pandemiebekämpfung über die Köpfe von Kindern und Jugendlichen hinweg entschieden, obwohl gerade sie erheblich unter der Pandemie leiden mussten“, betonte sie. „Dass die Unionsfraktion in dieser Situation trotzdem die Stärkung von Kinderrechten ablehnt ist einfach nur zynisch“, machte die Grünen Politikerin CDU und CSU für das Scheitern der Verfassungsänderung verantwortlich.

    Kinderrechte im Grundgesetz: Grüne kritisieren SPD-Ministerin Lambrecht

    „Wir haben uns konstruktiv in die Verhandlungen eingebracht, aber für Symbolpolitik stehen wir nicht zur Verfügung“, rechtfertigte Deligöz die Haltung ihrer Fraktion auf eine Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention ohne Abstriche zu beharren. „Dass die SPD jetzt versucht der Opposition die Schuld zu geben, finde ich absurd, fasst schon peinlich“, kritsierte die Grünen Politikerin SPD-Justiz- und Familienministerin Christine Lambrecht. „Der Vorschlag der Koalition ist meilenweit von der Formulierung im SPD-Wahlprogramm entfernt“, sagte Deligöz. „Aber die SPD und Frau Lamprecht kämpfen offenbar lieber um Überschriften als echte Kinderrechte“, fügte sie hinzu.

    Die Parteien im Bundestag haben sich nach langen Verhandlungen nicht auf eine Formulierung für eine entsprechende Verfassungsänderung einigen können. Für die aktuelle Legislaturperiode ist das Vorhaben damit nach Angaben von Justiz- und Familienministerin Christine Lambrecht (SPD) gescheitert.

    Sie sei auch persönlich "zutiefst enttäuscht darüber", teilte Lambrecht am Montagabend mit und warf Union und Opposition einen fehlenden Willen zur Einigung vor. Vertreter von CDU/CSU und Opposition gaben den Vorwurf an die SPD-Seite zurück. Oppositionspolitiker machten die Regierungsseite verantwortlich für das Scheitern. Die abschließende Verhandlungsrunde mit Politikern der Bundestagsfraktionen war zuvor ohne Ergebnis geblieben. Kinderschutzverbände reagierten enttäuscht.

    SPD-Ministerin beklagt fehlende Bereitschaft zum Kompromiss

    Lambrecht beklagte eine fehlende Bereitschaft zum Kompromiss in der Sache. "Dies ist besonders schade, weil wir kurz vor einer Einigung standen und diese Gelegenheit so schnell nicht wiederkommen wird", sagte sie.

    Kinderschutzorganisationen fordern eine Aufnahme von Kinderrechten in die Verfassung seit Jahren. Dadurch, so ihr Argument, bekämen die Belange von Kindern ein ganz neues Gewicht und müssten immer mitgedacht werden - etwa bei der Gesetzgebung oder ganz praktisch bei der Planung, ob an einem Ort ein Spielplatz oder eine Tankstelle entstehen soll oder ob eine Umgehungsstraße um eine Wohnsiedlung gebaut wird. Union und SPD hatten auf Druck der Sozialdemokraten im Koalitionsvertrag eine entsprechende Verfassungsänderung vereinbart. Allerdings sind für Grundgesetzänderungen Zweidrittelmehrheiten in Bundestag und Bundesrat nötig. Ohne Zustimmung anderer Parteien geht es also nicht.

    Nach den Plänen der Koalition sollte das Grundgesetz um folgende Passage ergänzt werden: "Die verfassungsmäßigen Rechte der Kinder einschließlich ihres Rechts auf Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten sind zu achten und zu schützen. Das Wohl des Kindes ist angemessen zu berücksichtigen. Der verfassungsrechtliche Anspruch von Kindern auf rechtliches Gehör ist zu wahren. Die Erstverantwortung der Eltern bleibt unberührt."

    Linke und Grüne waren für stärkere Formulierungen und Beteiligungsrechte

    Linke und Grüne hatten stärkere Formulierungen und Beteiligungsrechte für Kinder gefordert, so dass sie bei politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Prozessen mit entscheiden dürfen und ihre Interessen berücksichtigt werden. Die SPD hatte sich offen dafür gezeigt, die Union hatte stärkere Formulierungen abgelehnt und die Befürchtung geäußert, dass damit die Position des Staates zulasten von Familien gestärkt werden könnte. Die FDP wollte die Grundgesetzänderung zudem mit einer weiteren Verfassungsänderung verknüpfen und das Diskriminierungsverbot in Artikel 3 um das Merkmal der "sexuellen Identität" ergänzen. Die AfD lehnt eine Grundgesetzänderung grundsätzlich ab.

    Kritiker einer solchen Grundgesetzänderung, wie Ex-Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier, hatten argumentiert, eine explizite Aufnahme von Kinderrechten sei nicht nötig, da die Grundrechte im Grundgesetz sowieso allen Menschen zustünden, auch den Kindern. Das Grundgesetz dürfe zudem nicht überfrachtet werden.

    An den unterschiedlichen Vorstellungen ist das Projekt nun gescheitert. Das "Aktionsbündnis Kinderrechte", in dem sich das Deutsche Kinderhilfswerk, der Kinderschutzbund, das UN-Kinderhilfswerk UNICEF und die Deutsche Liga für das Kind zusammengeschlossen haben, teilte in einer gemeinsamen Stellungnahme mit, mit dem Scheitern des Vorhabens sei eine historische Chance verpasst worden, die Rechte von Kindern nachhaltig zu stärken. Der Präsident des Kinderschutzbunds, Heinz Hilgers, sprach von einem deprimierenden Signal für Kinder und Familien in Deutschland.

    Grünen-Chefin Annalena Baerbock schrieb bei Twitter: "Dass die Union eine Stärkung der Kinderrechte im Grundgesetz blockiert, ist folgenschwer. Nach 15 Monaten Bildungsausfall braucht es endlich eine Politik, die Kinder und Jugendliche in den Mittelpunkt stellt." Der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion Thorsten Frei (CDU) warf dagegen Grünen und SPD ein "kalkuliertes Scheitern" des Vorhabens vor. Beide hätten bei dem Thema "den Bogen überspannt". Der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Stephan Thomae sagte, die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz sei an der "Ambitionslosigkeit" der Großen Koalition gescheitert. "Die Koalition hat das Vorhaben, Kinderrechte endlich im Grundgesetz zu verankern, an die Wand gefahren", sagte der kinderpolitische Sprecher der Linken, Norbert Müller. (mit dpa)

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