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Kabinettssitzung: Herrmann: Politikwechsel statt AfD-Verbotsverfahren

Kabinettssitzung

Herrmann: Politikwechsel statt AfD-Verbotsverfahren

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    Die Staatsregierung sieht ein mögliches AfD-Verbotsverfahren skeptisch. (Archivbild)
    Die Staatsregierung sieht ein mögliches AfD-Verbotsverfahren skeptisch. (Archivbild) Foto: Daniel Karmann/dpa

    Die bayerische Staatsregierung steht einem AfD-Verbotsverfahren, wie es von einer Reihe von Bundestagsabgeordneten angestrebt wird, kritisch gegenüber. Es sei kein Thema, ein solches Verfahren aus dem Freistaat heraus zu betreiben, also über den Bundesrat, sagte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) nach einer Kabinettssitzung. Und er äußerte sich auch skeptisch zu den Erfolgsaussichten eines solchen Verfahrens.

    Herrmann argumentierte juristisch und politisch: Das Bundesverfassungsgericht habe angesichts des NPD-Verbotsverfahrens einst Hürden aufgestellt, «die nahezu verunmöglichen, Parteien zu verbieten, insbesondere dann, wenn sie relativ weitgehend schon etabliert sind», sagte er. «Das ist ja die Grundsatzkritik, die wir an dieser Entscheidung hatten, weil die es echt schwer macht, mit echter Aussicht auf Erfolg gegen eine Partei vorzugehen, die nicht nur radikal ist, sondern umstürzlerisch versucht, die freiheitlich-demokratische Grundordnung des Grundgesetzes umzustürzen und abzuschaffen.»

    Herrmann: Ampel muss Politik ändern

    Abgesehen davon sei es wichtig, dass man politisch versuchen müsse, der AfD den Boden zu entziehen, durch eine bessere Politik seitens der Berliner Ampel-Koalition. «Politik ändern wird am Ende auch erfolgreicher sein als ein Verbotsverfahren», argumentierte Herrmann.

    Ein Antrag für ein AfD-Verbotsverfahren wird nach Medienberichten von Bundestagsabgeordneten verschiedener Fraktionen unterstützt - stößt aber auf gemischte Reaktionen. Wie «Welt» und «Spiegel» berichten, haben sich dafür deutlich mehr als die für einen solchen Antrag notwendigen 37 Abgeordneten zusammengetan - und zwar aus SPD, Union, Grünen und Linken. Ziel ist demnach, beim Bundesverfassungsgericht ein Verfahren zum Verbot der AfD zu beantragen. Die Abgeordneten fordern in dem Antrag den Berichten zufolge außerdem einen Ausschluss der AfD von der staatlichen Parteienfinanzierung.

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