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Europäische Union: Polen und Ungarn müssen um EU-Fördergelder bangen

Europäische Union

Polen und Ungarn müssen um EU-Fördergelder bangen

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    Der Europäische Gerichtshof stützt den sogenannten Rechtsstaatsmechanismus.
    Der Europäische Gerichtshof stützt den sogenannten Rechtsstaatsmechanismus. Foto: Zhang Cheng, XinHua/dpa

    Polen und Ungarn haben im Machtkampf mit der Europäischen Union verloren und müssen nun um Fördergelder in Milliardenhöhe bangen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) erklärte am Mittwoch den sogenannten Rechtsstaatsmechanismus „in vollem Umfang“ für legal.

    Die Anfang 2021 in Kraft getretene Regelung erlaubt es erstmals, Mittel zu kürzen oder einzubehalten, wenn Rechtsstaatsprobleme im Empfängerland deren ordnungsgemäße Verwendung gefährden. Die Richter und Richterinnen in Luxemburg wiesen Klagen aus Warschau und Budapest ab. Die EU, so wird in der Erklärung betont, gründe auf gemeinsamen Werten wie Rechtsstaatlichkeit und Solidarität. Da die Achtung der Werte eine Voraussetzung für den Genuss all jener Rechte sei, die sich aus der Anwendung der Verträge auf einen Mitgliedsstaat ergeben, „muss die Union auch in der Lage sein, diese Werte im Rahmen der ihr übertragenen Aufgaben zu verteidigen“.

    EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen begrüßt Urteil

    Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen begrüßte das Urteil. Die Behörde wollte die Entscheidung abwarten, bevor sie zum letzten Mittel greift. Darauf hatten sich auch die Staats- und Regierungschefs im Sommer 2020 geeinigt. Nur so konnte man die Regierungen in Budapest und Warschau dazu bringen, ihre Blockade wichtiger Haushaltsentscheidungen aufzugeben.

    Das Instrument ermöglicht es der EU-Kommission, einem Land Fördermittel zu kürzen oder gar zu streichen, wenn die Mittel beispielsweise zur Korruption genutzt werden oder sie aufgrund einer mit regierungsfreundlichen Richtern besetzten Justiz, die nicht unabhängig über die Verwendung der Mittel wacht, missbraucht werden oder die Gefahr für einen Missbrauch besteht. Dafür ist zunächst ein Vorschlag der Brüsseler Behörde nötig. Die Gelder können nur zurückgehalten werden, wenn die anderen 26 Regierungen diesen dann mit qualifizierter Mehrheit billigen.

    Gegen Ungarn und Polen laufen Rechtsstaatsverfahren

    Das heißt, 55 Prozent der Mitgliedstaaten, die zusammen mindestens 65 Prozent der EU-Gesamtbevölkerung repräsentieren, müssen zustimmen. Die beschuldigte Regierung kann sich wehren und den EU-Gipfel anrufen. Gegen Ungarn und Polen laufen Rechtsstaatsverfahren nach Artikel 7 der EU-Verträge. Warschau wird vorgeworfen, das Justizwesen umzubauen, Richter unter Druck zu setzen und sie ihrer Unabhängigkeit zu berauben. Budapest steht insbesondere wegen Korruption in der Kritik.

    Bis es jedoch zu einer Kürzung der Fördermittel kommt, könnte es eine Weile dauern. In Ungarn stehen beispielsweise am 3. April Parlamentswahl an, was die Kommission zum Abwarten veranlassen könnte.

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