Startseite
Icon Pfeil nach unten
Politik
Icon Pfeil nach unten

Doppelbesteuerung Rente: Urteil ist für Rentner wichtig

Finanzen

Auf dieses Urteil warten deutsche Rentner seit Jahren

    • |
    Das höchste Steuergericht Deutschlands will nun sein mit Spannung erwartetes Urteil zur Besteuerung der Renten verkünden. Es könnte für viele Ruheständler bares Geld bedeuten.
    Das höchste Steuergericht Deutschlands will nun sein mit Spannung erwartetes Urteil zur Besteuerung der Renten verkünden. Es könnte für viele Ruheständler bares Geld bedeuten. Foto: Friso Gentsch, dpa

    Gert Zimmermann ist 74 und einer von 20 Millionen Rentnern in Deutschland. Wenn es am Montag gut läuft für ihn, könnte er gewissermaßen einer für Millionen werden. Montag ist der große Tag, der Tag, auf den der Rentner seit zwölf Jahren hingearbeitet und hingefiebert hat. Der Bundesfinanzhof entscheidet über eine Klage, die Zimmermann mit anderen Gerichtsverfahren ins Rollen brachte – und der Ausgang könnte für hunderttausende, wenn nicht gar Millionen Rentner bares Geld wert sein – und für den Staat teuer werden.

    Werden Rentner zu Unrecht doppelt besteuert?

    Zimmermann war erst angestellter, dann selbstständiger Zahnarzt, er hat in ein berufsständiges Versorgungswerk eingezahlt und freiwillig in die gesetzliche Rente. „Ich bin eigentlich ein Traum für die Bundesregierung“, sagte er kürzlich in einem Interview mit dem Nachrichtenportal t-online. „Ich habe stets versucht, fürs Alter so vorzusorgen, wie es die Politik möchte: die Sicherung des Lebensstandards.“ Doch Gert Zimmermann – schlohweißes Haar, gepflegter Vollbart – könnte für Finanzminister Olaf Scholz zu einem Albtraum werden: „Das Finanzgericht Kassel hat festgestellt, dass ein Teil meiner Rente doppelt besteuert wird. Doch das Gericht meinte, die 100 Euro Doppelbesteuerung hätte ich hinzunehmen, es handele sich um eine Bagatelle. Das hätte ich zu akzeptieren.“

    Der Bundesfinanzhof hat seinen Sitz im ehema.ligen Fleischerschlösschen in München.
    Der Bundesfinanzhof hat seinen Sitz im ehema.ligen Fleischerschlösschen in München. Foto: Peter Kneffel, dpa

    Damit war es vorbei mit der Ruhe, seitdem befindet sich der frühere Zahnarzt im Unruhestand: „Das kann doch nicht sein. Ein Verfassungsverstoß ist doch keine Bagatelle – egal, ob es um viel oder wenig geht.“ Das ist der Grund, weshalb der 74-Jährige seit Jahren mehrere Stunden in der Woche dem Thema Doppelbesteuerung widmet, warum er sich die Unterstützung des Bundes der Steuerzahler holte, warum er immer wieder Freunden erklären musste, dass es ihm nicht ums Geld geht, sondern ums Prinzip. Das ist also auch der Grund, weshalb mit Gert Zimmermann viele Rentner nach München blicken werden, wo der Bundesfinanzhof im früheren Fleischerschlösschen seinen Sitz hat. Deutschlands oberstes Steuergericht will seine Urteile verkünden. Mündlich verhandelt wurde vor zwei Wochen, eine Tendenz hatte der 10. Senat nicht erkennen lassen. Sicher ist: So kompliziert die Materie auch ist, so folgenreich könnte der Spruch aus Bogenhausen sein.

    Die Kernfrage lautet: Hat der Staat zu viel kassiert?

    Die Kernfrage lautet so: Hat der Staat im Zuge der von 2005 bis 2040 laufenden schrittweisen Umstellung der Rentenbesteuerung zulasten der Rentner zu viel kassiert?

    Die Vorgeschichte reicht zurück bis in die Zeit der Jahrtausendwende, als das Bundesverfassungsgericht ein Ende der Ungleichheit der Besteuerung der Renten und der Beamtenpensionen anmahnte. Beamte im Ruhestand müssen seit jeher ihre Pensionen versteuern. Die rot-grüne Bundesregierung unter Kanzler Gerhard Schröder und Finanzminister Hans Eichel (beide SPD) regelte mit dem Alterseinkünftegesetz die Besteuerung neu: Bis 2005 wurden bei den Arbeitnehmern – „vorgelagert“ – bei der Lohnabrechnung die Rentenbeiträge besteuert. Von 2040 an werden dann – „nachgelagert“ – die ausgezahlten Renten voll besteuert, also nicht mehr die Beiträge. In der 35 Jahre langen Übergangsphase sinkt die Steuerbelastung der Rentenbeiträge: In vier Jahren werden diese steuerfrei sein. Gleichzeitig muss ein stetig wachsender Anteil der Rente versteuert werden: Derzeit liegt dieser bei 81 Prozent. Das Bundesverfassungsgericht hatte damals der Politik aber noch eines mit ins Stammbuch geschrieben: Renten dürfen nicht doppelt besteuert werden. Dies bedeutet, dass jeder Rentner mindestens so viel Rente steuerfrei erhalten muss, wie er zuvor an Beiträgen aus versteuertem Einkommen eingezahlt hat.

    Rente und Steuern - ein seit über 20 Jahren umstrittenes Thema. Der Bundesfinanzhof wird zum  Gesetz von 2005 entscheiden.
    Rente und Steuern - ein seit über 20 Jahren umstrittenes Thema. Der Bundesfinanzhof wird zum Gesetz von 2005 entscheiden. Foto: Oliver Berg, dpa

    Strittig vor Gericht ist also die Frage, wie die Übergangsphase konkret ausgestaltet wurde. Eines der Argumente der beiden Kläger, neben Zahnarzt Zimmermann ein früherer Steuerberater, lautet: Nach 2040 müssen die ausgezahlten Renten voll versteuert werden. Doch die Beiträge werden zuvor nur 15 Jahre lang voll absetzbar sein. Da ein Arbeitsleben normalerweise sehr viel länger dauert, argumentieren Kritiker, dass sich allein aus dieser Tatsache eine verbotene doppelte Besteuerung von Renten und Beiträgen ergebe. Und noch ein anderer Aspekt spielt eine große Rolle: Die Frage, ob der steuerliche Grundfreibetrag bei der Berechnung des steuerfreien Anteils der Rente mitzählen soll. Vom Grundfreibetrag profitieren alle Steuerzahler.

    Jahr für Jahr rutschen Tausende Rentner in die Steuerpflicht

    Weil die regelmäßigen Rentenerhöhungen schon während der Übergangsphase voll besteuert werden, rutschen Jahr für Jahr bereits tausende Rentner in die Steuerpflicht. Ein Grund mehr für den Bund der Steuerzahler, die Sache klären zu lassen. Expertin Isabel Klocke hat festgestellt: „Viele Senioren vermuten auch in ihrem Fall eine Doppelbesteuerung.“ Wie viele es sind, ist unklar. Eine Zahl zumindest gibt es: rund 142 000. So viele Einspruchsverfahren sind jedenfalls bei Deutschlands Finanzämtern anhängig. Das teilte das Bundesfinanzministerium auf eine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion mit. Wie teuer ein Urteil für den Bund werden könnte, ist bisher nicht genau beziffert. Laut Spiegel könnte die Summe niedriger sein als im Ministerium anfangs befürchtet worden war: Olaf Scholz gehe nun von Mindereinnahmen von zwei Milliarden Euro ab 2025 aus.

    So oder so wird das Thema Doppelbesteuerung nach 20 Jahren ein zweites Mal ein Fall für Karlsruhe. Entweder das Bundesverfassungsgericht muss den Spruch aus München bestätigen. Oder Gert Zimmermann geht den Gang zur höchsten Instanz. Erpicht darauf ist er nicht, aber er würde ihn wohl gehen – aus Prinzip. (mit dpa)

    Lesen Sie dazu auch:

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden