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Doppelbesteuerung Rente: Klage abgewiesen - das ist nicht gerecht

Kommentar

Es ist nicht gerecht, wenn der Fiskus doppelt kassiert

Rudi Wais
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    Das höchste Steuergericht Deutschlands hat sein mit Spannung erwartetes Urteil zur Besteuerung der Renten verkündet.
    Das höchste Steuergericht Deutschlands hat sein mit Spannung erwartetes Urteil zur Besteuerung der Renten verkündet. Foto: Friso Gentsch, dpa

    Das System der gesetzlichen Rente fußt auf zwei Säulen: Sie soll solidarisch finanziert werden, von Arbeitnehmern, Arbeitgebern und dem Staat – und es muss gerecht zugehen: Je höher Lohn oder Gehalt während des Erwerbslebens, desto höher später auch die Rente.

    Im Großen und Ganzen funktioniert dieses System. Mit der Reform der Rentenbesteuerung jedoch hat die Politik den Vorschlaghammer an eine der beiden Säulen angesetzt: Wenn der Staat gleich zweimal verdient, weil er erst die Beiträge besteuert und dann auch noch die Renten, ist das alles andere als gerecht. Die Rechtssprechung des Verfassungsgerichtes ist hier eindeutig: Keine Doppelbesteuerung!

    Bundesfinanzhof weist beide Klagen zur Doppel-Besteuerung ab

    Nach den jüngsten Urteilen des Bundesfinanzhofs steht die nächste Regierung gehörig unter Druck: Sie muss die jetzt noch arbeitenden Generationen bei den Beiträgen etwas stärker entlasten und womöglich später, bei den Renten, noch einmal. Wenn diese Regierung es gut meint mit den Rentnern von morgen, beseitigt sie dabei gleich noch eine weitere Ungerechtigkeit: Die Beweislast sollte bei einer möglichen Doppelbesteuerung im Zweifel nicht beim Steuerzahler liegen, sondern beim Finanzamt.

    Lesen Sie dazu auch: Doppelte Besteuerung der Rente: Bundesfinanzhof weist beide Klagen ab

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