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Bundeswehr: Sondervermögen Bundeswehr ist von der Haushaltssperre ausgenommen

Bundeswehr

Sondervermögen Bundeswehr ist von der Haushaltssperre ausgenommen

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    Die Haushaltssperre der Bundesregierung kommt nun auch bei der Bundeswehr an.
    Die Haushaltssperre der Bundesregierung kommt nun auch bei der Bundeswehr an. Foto: Christoph Schmidt, dpa (Symbolbild)

    Die vorsorglich erfolgte Ausweitung der Haushaltssperre auf Gelder aus dem Sondervermögen Bundeswehr ist durch einen ergänzenden Erlass aufgehoben worden. Damit ruderte das Verteidigungsministerium zurück. Mit einem Schreiben aus dem Haus von Minister Boris Pistorius vom Mittwoch war zunächst der Zahlungsstopp für zukünftige Projekte aus dem 100 Milliarden Euro schweren Rüstungsprogramm verhängt worden. Bereits genehmigte Ausgaben sollten aber abfließen. Über den Brief hatte unsere Redaktion zuerst berichtet und damit für viel Wirbel in der Bundesregierung gesorgt. An den Aktienmärkten fielen Papiere deutscher Rüstungsunternehmen.

    „Um weitere Vorbelastungen für künftige Haushaltsjahre zu vermeiden, sind hiermit bis auf Weiteres alle von Ihnen aus dem Bundeshaushalt 2023 und auch aus dem Wirtschaftsplan 2023 des Sondervermögens Bundeswehr bewirtschafteten und noch verfügbaren Verpflichtungsermächtigungen gesperrt“, hieß es in dem Dokument, aus dem unsere Redaktion zitierte. Das Sondervermögen galt bisher nicht von den finanzpolitischen Verwerfungen des Richterspruches aus Karlsruhe betroffen. Es war nach dem Einmarsch Russlands in die Ukraine mit Verfassungsrang aufgelegt worden. Mit dem Geld auf Pump soll der eklatante Ausrüstungsmangel bei den deutschen Streitkräften angegangen werden. Zum Teil kommt es bei der Truppe aber zu einer Mischfinanzierung aus Sondervermögen und regulärem Etat, weshalb im Verteidigungsministerium die Sorge bestand, womöglich rechtswidrig zu handeln.

    Seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts steht die bisherige Praxis der Staatsfinanzen zur Disposition. Die Ampel-Regierung fürchtet, durch weitere Fehler in der Haushaltspolitik neuerlich in Karlsruhe verklagt zu werden und womöglich wieder eine Niederlage einzustecken.  

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