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Bundesverfassungsgericht: Impfpflicht-Urteil ist Dämpfer für Söder

Impfpflicht

Verfassungsrichter verpassen Söder bei Teil-Impfpflicht einen Dämpfer

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    Das Bundesverfassungsgericht hat es im Eilverfahren abgelehnt, die Vorschriften für eine Corona-Impfpflicht für Pflege- und Gesundheitspersonal vorläufig außer Kraft zu setzen.
    Das Bundesverfassungsgericht hat es im Eilverfahren abgelehnt, die Vorschriften für eine Corona-Impfpflicht für Pflege- und Gesundheitspersonal vorläufig außer Kraft zu setzen. Foto: Marijan Murat, dpa

    Die höchsten deutschen Richter haben gesprochen und ihr Urteil wird Markus Söder nicht gefallen. Die Impfpflicht gegen das Coronavirus für die Beschäftigten von Altenheimen, Krankenhäusern, Arztpraxen und Pflegediensten kann wie geplant Mitte März greifen. Das Bundesverfassungsgericht lehnte einen Eilantrag von über 300 Klägern aus medizinischen Berufen ab. Hätte das Gericht der Beschwerde stattgegeben, wäre der Streit um die Teil-Impfpflicht erledigt gewesen.

    Doch nun kommt sie und der bayerische Ministerpräsident muss sich fragen, ob er die Rechtsordnung Deutschlands weiter in Frage stellen will. Söder will die Pflicht zur Spritze gegen den Erreger im Freistaat nicht umsetzen, womit er sich gegen den Grundsatz stellt, dass Bundesrecht die Länder verpflichtet. Am Vorabend der Entscheidung hatte der CSU-Vorsitzende noch einmal seine Position vertreten: "Der Bund hat bislang keine praxistauglichen Vorgaben gemacht, wie die einrichtungsbezogene Impfpflicht umgesetzt werden soll", erklärte der 55-Jährige. Das könne zu einem Pflegenotstand führen, weshalb Bayern Übergangszeiten nutzen werde.

    Holetschek schimpft über Justizminister Buschmann

    Direkt nach dem Urteil war es am bayerischen Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU), die Linie seines Chefs zu verteidigen. Holetschek ging zum Gegenangriff über. "Die, die mit dem Finger Richtung Bayern zeigen, sollten mal überlegen, was sie in Berlin zustande gebracht haben." Von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) verlangte er eine Entschuldigung, weil dieser Söder vorgeworfen hatte, nahe an der Tyrannei zu operieren. "Er soll sich um die Dinge kümmern, die ihn angehen, er soll den Föderalismus schätzen", schimpfte Holetschek.

    Bayern hatte dem Gesetz über die Teil-Impfpflicht im Dezember im Bundesrat zugestimmt, genau wie die übergroße Mehrheit der Abgeordneten von CSU und CDU im Bundestag. Die Bedenken über Personalengpässe in der Pflege waren schon seinerzeit ein Argument gegen das Gesetz. Aus diesem Grund hatte der frühere Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) die einrichtungsbezogene Impfpflicht abgelehnt. Spahn war im engen Austausch mit Heimen und Pflegediensten. Sie warnten ihn davor, dass die Versorgung von Alten und Kranken gefährdet sei, sollten Schwestern und Pfleger ohne Impfung oder durchgemachter Infektion nicht mehr zum Dienst kommen dürfen. Das Deutsche Rote Kreuz und andere Pflegeverbände teilen diese Sorge.

    Lauterbach begrüßt den Beschluss des Gerichts

    Verfassungsrechtler sind sich darüber einig, dass Bayern die Impfpflicht im medizinischen Sektor umsetzen muss. Uneins sind die Juristen darüber, was ab 15. März mit Pflegekräften passiert, die weder immunisiert noch genesen sind. Muss sie der Arbeitgeber nach Hause schicken oder dürfen das nur die Gesundheitsämter? Können die Betroffenen gekündigt werden oder nicht? Das sind nur zwei Beispiele für offene Fragen.

    Mit diesen rechtlichen Details hat sich das Bundesverfassungsgericht in der Eil-Entscheidung nicht befasst. Es wies den Antrag auf eine einstweilige Außerkraftsetzung des Gesetzes ab, erklärte aber gleichwohl: "Die Verfassungsbeschwerde ist nicht offensichtlich unbegründet." Die Richter sehen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit und bemängelten, dass das Gesetz keine genauen Regelungen zum Nachweis einer Impfung oder Genesung treffe.

    Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) begrüßte den Beschluss des Verfassungsgerichts. "Das Bundesverfassungsgericht setzt richtige Priorität. Der Geimpfte trägt ein minimales Risiko der Nebenwirkung", sagte Lauterbach. Die Impfung schütze Alte und Kranke vor schwerer Krankheit und Tod.

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