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Verkehr: Dobrindt will Handyverbot am Steuer ausweiten

Verkehr

Dobrindt will Handyverbot am Steuer ausweiten

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    Nicht nur das Handy, auch Tabletcomputer wie ein iPad sollen künftig am Steuer verboten sein. Das plant Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt.
    Nicht nur das Handy, auch Tabletcomputer wie ein iPad sollen künftig am Steuer verboten sein. Das plant Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt. Foto: Monika Skolimowska/Archiv (dpa)

    Das Handyverbot am Steuer soll nach Plänen von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) künftig auch für andere Elektrogeräte wie Tabletcomputer gelten. Der ADAC begrüßte das Vorhaben, warnte aber: Ohne mehr Kontrollen der Aufmerksamkeitssünder nütze auch eine Ausweitung der gesetzlichen Regelung nichts.

    Das Verkehrsministerium arbeitet derzeit an einer Neuregelung und kommt damit einer Forderung der Länder nach. "Wir sind an dem Thema dran", erfuhr die Nachrichtenagentur AFP am Samstag aus Ministeriumskreisen. "Tabletcomputer wie das iPad sollen künftig auch unter das Handyverbot fallen." Zuvor hatten die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Samstagsausgaben) über das Vorhaben berichtet.

    Ausweitung des Handyverbots und stärkere Kontrollen

    Die Verkehrsminister der Länder hatten im April in einem gemeinsamen Beschluss verlangt, das Handyverbot in der Straßenverkehrsordnung "allgemeiner" zu formulieren. Damit solle der Gesetzgeber "neue Entwicklungen bei der Kommunikationstechnik und im Nutzerverhalten erfassen, die in ähnlicher Weise die Verkehrssicherheit gefährden".

    "So eine Anpassung an die Realitäten der digitalen Welt ist richtig", sagte ein Sprecher des Automobilclubs ADAC zu AFP. "Wichtig ist aber, dass so eine Ausweitung begleitet wird durch stärkere Kontrollen." Sonst nütze eine Ausweitung der Regelung nichts für die Verkehrssicherheit, fügte er hinzu. "Die fehlenden Kontrollen sind schon jetzt das Manko bei der bestehenden Regelung."

    Ablenkung am Steuer ähnlich tödlich wie Alkohol am Steuer

    Derzeit dürfen Autofahrer laut Paragraf 23 der Straßenverkehrsordnung "ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss". Verstöße dagegen können mit 60 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg geahndet werden.

    In einer ADAC-Studie aus dem vergangenen Jahr heißt es, Ablenkung spiele als Unfallursache eine ähnlich große Rolle wie Alkohol am Steuer. Schätzungen zufolge sei jedem zehnten Verkehrsunfall mit Personenschaden Unachtsamkeit der entscheidende Auslöser. "Vor allem Smartphones und Navigationsgeräte lenken Autofahrer vom Verkehrsgeschehen ab."

    Demnach legen Fahrer, die bei einer Geschwindigkeit von 100 Stundenkilometern eine Sekunde lang unachtsam sind, rund 27 Meter im Blindflug zurück. Wer bei Tempo 50 fünf Sekunden auf Handy oder Navigationsgerät gucke, sei 70 Meter im Blindflug unterwegs. Jan Dörner (afp)

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