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Verkehr: Bei acht Punkten ist künftig der Führerschein weg

Verkehr

Bei acht Punkten ist künftig der Führerschein weg

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    Akten von Verkehrssündern im Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg: Das Punktesystem soll völlig umgebaut werden.
    Akten von Verkehrssündern im Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg: Das Punktesystem soll völlig umgebaut werden. Foto: Carsten Rehder/dpa

    Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) will die Flensburger Verkehrssünderdatei vereinfachen. Und zwar schon mit Beginn des nächsten Jahres. Damit soll einer der Punkte, die im schwarz-gelben Koalitionsvertrag festgeschrieben wurden, umgesetzt werden. Bei acht, statt wie bisher 18 Punkten ist der Führerschein weg.

    Doch ob die Regeln für die Autofahrer strenger oder gar liberaler werden, darüber gehen die Meinungen auseinander.

    „Bußgelder rauf“, so titelte Bild am Donnerstag. Doch der ADAC, der an der Ausarbeitung des neuen Bußgeldkataloges beteiligt ist, dementiert: „Genau das stimmt so nicht“, sagte die Sprecherin des Verkehrsclubs, Maxi Hartung, der Augsburger Allgemeinen.

    Raserei soll härter geahndet werden

    Punkte in Flensburg: Die neuen Strafen

    Flensburger Verkehrssünderdatei soll völlig umgebaut werden.

    Geplant ist eine radikale Vereinfachung des bisherigen Punktesystems.

    Straftaten (zum Beispiel Unfallflucht, fahrlässige Tötung, Straßenverkehrsgefährdung durch Alkohol, Drogen oder grob rücksichtsloses Verhalten, Nötigung): bisher 5-7, neu 2

    Geschwindigkeit Überschreitung um 21 bis 25 km/h bisher 1, neu 1 Überschreitung um 26 bis 30 km/h bisher 3, neu 1-2 Überschreitung um über 30 km/h bisher 3-4, neu 2

    Alkohol Ordnungswidrigkeiten-Verstoß gegen 0,5-Promille-Grenze bisher 4, neu 2 Fahren unter Drogeneinfluss bisher 4, neu 2

    Abstand 50 Prozent weniger als halber Tachowert 80 bis 130 km/h bisher 1, neu 1 50 Prozent weniger als halber Tachowert über 130 km/h bisher 2, neu 1 20 Prozent weniger als halber Tachowert über 80 km/h bisher 4, neu 2

    Rotlichtverstoß Rote Ampel überfahren mit Gefährdung bisher 3, neu 2 über 1 Sekunde Rotphase bisher 4, neu 2

    Grüner Pfeil Ohne Anhalten wie bei Stoppschild bisher 3, neu 1-2

    Vorfahrt Vorfahrtmissachtung mit gleichzeitiger Gefährdung Dritter bisher 3, neu 1-2

    Überholen Rechtsüberholen außerhalb geschlossener Ortschaften bisher 3, neu 1-2 Überholverbot missachtet bisher 4, neu 2

    Handy Telefonieren ohne zulässige Freisprecheinrichtung bisher 1, neu 1

    Sicherheit Verstoß gegen Gurt-, Kindersitz- oder Helm-Pflicht bisher 1, neu 1

    Parkverbot Behinderung von Rettungsfahrzeugen oder Gefährdung bisher 1, neu 1

    Umweltzone befahren ohne zulässige Plakette bisher 1, neu 0

    Winterreifen Fahren bei Schnee oder Glatteis ohne M+S-Reifen bisher 1, neu noch unklar

    Die Angaben beziehen sich allerdings auf noch nicht beschlossene Entwürfe und sind teils noch unklar.

    Vielmehr gehe es darum, dass Verkehrsteilnehmer, die durch ihre Fahrweise oder ihr Verhalten Menschen gefährden – gemeint ist Raserei, Drängelei oder das Fahren unter Alkohol –, härter an die Kandare zu nehmen sind. Auch das Handy-Telefonat am Steuer soll stärker sanktioniert werden. Dafür würden auf der anderen Seite Ordnungswidrigkeiten wie das Fahren in die City ohne entsprechende Umweltplakette nicht gleich durch Punkte in der Verkehrsdatei geahndet.

    Künftig wird es dem Entwurf nach weniger Punkte für Vergehen geben. „Acht Punkte werden dann nicht strenger gehandhabt, als das bei 18 der Fall war“, sendet Ramsauer ein Signal zur Beruhigung der Autofahrer. Und das ist eine nicht zu unterschätzende Gruppe im Lande. Die Bundesanstalt für Straßenwesen schätzt die Anzahl der Fahrerlaubnisbesitzer in Deutschland auf rund 54 Millionen.

    Was aber mit den „Verkehrssündern“ passiert, die bereits ein gut gefülltes Punktekonto  haben, ist noch völlig unklar. Eine Generalamnestie ist, so heißt es hinter vorgehaltener Hand aus Berlin, keinesfalls zu erwarten. Bis Ende Februar will der Minister entscheiden, was mit bereits gesammelten Sünderpunkten geschieht.

    Wie werden die Verjährungsfristen in Zukunft gehandhabt?

    Unklar ist jedoch, wie die Verjährungsfristen in Zukunft gehandhabt werden. Derzeit verlängert sich die Verfallzeit des gesamten DPunktekontos automatisch um zwei Jahre, sobald zu den bestehenden Punkten ein weiterer hinzukommt. Künftig, so der Entwurf, soll es für jeden Punkteintrag eine eigene Verjährungsfrist geben. Ein Zwei-Punkte-Eintrag verfällt demnach nach drei Jahren. Doch dies scheint keineswegs ausgemacht: „Diese Fristen werden in der neuen Regelung eher länger ausfallen“, sagt Hartung.

    Minister Ramsauer versicherte am Donnerstag auf Anfrage der Augsburger Allgemeinen, dass es gar nicht darum gehe, die Regelungen zu verschärfen: Der Grund für die geplante Reform sei, dass „das System heute derart kompliziert geworden ist, dass niemand mehr richtig durchblickt. Ich will das einfacher, transparenter und handhabbarer machen. Jeder muss mit dem System selbst zurechtkommen.“

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