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Verfassungsgericht: Ralf Kleindieks pikante Doppelrolle beim Streit ums Betreuungsgeld

Verfassungsgericht

Ralf Kleindieks pikante Doppelrolle beim Streit ums Betreuungsgeld

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    Ralf Kleindiek hat für Hamburg die Klage gegen das Betreuungsgeld vorbereitet. Nun ist er Staatssekretär im Bundesfamilienministerium und muss die Prämie verteidigen.
    Ralf Kleindiek hat für Hamburg die Klage gegen das Betreuungsgeld vorbereitet. Nun ist er Staatssekretär im Bundesfamilienministerium und muss die Prämie verteidigen. Foto: dpa

    Dass Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) das Betreuungsgeld nicht mag, ist bekannt. Auch Hamburg hat so seine Probleme damit und hat geklagt."Wir wollen, das Kinder in die Kita kommen und Mütter arbeiten", sagt Hamburgs Minister Detlef Scheele (SPD). "Denn eine Kita ist mehr als nur eine Betreuung. Dort findet auch Bildung statt".

    Hamburg geht einen Schritt weiter und hält die Familienleistung aus mehreren Gründen für verfassungswidrig. Deshalb wurde Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Der Bund habe gar nicht die verfassungsrechtliche Befugnis für die Schaffung des Betreuungsgeldes, begründet Sozialminister Scheele den Schritt. Weiter sieht er in der Prämie einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz sowie gegen das Familien-und Elterngrundrecht. 

    Beamter mit pikanter Vorgeschichte

    Deshalb prüft am Dienstag das Bundesverfassungsgericht die Prämie. Das wird interessant. Zum einen, weil das Bundesfamilienministerium die Leistung verteidigen muss - obwohl Ministerin Manuela Schwesig (SPD) vor ihrer Amtsübernahme gegen die Leistung war. Zum anderen weil ausgerechnet Ralf Kleindiek als Staatssekretär die als "Herdprämie" geschmähte Leistung verteidigen muss. Er, der zuvor in der Hamburger Justizbehörde tätig war und die Klage gegen das Betreuungsgeld ausgearbeitet hat.

    Sozialministerin Müller bei Anhörung vor Ort

    Kleindiek gegen Kleindiek also. Das sorgt für Wirbel. Befürworter befürchten, Kleindiek könnte das Betreuungsgeld nur halbherzig verteidigen. Bayern schickt daher Sozialministerin Emilia Müller nach Karlsruhe, die den Prozess genau beobachten soll. Sie und die CSU stehen weiterhin hinter der Familienleistung. Den Befürwortern geht es vor allem um Wahlfreiheit. Für sie gehören Kita-Rechtsanspruch und Betreuungsgeld zusammen. "Der Gesetzgeber hat beides zeitgleich eingeführt und damit deutlich gemacht, dass es die Eltern sind die entscheiden, wie ihr Kind betreut wird und nicht der Staat", sagt Sozialministerin Müller. 

    Urteil im Laufe des Jahres

    Vor dem Bundesverfassungsgericht dürfte es spannend werden: So werden zur Verhandlung am Dienstag neben Kleindiek Hamburgs Sozialminister Scheele und Bayerns Sozialministerin Müller erwartet. Letztere will für den Erhalt der Leistung kämpfen. Außerdem hat der Erste Senat unter Vorsitz von Gerichtsvize Ferdinand Kirchhof Vertreter von mehreren Verbänden als sogenannte "sachkundige Dritte" eingeladen. Darunter sind der Deutsche Familienverband, das Deutsche Jugendinstitut, die Caritas und die Diakonie. 

    Ein Urteil ist erst einmal nicht zu erwarten: Am Dienstag verhandeln die Richter nur. Mit einem Richterspruch noch in diesem Jahr ist aber zu rechnen. AZ/dpa

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