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Ungarn: Maßgeschneiderte Verfassung

Ungarn

Maßgeschneiderte Verfassung

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    Muss derzeit viel Kritik wegstecken: Ungarns Regierungschef Viktor Orban. (Archivbild)
    Muss derzeit viel Kritik wegstecken: Ungarns Regierungschef Viktor Orban. (Archivbild) Foto: dpa

    „Osterverfassung“ wird die neue Verfassung genannt, die die ungarische Regierung heute mit ihrer Zweidrittelmehrheit beschließen will. Am Ostersonntag soll sie unterzeichnet werden und am 1. Januar 2012 in Kraft treten. Tausende haben am Samstag in Budapest gegen das überstürzte Zustandekommen dieser

    Die Hauptkritik an der Verfassung richtet sich dagegen, dass sie es erschwert, Entscheidungen der amtierenden Regierung rückgängig zu machen. Außerdem stellt sie die Gewaltenteilung zwischen Parlament, Regierung und Justiz infrage. So wird der Verfassungsgerichtshof als politisch unabhängige Organisation aufgehoben. Für Richter wird ein Zwangspensionsalter von 62 Jahren eingeführt, was bedeutet, dass die aktiven höheren

    Für die Einführung neuer Steuern beispielsweise wird künftig eine Zweidrittelmehrheit notwendig sein, sodass dies praktisch nicht ohne die Zustimmung der nationalkonservativen Fidesz-Partei Orbans möglich ist.

    Ferner wird in der Präambel der Verfassung Bezug auf die „Heilige Stephanskrone“ als nationales Symbol, das „christliche Magyarenland“ und eine einheitliche ungarische Nation genommen. Damit wird Anspruch auf jene Gebiete erhoben, die nach dem Ersten Weltkrieg von Ungarn 1920 an seine Nachbarn Österreich, Rumänien und die Tschechoslowakei abgetreten werden mussten, das sind zwei Drittel des Staatsgebietes. Darüber hinaus geht die Präambel davon aus, dass

    Sozialisten und LMP, „Politik kann anders sein“, die beiden Oppositionsparteien, wollen der Abstimmung fernbleiben, auch weil Bürgerrechte für Homosexuelle und Alleinerziehende eingeschränkt werden. Die Verfassung wird anders als 1989 nach dem Ende des Kommunismus nur noch das Weltbild der rechtskonservativen Orban-Partei widerspiegeln. Alles andere wurde von der Zweidrittelmehrheit verhindert.

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