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Umwelthilfe: Deutsche Umwelthilfe: BGH prüft umstrittene Methoden

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Deutsche Umwelthilfe: BGH prüft umstrittene Methoden

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    Die gerichtlich durchgesetzten Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge sind ein Erfolg der Deutschen Umwelthilfe und ihres Geschäftsführers Jürgen Resch. Jetzt steht ihr Vorgehen gegen Autohändler auf dem Prüfstand. 
    Die gerichtlich durchgesetzten Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge sind ein Erfolg der Deutschen Umwelthilfe und ihres Geschäftsführers Jürgen Resch. Jetzt steht ihr Vorgehen gegen Autohändler auf dem Prüfstand.  Foto: Büttner, dpa

    Die Deutsche Umwelthilfe? Da fallen einem gerichtlich durchgesetzte Fahrverbote für Dieselautos in vielen Städten ein. Oder die Einführung des Dosenpfands. Oder die Pflicht zum Einbau von Rußpartikelfiltern. Oder – immer wieder gerne in der Öffentlichkeit präsentiert – die Liste der Politiker, die in den größten „Stinkern“ chauffiert werden.

    Die Umwelthilfe hat sich in Sachen Umweltschutz ein öffentlichkeitswirksames positives Image erarbeitet. Denn wer ist schon gegen saubere Luft, wer will nicht weniger Müll, wer will keine heile Natur? Der kleine Verein mit gerade mal 347 Mitgliedern hat in der öffentlichen Wahrnehmung weitaus größere Umweltverbände wie den Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) scheinbar abgehängt. Er zieht mit seiner Politik aber auch viel Kritik auf sich.

    Umwelthilfe klagt regelmäßig gegen einen Autohändler

    An diesem Donnerstag geht es für die Umwelthilfe um ihr Recht, notfalls gerichtlich gegen Unternehmen vorzugehen, die Verbraucherrechte in Bezug auf den Umweltschutz verletzen. Dagegen wehrt sich im konkreten Fall ein Autohaus aus dem Raum Stuttgart, dem eine Abmahnung ins Haus geflattert ist. Der Fall wird jetzt in dritter Instanz vor dem Bundesgerichtshof verhandelt. In den ersten beiden hat sich die Umwelthilfe als Klägerin durchgesetzt.

    Wie den Stuttgartern ist es schon vielen Autohändlern ergangen. Sie bekamen Post von der Deutschen Umwelthilfe, weil sie beispielsweise Autos in Annoncen angeboten hatten, ohne korrekt Angaben zu Kraftstoffverbrauch oder CO2-Ausstoß gemacht zu haben. Das sei rechtswidrig, hieß es dann. Und der Händler wurde aufgefordert, eine Pauschale plus Mehrwertsteuer zu überweisen, verbunden mit einer Unterlassungserklärung. Da werden im Einzelfall Beträge von rund 240 Euro fällig. Im Wiederholungsfall kann es schnell vierstellig werden. Auf der Internetseite der DUH firmiert das unter „Ökologische Marktüberwachung“.

    Ist die Umwelthilfe so etwas wie ein Abmahnverein?

    Kritiker sprechen deshalb von einem „Abmahnverein“, der mit den Fehlern Anderer Geld verdient. Jürgen Resch, der seit über 30 Jahren die Geschäfte des Vereins führt, hat die Vorwürfe schon mehrfach zurückgewiesen. Vor einem Vierteljahr sagte er im Interview mit unserer Redaktion: „Wir sind kein Abmahnverein und das haben sowohl die Gerichte wie auch das uns prüfende Bundesamt für Justiz in jedem Einzelfall bestätigt.“ Der Vorwurf komme seit Jahren vor allem „von den von uns kontrollierten Autoherstellern“. Die Umwelthilfe verfolge Verstöße gegen den Umwelt- und Verbraucherschutz. „Wir verdienen damit auch kein Geld.“

    Der Verein hat sich Transparenz auf die Fahne geschrieben. Deshalb lohnt sich ein Blick in den Jahresbericht, um den finanziellen Wert der „Ökologischen Marktbeobachtung“ zu taxieren. Exakt 2.185.235 Euro nahm die DUH im Jahr 2017 damit ein, knapp ein Viertel des 8,3-Millionen-Etats. „Die Einnahmen, die wir generieren, fließen wieder komplett in die Marktkontrolle und Verbraucherberatung“, sagte Resch im Interview. Es gehe darum, dass „die Hinterzimmer-Absprachen zwischen Industrie und Politik aufhören und Rechtsfragen dort entschieden werden, wo sie in einer funktionierenden Demokratie hingehören: in den Gerichten.“

    Auch Toyota gehörte jahrelang zu den Spendern der Umwelthilfe 

    Das beklagte Autohaus aus dem Raum Stuttgart hielt die Forderungen der Umwelthilfe dagegen für „in der Sache unbegründet“ und die Klage für rechtsmissbräuchlich, wie es in einer Mitteilung des Bundesgerichtshofs heißt. Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte zuletzt aber festgestellt, dass „Struktur und Verhalten“ der DUH nicht reichten, um festzustellen, ihr gehe es „vorrangig um andere Ziele als darum, ein zukünftiges normgerechtes Verhalten der Beklagten gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern zu erreichen“.

    „Das ist ein klassischer Abmahnverein, finanziert von einem ausländischen Autokonzern, der die deutsche Autoindustrie schwächen will“, schimpfte einmal Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) in der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung. Tatsächlich finanzierte die DUH 20 Jahre lang Projekte mit „kleineren Spenden“ (Zitat Jahresbericht 2017) des japanischen Autoherstellers Toyota.

    2018 waren das 30.000 Euro. Der Verein sah darin kein Problem. Zum einen, weil das nur 0,3 Prozent des Budgets waren, zum anderen, weil man Unabhängigkeit demonstrierte: In den letzten zehn Jahren sei die DUH 47-mal gegen Toyota vor Gericht gezogen, steht im Jahresbericht. Seit Dezember 2018 ruht die Zusammenarbeit.

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