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Soziales: Noch kein Durchbruch beim Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende

Soziales

Noch kein Durchbruch beim Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende

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    Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig ist zuversichtlich, dass sich Bund und Länder bei den staatlichen Leistungen für Alleinerziehende bald einigen werden.
    Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig ist zuversichtlich, dass sich Bund und Länder bei den staatlichen Leistungen für Alleinerziehende bald einigen werden. Foto: Stefan Sauer, dpa

    Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig ist zuversichtlich, dass sich Bund und Länder über die Ausweitung des Unterhaltsvorschusses für Alleinerziehende einig werden. Sie sei sicher, dass eine "gute Lösung" gefunden werde, sagte die SPD-Politikerin am Dienstag in Berlin. Geplant war ein Inkrafttreten am 1. Januar 2017. Demnach sollen Alleinerziehende länger den Unterhalt vom Staat vorgeschossen bekommen, wenn der andere Elternteil die Zahlung verweigert.

    Es geht um Mehrausgaben von rund 800 Millionen Euro

    Das Kabinett hatte das Vorhaben bereits verabschiedet, wegen Unstimmigkeiten in der Koalition wurde es aber von der Tagesordnung des Bundestags genommen. Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU) begründete das am Dienstag mit mehreren gescheiterten Versuchen, mit den Ländern eine Einigung über die Finanzierung zu erreichen. Kauder forderte Schwesig und den SPD-Vorsitzenden Sigmar Gabriel auf, bei den SPD-Ländern für Zustimmung für den Koalitionsbeschluss zu sorgen. "Ich gehe davon aus, dass die Unionsfraktion den Vorschlag zum Unterhaltsvorschuss unterstützt", sagte Schwesig. 

    Bisher trägt der Bund ein Drittel der Kosten, die Länder zwei Drittel. Bliebe es dabei, müsste der Bund künftig 260 Millionen Euro mehr aufbringen, die Länder 530 Millionen Euro. Durch erwartete Einsparungen bei Sozialleistungen würde der Bund aber ins Plus rutschen - das an die Länder weitergegeben werden soll. Aus Koalitionskreisen hieß es, dass es ohne Einigung zum Unterhaltsvorschuss auch keine Einigung zur Neuregelung der Bund-Länder-Finanzen geben werde. 

    Die neuen Leistungen sollen idealerweise 2017 in Kraft treten

    Bisher können Alleinerziehende maximal sechs Jahre lang vom Unterhaltsvorschuss des Staates profitieren, und das auch nur, bis das Kind 12 Jahre alt wird. Vorgesehen ist, die Begrenzung der Bezugsdauer abzuschaffen und die Altersgrenze auf 18 anzuheben. Geplant war eine Änderung zum 1. Januar 2017. Bisher kommen die Leistungen 440.000 Kindern in Deutschland zugute, künftig sollen mindestens 260.000 Kinder zusätzlich profitieren. Der Staat lässt sich das Geld in der Regel vom unterhaltspflichtigen Elternteil erstatten - im Bundesschnitt erhält er aber nur rund 23 Prozent zurück. 

    Aus Regierungskreisen hieß es, dass eine gemeinsame Lösung erarbeitet werden sollte, so dass die Leistung auch zum 1. Januar in Kraft tritt. Klar sei, dass die Kommunen Zeit für die Umsetzung brauchen. Tatsächlich auszahlen könnten sie daher ab April, dann aber rückwirkend zum Januar. Die Kommunen hatten bereits gefordert, die Reform ein halbes Jahr nach hinten zu verschieben, um sich besser vorbereiten zu können. dpa

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