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Rundfunkbeitrag: Eilantrag in Karlsruhe abgelehnt - ARD kündigt Folgen im Programm an

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Eilantrag in Karlsruhe abgelehnt - ARD kündigt Folgen im Programm an

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    Die Erhöhung des Rundfunkbeitrags zum 1. Januar 2021 kann nicht erfolgen. Das Bundesverfassungsgericht hat die Eilanträge der Sender gegen die Blockade von Sachsen-Anhalt abgelehnt.
    Die Erhöhung des Rundfunkbeitrags zum 1. Januar 2021 kann nicht erfolgen. Das Bundesverfassungsgericht hat die Eilanträge der Sender gegen die Blockade von Sachsen-Anhalt abgelehnt. Foto: Marius Becker, dpa

    Die ARD hat nach dem vom Bundesverfassungsgericht abgelehnten Eilantrag zum Rundfunkbeitrag Auswirkungen auf das Programm angekündigt. Der ARD-Vorsitzende Tom Buhrow teilte am Dienstag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit: "Wir müssen nun unsere Finanzplanungen anpassen. Ein Ausbleiben der Beitragsanpassung wird gravierende Maßnahmen erfordern, die man im Programm sehen und hören wird." Man werde nun gemeinsam beraten.

    Bundesverfassungsgericht lehnt Eilanträge gegen Blockade der Rundfunkbeitragserhöhung ab

    Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht Eilanträge von ARD, ZDF und Deutschlandradio gegen die Blockade der Erhöhung des Rundfunkbeitrags durch Sachsen-Anhalt abgewiesen. Der monatliche Beitrag sollte ursprünglich zum 1. Januar 2021 von 17,50 Euro auf 18,36 Euro steigen. 15 Bundesländer haben zugestimmt, Sachsen-Anhalt blockiert. Der entsprechende Staatsvertrag kann dadurch nicht in Kraft treten.

    Buhrow betonte: "Für die Verfassungsbeschwerde hat das Gericht noch keine Vorentscheidung getroffen. Jetzt setzen wir auf eine rasche Entscheidung in der Hauptsache." (dpa)

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