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Prostitution: Regierung beschließt strengere Regeln für Prostituierte und Bordelle

Prostitution

Regierung beschließt strengere Regeln für Prostituierte und Bordelle

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    Prostituierte, Bordellbesitzer und Freier in Deutschland müssen sich auf strengere Regeln einstellen.
    Prostituierte, Bordellbesitzer und Freier in Deutschland müssen sich auf strengere Regeln einstellen. Foto: Boris Roessler/Illustration

    Das Sex-Gewerbe in Deutschland muss sich auf strengere Vorgaben einstellen. Die Bundesregierung verschärft die gesetzlichen Regelungen für Bordelle, Zuhälter, Freier und Prostituierte.

    Das Kabinett billigte am Mittwochvormittag den Entwurf eines Prostituiertenschutzgesetzes von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD). An diesem Gesetzentwurf "zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen" hatte es bis zuletzt Kritik gegeben, vor allem aus der Sex-Branche selbst.

    Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, dass Flatrate-Sex und sogenannte Gangbang-Partys in Bordellen verboten werden. Dabei handle es sich um "menschenunwürdige und ausbeuterische Betriebskonzepte", wie Familien-Staatssekretärin Elke Ferner (SPD) im Vorfeld erklärte.

    Die Betreiber von Prostitutionsbetrieben benötigen dem Gesetzentwurf künftig eine staatliche Genehmigung und müssen sich einer Zuverlässigkeitsprüfung unterziehen. So soll verhindert werden, dass ein vorbestrafter Menschenhändler ein Bordell führt.

    Verstöße gegen die Kondompflicht sollen geahndet werden

    Die Prostituierten sollen sich zudem künftig beraten lassen und einmal im Jahr zum Gesundheitsamt. Zudem müssen sie sich im Zwei-Jahres-Rhythmus bei einer Behörde anmelden, die in der Lage sein soll, mit Inaugenscheinnahme und Gesprächen zu erkennen, ob Hinweise auf Fremdbestimmung vorliegen. Für 18- bis 21-Jährige gelten kürzere Intervalle.

    Bei Verstößen gegen die Anmeldepflicht droht Prostituierten ein Bußgeld von maximal 1000 Euro. Mit bis zu 50.000 Euro Bußgeld müssen Bordellbetreiber rechnen, wenn sie gegen ihre gesetzlichen Auflagen verstoßen und auch Freier, die sich nicht an die Kondompflicht halten. Eine

    Die Hilfsorganisation Solwodi für Opfer von Zwangsprostitution hatte die Gesetzentwürfe wiederholt kritisiert. "Das Gesetz ist absoluter Blödsinn und Augenwischerei", sagte Solwodi-Gründerin Lea Ackermann. So sei die Pflicht zur Anwendung von Kondomen in der Praxis überhaupt nicht zu kontrollieren: "Wollen Sie etwa einen Polizisten in das Zimmer des Bordells stellen? Wenn der Freier dem Zuhälter 10 Euro zahlt, geht es auch ohne Kondom." Auch die Meldepflicht für Prostituierte helfe nicht weiter, weil die Frauen oft von ihren Zuhältern in andere Städte zum Anschaffen geschickt würden. (AZ, KNA, dpa)

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