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Organspende: Was ändert sich durch das neue Organspende-Gesetz?

Organspende

Was ändert sich durch das neue Organspende-Gesetz?

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    Der Bundestag hat das Gesetz zur Organspende angepasst.
    Der Bundestag hat das Gesetz zur Organspende angepasst. Foto: Soeren Stache, dpa

    Das Organspende-Gesetz in Deutschland wird angepasst. Der Bundestag hat am Donnerstag zwar die von Gesundheitsminister Jens Spahn geplante große Reform der Organspende abgelehnt, doch der alternative Gesetzentwurf einer Gruppe Parlamentarier um Grünen-Chefin Annalena Baerbock wurde angenommen.

    Was genau ändert sich bei der Organspende?

    Ziel des neuen Gesetzes ist, dass mehr Organe gespendet werden. Die Menschen sollen sich aktiv dafür entscheiden, Organspender zu werden, deshalb sollen die Registrierung vereinfacht und die Beratung ausgebaut werden:

    • Online-Register: Beim Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) soll ein Online-Register eingerichtet werden, in dem Menschen ihre Entscheidung zur Organspende eintragen lassen. Die Entscheidung können sie jederzeit ändern oder widerrufen. Ärzte sehen im gegebenen Fall im Register nach, ob ein verstorbener Patient Organspender ist. Bürger können sich bei allen Ausweisstellen in das Register eintragen lassen.
    • Aufklärung und Information: Die Aufklärungsunterlagen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) sollen erneuert werden. Diese Infomaterialien bekommt jeder, der einen Ausweis beantragt oder verlängert. Darin soll darauf hingewiesen werden, dass man sich direkt beim Abholen des neuen Ausweises oder später ins Register eintragen lassen kann. Die Unterlagen werden künftig alle vier Jahre wissenschaftlich überprüft.
    • Beratung durch Hausärzte: Hausärzte sollen ihre Patienten alle zwei Jahre über Organspenden beraten "und sie zur Eintragung in das Online-Register ermutigen", heißt es im Gesetzentwurf. Das solle "ergebnisoffen" erfolgen, Ärzte sollen darauf hinweisen, dass keine Pflicht besteht. Die Beratung können die Ärzte über die Krankenkassen abrechnen.
    • Ausbildung junger Ärzte: Die Approbationsordnung für Ärzte wird geändert. Organspenden sollen in der Ausbildung eine größere Rolle spielen und Bestandteil der ärztlichen Prüfung werden.
    • Führerschein: Auch die Fahrerlaubnis-Ordnung wird geändert. Künftig ist das Thema Organspende Teil der verpflichtenden Erste-Hilfe-Schulung, die jeder Fahrschüler vor der Prüfung absolvieren muss.

    Hier finden Sie den Gesetzentwurf im Wortlaut.

    Wann wird entschieden, ob Organe entnommen werden?

    Um als Organspender in Frage zu kommen, muss der Hirntod eines Patienten festgestellt werden. Das bedeutet, dass alle Hirnfunktionen unumkehrbar beendet sind. Nur durch Maschinen können Körperfunktionen aufrechterhalten werden. Erst wenn zwei Ärzte unabhängig voneinander zweifelsfrei den Hirntod festgestellt haben, darf im geplanten Organspende-Register geprüft werden, ob der Patient sich hat eintragen lassen.

    Kann man ohne Zustimmung zum Organspender werden?

    Deutschland bleibt weiterhin bei der sogenannten Entscheidungslösung. Das bedeutet, dass nur die Organe von Menschen gespendet werden, die dem zugestimmt haben. Wenn ein Mensch keine Entscheidung dokumentiert hat, werden die Angehörigen gefragt, wie der Mensch zu Lebzeiten zu diesem Thema stand – dann ist auch eine Organspende mit Zustimmung der nächsten Angehörigen möglich. Die Alternative zur Entscheidungslösung ist die Widerspruchslösung, bei der Organe von allen Menschen gespendet werden können, die dem nicht widersprochen haben. Diese Regelung hatte Gesundheitsminister Jens Spahn favorisiert, sein Gesetzentwurf wurde allerdings abgelehnt.

    Brauche ich mit der neuen Regelung noch einen Organspenderausweis?

    Wer im Register eingetragen ist, braucht keinen Organspenderausweis mehr. Es ist aber weiterhin möglich, seine Entscheidung statt im Online-Register auf dem Spenderausweis oder auch auf der elektronischen Gesundheitskarte festzuhalten. Für den Fall, dass mehrere Erklärungen abgegeben worden sind, die sich widersprechen, gilt die zuletzt abgegebene Erklärung. Bei Unklarheiten entscheiden wieder die Angehörigen.

    Ab wann gelten die Änderungen?

    Das Gesetz tritt zwei Jahre nach der Verkündung in Kraft – also Anfang 2022. (AZ)

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