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Medizin: Gesundheits-Apps gibt es bald auf Rezept

Medizin

Gesundheits-Apps gibt es bald auf Rezept

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    Apps zur Verwaltung von Medikamenten soll es bald auch auf Rezept geben können.
    Apps zur Verwaltung von Medikamenten soll es bald auch auf Rezept geben können. Foto: Bernd Weißbrod, dpa (Symbolbild)

    Das Handy piept und erinnert den Besitzer daran, dass es Zeit ist, wieder die Herztabletten zu nehmen. Oder auf dem Bildschirm erscheinen im richtigen Moment Tipps gegen den Alltagsstress. Oder ein digitales Tagebuch für Diabetiker. Möglich machen das sogenannte Gesundheits-Apps. Und manche dieser digitalen Anwendungen werden künftig von der Krankenkasse bezahlt, wenn der Arzt sie verschreibt. Am Donnerstag hat der Bundestag mit den Stimmen von Union und SPD ein entsprechendes Gesetz aus der Feder von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) beschlossen.

    Gesetz für Gesundheits-Apps soll im kommenden Jahr in Kraft treten

    Darüber, ob eine App Kassenleistung wird, soll im Rahmen eines Verfahrens beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte entschieden werden. Das Gesetz sieht zudem vor, dass Patienten leichter Zugang zu Videosprechstunden bekommen. Außerdem werden digitale Verwaltungsprozesse und der Anschluss von Praxen, Apotheken und Kliniken an eine Datenautobahn des Gesundheitswesens geregelt. Spahn sagte: „Wir sind das erste Land der Welt, in dem die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für Apps mit echtem Mehrwert übernimmt.“ So werde das „Wildwest“, das im Bereich der Gesundheits-Apps herrsche, beendet. Das Gesetz soll im kommenden Jahr in Kraft treten.

    Doch es gibt ernste Bedenken, ob die sensiblen Patientendaten in der digitalen Medizin ausreichend geschützt werden. So begrüßt der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach gegenüber unserer Redaktion zwar das Gesetz: „In internationalen Studien konnte klar bewiesen werden, dass Apps auf Rezept zum Beispiel bei Depressionen sehr wirksam sein können. Daher brauchen wir das unbedingt.“ Gleichzeitig drängt er auf konsequenten Datenschutz: „Bundesgesundheitsminister Jens Spahn muss aber sicherstellen, dass jede erstattete App die Daten des Patienten weder weitergibt noch missbraucht. Dazu brauchen wir eine Verordnung, der das Parlament zustimmen sollte.“ Lauterbach weiter: „Nur so überwiegt der Nutzen die Gefahren.“

    Digitalisierung der Gesundheitsbranche birgt auch Risiken

    Auch Ulrich Kelber, der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, begrüßt die Digitalisierung des Gesundheitswesens im Grundsatz. Gleichzeitig warnt er vor den möglichen Risiken: „Gerade weil Gesundheitsdaten aber zu den sensibelsten Daten überhaupt zählen, muss hier besonderes Augenmerk auf Datenschutz und Datensicherheit gelegt werden.“ Wie Kelber unserer Redaktion weiter sagte, sollten sich die Nutzer von Apps und Fitnesstrackern „sehr genau informieren, was mit denen von ihnen zur Verfügung gestellten Daten passiert; wo, von wem und für welche Zwecke sie verarbeitet werden“. Es gelte, „die Vorteile der Nutzung gegen die Risiken abzuwägen“.

    Ärztepräsident Klaus Reinhardt mahnte ein behutsames Vorgehen mit den neuen digitalen Angeboten in der Medizin an. „Es haben nicht alle Menschen in dieser Gesellschaft die gleiche Vertrautheit mit neuen Technologien, zum Beispiel auch wegen ihres Alters“, sagte er. Andernfalls drohe eine „Art Zwei-Klassen-Versorgung“.

    Grüne, Linke und Patientenschützer hatten Spahn auch für die vorgesehene erweiterte Nutzung von Patientendaten für Forschungszwecke kritisiert. Der Datenschutz werde bei dem Gesetz nicht ernst genug genommen. Spahn wies die Kritik zurück: „Es geht nicht um Behandlungsdaten, sondern um Abrechnungsdaten.“ Sie dienten dazu, Gesundheitsforschung möglich zu machen.

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